Eigentlich ist der Wortlaut egal. Eine Enteignung kann mittels entsprechenden (Enteignungs-)Gesetz grundsätzlich sowieso jeder Zeit erfolgen, da ist es auch egal ob die Sache beweglich oder unbeweglich ist. Egal ob Autos oder Waffen etc. Ob es dann verfassungsmäßig ist, ist eine andere Frage. Das soll nur verdeutlichen, dass der Wortlaut mehr oder weniger egal ist. Es sei denn man formuliert irgendwas als Verfassungsbestimmung, dann wärs schon interessanter.eXistenZ hat geschrieben:Der österreichische Staat würde sicherlich den österreichischen Marktwert, zu der Frage was er den für die Waffe zahlen muss, heranziehen. Wäre in seinem eigenen Interesse wenn die Zahl niedrig wäre.
Was irgendwer zB. in Dschibuti dafür zahlen würde, würde sicherlich niemanden interessieren.
Halte ich auch für unwahrscheinlich. Außer wir bekommen mal eine grüne Innenministerin.gewo hat geschrieben: aber davon samma eh weit weg
eine enteignungsaktion ist fuer mich nicht vorstellbar
Trotzdem bleibt durch die Korrektur durch Streichung von "neuartige" ein bitterer Beigeschmack.
Die Möglichkeit zur Enteignung hat man sich zumindest schon mal geschaffen
Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!
EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
seit wann liegt die kreuzgasse in dschibuti?eXistenZ hat geschrieben:Der österreichische Staat würde sicherlich den österreichischen Marktwert, zu der Frage was er den für die Waffe zahlen muss, heranziehen. Wäre in seinem eigenen Interesse wenn die Zahl niedrig wäre.
Was irgendwer zB. in Dschibuti dafür zahlen würde, würde sicherlich niemanden
lies doch bitte endlich mal was ich schreibe und nicht das was du lesen willst
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Wenn jemand die Waffe nicht verkaufen darf, ist es irrelevant was du für ein Angebot machst. Der Kaufvertrag kann nicht zustande kommen.
Wenn Hr. Mustermann seine "Waffe XYZ Austria" nicht legal verkaufen darf, ist der Marktwert dieser Waffe 0.
Sollte es mal zu einer Waffenenteignung kommen wird der Staat sicherlich nicht großzügig Geld verteilen.
Wenn Hr. Mustermann seine "Waffe XYZ Austria" nicht legal verkaufen darf, ist der Marktwert dieser Waffe 0.
Sollte es mal zu einer Waffenenteignung kommen wird der Staat sicherlich nicht großzügig Geld verteilen.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
wo kommst denn auf die idee dass er sie nicht verkaufen darf?eXistenZ hat geschrieben:Wenn jemand die Waffe nicht verkaufen darf, ist es irrelevant was du für ein Angebot machst. Der Kaufvertrag kann nicht zustande kommen.
Wenn Hr. Mustermann seine "Waffe XYZ Austria" nicht legal verkaufen darf, ist der Marktwert dieser Waffe 0.
Sollte es mal zu einer Waffenenteignung kommen wird der Staat sicherlich nicht großzügig Geld verteilen.
auch pumpguns werden nach wie vor verkauft
halt nur an "berechtigte" ....
wuerde dann auch so sein
aber wie gesagt
die ganze diskussion hier ist fuer die wetti tant
das wird alles so ned stattfinden ...
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Steht im § 17 (4)gewo hat geschrieben:wo kommst denn auf die idee dass er sie nicht verkaufen darf?
auch pumpguns werden nach wie vor verkauft
halt nur an "berechtigte" ....
wuerde dann auch so sein
Die dann illegalen Waffen "gelten ab Inkrafttreten der Verordnung als verfallen und sind binnen 3 Monaten der Behörde abzuliefern"
Die Waffe sind dann illegal und gehören dir nicht mehr, sie sind "verfallen" ... Daraus folgt das du sie nicht mehr verkaufen darfst.
Für die Pumpguns gab es eine eigene Sonderregelung, ABER die waren auch noch nicht registriert.
Ob es für bereits registrierte Waffen auch eine Sonderregelung gäben würde darf bezweifelt werden.
Das Gesetz wurde bereits für eine mögliche Enteignung vorbereitet (man hätte das Gesetz ja auch so lassen können wie es war, hat man aber nicht und stattdessen hat man das gesetzlich mögliche Enteignungspotential massiv erhöht), jetzt ist es wichtig das nicht der Falsche Innenminister wird.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
lassen wir es doch bitte einfacheXistenZ hat geschrieben:Steht im § 17 (4)gewo hat geschrieben:wo kommst denn auf die idee dass er sie nicht verkaufen darf?
auch pumpguns werden nach wie vor verkauft
halt nur an "berechtigte" ....
wuerde dann auch so sein
Die dann illegalen Waffen "gelten ab Inkrafttreten der Verordnung als verfallen und sind binnen 3 Monaten der Behörde abzuliefern"
Die Waffe sind dann illegal und gehören dir nicht mehr, sie sind "verfallen" ... Daraus folgt das du sie nicht mehr verkaufen darfst.
Für die Pumpguns gab es eine eigene Sonderregelung, ABER die waren auch noch nicht registriert.
Ob es für bereits registrierte Waffen auch eine Sonderregelung gäben würde darf bezweifelt werden.
Das Gesetz wurde bereits für eine mögliche Enteignung vorbereitet (man hätte das Gesetz ja auch so lassen können wie es war, hat man aber nicht und stattdessen hat man das gesetzlich mögliche Enteignungspotential massiv erhöht), jetzt ist es wichtig das nicht der Falsche Innenminister wird.
aus welchem grund auch immer kommen wir da auf keinen gemeinsamen zweig
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Nach ständiger Rspr des EGMR und des VfGH sind (gerechtfertigte) Enteignungen nur mit angemessener Entschädigung zulässig. Ob der Gesetzgeber sich mit dem "Verfall" rüberwursteln könnte kann im Fall der Fälle durchaus spannend werden. Was der Staat beabsichtigt zu zahlen kann er zumindest nicht nach Willkür bestimmen. Genausowenig kann der Innenminister mittels Willkür seine Verwaltungsakte durchziehen. Das Enteignungspotential war immer da, dass es "massiv erhöht" wurde sehe ich nicht.eXistenZ hat geschrieben:Steht im § 17 (4)gewo hat geschrieben:wo kommst denn auf die idee dass er sie nicht verkaufen darf?
auch pumpguns werden nach wie vor verkauft
halt nur an "berechtigte" ....
wuerde dann auch so sein
Die dann illegalen Waffen "gelten ab Inkrafttreten der Verordnung als verfallen und sind binnen 3 Monaten der Behörde abzuliefern"
Die Waffe sind dann illegal und gehören dir nicht mehr, sie sind "verfallen" ... Daraus folgt das du sie nicht mehr verkaufen darfst.
Für die Pumpguns gab es eine eigene Sonderregelung, ABER die waren auch noch nicht registriert.
Ob es für bereits registrierte Waffen auch eine Sonderregelung gäben würde darf bezweifelt werden.
Das Gesetz wurde bereits für eine mögliche Enteignung vorbereitet (man hätte das Gesetz ja auch so lassen können wie es war, hat man aber nicht und stattdessen hat man das gesetzlich mögliche Enteignungspotential massiv erhöht), jetzt ist es wichtig das nicht der Falsche Innenminister wird.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
wenn wir uns schon fast beflegeln hier gegenseitig .... koennen wir das BITTE ueber sachen machen die sinn haben?
eine enteignung wird nicht kommen
die diskussion darueber ist einfach verlorene zeit
eine enteignung wird nicht kommen
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
wacht endlich auf mit dieser EU Verordnung wurden wir schon komplett Enteignet!
Ich habe das schon 2012 als Dekowaffen Sammler sowie als Waffensammler schmerzlich erleben müssen.
Urplötzlich wurden Sachen verboten die man davor noch frei in Österreich ab 18 Jahre erwerben konnte.
Das beste Beispiel ist die Russische RGP-7 Panzerfaust die wurde 100fach als Deko mit Zertifikat von BMI von einem Händler in Kärnten legal verkauft.
Ab 2012 würde sie rückwirkend wieder als verbotenes Kriegsmaterial von einer bestimmten Person von BMLV eingestuft.
Somit war es auch unmöglich eine Ausnamegenehmigung dafür zu bekommen und der Besitz strengstens verboten!
Aber die RGP-2 wurde von der selben Behörde als frei ab 18 eingestuft. Der einzige Unterschied ist das die RPG-7 eine fixe Schiene für eine Zieloptik hat. Bei der RGP-2 muss sie extra mit einer Schelle montiert werden.
Ich könnte noch einige Beispiele anführen was noch so alles von BMLV an Schikanen eingeführt wurden um einen ehrlichen Sammler das Leben zur Hölle zu machen!
Deshalb ist es für mich leider nicht mehr nachvollziehbar. Das es immer noch einige Blauäugige Waffenbesitzer Sammler und Jäger gibt die der Regierung blind vertrauen.
Wacht endlich auf sowas wie einen Vertrauensschutz gibt es bei Waffen nicht. Zumindest nicht in Österreich!
Ich habe das schon 2012 als Dekowaffen Sammler sowie als Waffensammler schmerzlich erleben müssen.
Urplötzlich wurden Sachen verboten die man davor noch frei in Österreich ab 18 Jahre erwerben konnte.
Das beste Beispiel ist die Russische RGP-7 Panzerfaust die wurde 100fach als Deko mit Zertifikat von BMI von einem Händler in Kärnten legal verkauft.
Ab 2012 würde sie rückwirkend wieder als verbotenes Kriegsmaterial von einer bestimmten Person von BMLV eingestuft.
Somit war es auch unmöglich eine Ausnamegenehmigung dafür zu bekommen und der Besitz strengstens verboten!
Aber die RGP-2 wurde von der selben Behörde als frei ab 18 eingestuft. Der einzige Unterschied ist das die RPG-7 eine fixe Schiene für eine Zieloptik hat. Bei der RGP-2 muss sie extra mit einer Schelle montiert werden.
Ich könnte noch einige Beispiele anführen was noch so alles von BMLV an Schikanen eingeführt wurden um einen ehrlichen Sammler das Leben zur Hölle zu machen!
Deshalb ist es für mich leider nicht mehr nachvollziehbar. Das es immer noch einige Blauäugige Waffenbesitzer Sammler und Jäger gibt die der Regierung blind vertrauen.
Wacht endlich auf sowas wie einen Vertrauensschutz gibt es bei Waffen nicht. Zumindest nicht in Österreich!
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Man müsste mal berechnen was diese Dame alleine an wirtschaftlichem Schaden verursacht hat.
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Hallo ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Mein Name Martin und ich bin Mitte 30 aus NÖ Sportschütze.. WBK und WP vorhanden sowie 2 Glock und ein OA15.
Nun meine Frage:
Darf man jetzt ein Deko MG ohne Lauf und Verschluss kaufen oder nicht in Österreich?
z.B. von ZIB Militaria oder vom Händler aus Kärnten ?
Ich wollte schon immer ein Deko MG 3 oder 53 haben.
Will mir aber auf keinen Fall Ärger einhandeln !!
Grüsse
Mein Name Martin und ich bin Mitte 30 aus NÖ Sportschütze.. WBK und WP vorhanden sowie 2 Glock und ein OA15.
Nun meine Frage:
Darf man jetzt ein Deko MG ohne Lauf und Verschluss kaufen oder nicht in Österreich?
z.B. von ZIB Militaria oder vom Händler aus Kärnten ?
Ich wollte schon immer ein Deko MG 3 oder 53 haben.
Will mir aber auf keinen Fall Ärger einhandeln !!
Grüsse

Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Wenns der neuen Regelung entsprechend deaktiviert ist, spricht nix dagegen...frag einfach den Händler wo du es kaufen möchtest.Martin100 hat geschrieben:Hallo ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Mein Name Martin und ich bin Mitte 30 aus NÖ Sportschütze.. WBK und WP vorhanden sowie 2 Glock und ein OA15.
Nun meine Frage:
Darf man jetzt ein Deko MG ohne Lauf und Verschluss kaufen oder nicht in Österreich?
z.B. von ZIB Militaria oder vom Händler aus Kärnten ?
Ich wollte schon immer ein Deko MG 3 oder 53 haben.
Will mir aber auf keinen Fall Ärger einhandeln !!
Grüsse
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ohne Lauf und Verschluss ist es derzeit legal, hast du eventuell an einem deutschen MG42 Interesse ?Martin100 hat geschrieben:Hallo ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Mein Name Martin und ich bin Mitte 30 aus NÖ Sportschütze.. WBK und WP vorhanden sowie 2 Glock und ein OA15.
Nun meine Frage:
Darf man jetzt ein Deko MG ohne Lauf und Verschluss kaufen oder nicht in Österreich?
z.B. von ZIB Militaria oder vom Händler aus Kärnten ?
Ich wollte schon immer ein Deko MG 3 oder 53 haben.
Will mir aber auf keinen Fall Ärger einhandeln !!
Grüsse
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Mp5 von Privat wäre interresant, da ist der Markt leider leer und die MP5 ist einfach Kult.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
hast du eines anzubieten yoda ?