gewo hat geschrieben:sc70 hat geschrieben:susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?
naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....
von Help.gv.at
mtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde
BEISPIEL
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass