So eine schwachsinnige Erwartung. Wenn ich ein Schutzbedürfnis habe, dann besteht das 24/7.gewo hat geschrieben:Von privaten Waffenträgern ( inkl. Anwälten) wird erwartet dass sie ihren Tagesablauf so koordinieren dass sie ohne private schusswaffe im Gericht ankommenpiefke hat geschrieben:Das niemand mit Waffe zu Gericht muss um dicke Eier zu markieren ist klar. Aber was macht bitte der Polizist mit wp und privater Waffe oder aber ein Rechtsanwalt der den WP wg. Gefährdung hat.gewo hat geschrieben:
Da muss es ja auch irgend eine Lösung geben bezüglich der Abgabe. Und die gerichtssecurity ist ja im Normalfall doch nicht Security, sondern Justizwache. Gilt für die im Dienst überhaupt das Waff g.
Gerichtssecurity ist glaub ich privat ...?
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Missverständliche Situationen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Missverständliche Situationen
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Missverständliche Situation
Das thema ist doch ueberhaupt nicht auf den Sonderfall Gericht beschränktBalistix hat geschrieben:So eine schwachsinnige Erwartung. Wenn ich ein Schutzbedürfnis habe, dann besteht das 24/7.gewo hat geschrieben:Von privaten Waffenträgern ( inkl. Anwälten) wird erwartet dass sie ihren Tagesablauf so koordinieren dass sie ohne private schusswaffe im Gericht ankommenpiefke hat geschrieben:
Das niemand mit Waffe zu Gericht muss um dicke Eier zu markieren ist klar. Aber was macht bitte der Polizist mit wp und privater Waffe oder aber ein Rechtsanwalt der den WP wg. Gefährdung hat.
Da muss es ja auch irgend eine Lösung geben bezüglich der Abgabe. Und die gerichtssecurity ist ja im Normalfall doch nicht Security, sondern Justizwache. Gilt für die im Dienst überhaupt das Waff g.
Gerichtssecurity ist glaub ich privat ...?
Du darfst seit der letzten Novelle kein polizeilich genutztes Gebäude mehr mit deiner privaten waffe betreten
Kein mensch weiß wie das gehandhabt werden soll
wenngleich nicht strafrechtlich relevant so doch unerlaubt ist die Mitnahme einer waffe in Eisenbahnzüge
Bei der westbahn sogar auch der ungeladenen
Ich fuerchte dem Gesetzgeber isses schnurz wie wir unseren Schutz realisieren ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Missverständliche Situationen
Polizeilich genutztes Gebäude oder Räumlichkeiten?
Wenn die polizei in einem Gebäude nur wenige Räumlichkeiten gemietet hat, so darf das Gebäude mit keiner privaten Waffe betreten werden?
Gilt das nur für Schusswaffen oder alle Waffen (Pfefferspray, Abwehrstock, Schreckschusswaffen, ...)????
Wenn die polizei in einem Gebäude nur wenige Räumlichkeiten gemietet hat, so darf das Gebäude mit keiner privaten Waffe betreten werden?
Gilt das nur für Schusswaffen oder alle Waffen (Pfefferspray, Abwehrstock, Schreckschusswaffen, ...)????
Re: Missverständliche Situationen
Unzulässige EinschränkungStefan85 hat geschrieben: Edit sagt, der wp wird da aber beschränkt ausgegeben, nur in der Arbeitszeit ist das führen erlaubt. Auf dem Weg zur Arbeit bzw nachhause ist die Waffe wie mit wbk zu handeln.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Missverständliche Situationen
Soweit ich mich recht erinnere, bekommt das beauftragte Sicherheitspersonal bei Gericht durch das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) einiges an Sonderrechten zugesprochen. Neben der Androhung und auch Anwendung unmittelbarer Zwangsmaßnahmen (wir reden hier nicht nur von der klassischen Notwehr oder Nothilfe) bei Nichtbeachtung von Anweisungen eben auch die Verwahrung von Schusswaffen. Wobei das zumindest in den Gerichten, die mir bekannt sind (Justizzentrum Wien Mitte, div. Gerichte in Wien und Niederösterreich), so geregelt wird, dass die Waffe nach Überprüfung der Berechtigung zum Führen unter Aufsicht des Personals vom Träger in einem Kasterl oder Schließfach versperrt wird, dessen Schlüssel dann bei ihm verbleibt, zu dem er ohne das Sicherheitspersonal aber keinen Zugang hat. D.h. im Idealfall kommt das Sicherheitspersonal gar nicht mit der Schusswaffe in Berührung.
Zumindest ist das mein Wissenstand von vor sechs Jahren.
Edit: Tippfehler
Zumindest ist das mein Wissenstand von vor sechs Jahren.
Edit: Tippfehler

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"You don´t have to follow orders when your leader is acting like a daft c*nt!"
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- burggraben
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Re: Missverständliche Situation
gewo, bei der Novelle von der du sprichst - weisst zu zufällig auch noch von welchem Gesetz? Im WaffG ist da ja gar nicht geregelt, falls ich nichts übersehen habe. Man muss also theoretisch alle anderen Gesetze lesen um die einzelnen Orte zu finden wo ein Waffenverbot besteht. Fürs Gericht ist das in § 1 GOG (Gerichtorganisationgesetz) geregelt, aber wo steht das mit den polizeilich genutzten Gebäuden?gewo hat geschrieben:Du darfst seit der letzten Novelle kein polizeilich genutztes Gebäude mehr mit deiner privaten waffe betreten
Kein mensch weiß wie das gehandhabt werden soll
- burggraben
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Re: Missverständliche Situationen
Für den Fall Gericht ist grundsätzlich alles gemeint. Zitat § 1 GOG:Glock1768 hat geschrieben:Gilt das nur für Schusswaffen oder alle Waffen (Pfefferspray, Abwehrstock, Schreckschusswaffen, ...)????
als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.
Re: Missverständliche Situation
Sicherheitspolizeigesetz § 15a Abs. 1burggraben hat geschrieben:gewo, bei der Novelle von der du sprichst - weisst zu zufällig auch noch von welchem Gesetz? Im WaffG ist da ja gar nicht geregelt, falls ich nichts übersehen habe. Man muss also theoretisch alle anderen Gesetze lesen um die einzelnen Orte zu finden wo ein Waffenverbot besteht. Fürs Gericht ist das in § 1 GOG (Gerichtorganisationgesetz) geregelt, aber wo steht das mit den polizeilich genutzten Gebäuden?gewo hat geschrieben:Du darfst seit der letzten Novelle kein polizeilich genutztes Gebäude mehr mit deiner privaten waffe betreten
Kein mensch weiß wie das gehandhabt werden soll
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40185375
Edit: Link eingefügt
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Re: Missverständliche Situationen
Ich würde mir hier sehr eine Übersicht wünschen.
Habe mich Mal diesbezüglich mit einem Richter unterhalten ... Er konnte mir hier auch nicht wirklich weiterhelfen.
Konkret war meine Frage, was bzw welche Orte alle unter das Veranstaltungsgesetz fallen
Habe mich Mal diesbezüglich mit einem Richter unterhalten ... Er konnte mir hier auch nicht wirklich weiterhelfen.
Konkret war meine Frage, was bzw welche Orte alle unter das Veranstaltungsgesetz fallen
Re: Missverständliche Situationen
spannendes Thema.
Wenn ich als Kunde eine Taschenkontrolle in einem Geschäft mitmache und den Revolver in der Tasche habe, hab ich so oder so verloren. Ich darf ihn ohne WP nicht rausnehmen, ich darf ihn nicht rausnehmen lassen, wenn ich ihn nach Zustimmung des Hausrechtinnehabers doch rausnehme, wird diesem das höchst unangenehm sein, ich darf ihn ihm aber nicht geben... Na die Diskussion möcht ich ned miterleben: "Lieber Ladendetektiv, ich habe in der Tasche eine Schusswaffe die ich nicht rausnehme, wir müssen jetzt auf die Polizei warten"
Wenn ich als Kunde eine Taschenkontrolle in einem Geschäft mitmache und den Revolver in der Tasche habe, hab ich so oder so verloren. Ich darf ihn ohne WP nicht rausnehmen, ich darf ihn nicht rausnehmen lassen, wenn ich ihn nach Zustimmung des Hausrechtinnehabers doch rausnehme, wird diesem das höchst unangenehm sein, ich darf ihn ihm aber nicht geben... Na die Diskussion möcht ich ned miterleben: "Lieber Ladendetektiv, ich habe in der Tasche eine Schusswaffe die ich nicht rausnehme, wir müssen jetzt auf die Polizei warten"
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Re: Missverständliche Situationen
Tja, und wenn kein WP vorhanden und man hat "nur" Waffen ... Abwehrstock, Pfefferspray, Kubotan, SSW, ...
Re: Missverständliche Situationen
das is ja schon der erste fehlerPaddy91 hat geschrieben:Wenn ich als Kunde eine Taschenkontrolle in einem Geschäft mitmache...

die herrschaften dürfen ned einfach reinschauen und du musst ned zustimmen
polizei könnens gern rufen bei begründetem verdacht aber jemanden bis zum eintreffen festzuhalten is ned ganz so trivial
mich hat einer mal recht verdutzt angeschaut, wie ich an der kasse die frage "darf ich in den rucksack schauen" mit "nein" beantwortet hab und weiter gegangen bin...
einzig bei fußballstadien und diversen anderen veranstalungen steht in der hausordnung, dass du dich vor dem betreten durchsuchen lassen musst und bei weigerung ned rein kommst
mit dem kauf der karte akzeptierst du die hausordnung und hast so zugestimmt dich durchsuchen zu lassen...
- burggraben
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Re: Missverständliche Situation
Danke für den Link Martin. Zwei Nachfragen.Martin P hat geschrieben:Sicherheitspolizeigesetz § 15a Abs. 1
- "Gebäude und Räumlichkeiten, die zur Nutzung durch das Bundesministerium für Inneres und die diesem organisatorisch nachgeordneten Dienststellen gewidmet sind". Gibts hier eine Liste was davon umfasst ist? Die offensichtlichen sind das Ministerium selbst, die Landespolizeidirektionen, jede Polizeidienststelle und jedes andere von der Polizei genutzte Gebäude. Die Bezirkshauptmannschaften werden genauso eine nachgeordnete Dienststelle sein. Sonst noch was das ich übersehe?
- Sind dir (oder jemand anderem im Thread) ausser § 1 GOG und § 15a SPG noch Gesetzesstellen bekannt welche das Führen von Waffen ortsbezogen oder anderweitig verbieten? Das Versammlungsgesetz hab ich noch im Hinterkopf. Das müßte § 9a im Versammlungsgesetz sein. Gibt's sonst noch was ausser diesen 3 Gesetzesstellen?
Re: Missverständliche Situationen
Du findest den Widerspruch?Blaine hat geschrieben: einzig bei fußballstadien und diversen anderen veranstalungen steht in der hausordnung, dass du dich vor dem betreten durchsuchen lassen musst und bei weigerung ned rein kommst
mit dem kauf der karte akzeptierst du die hausordnung und hast so zugestimmt dich durchsuchen zu lassen...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.