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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Alain Alexis, ist das nicht der Franzose (?) der in der ersten Sitzung das Wort für die Kommission ergriffen hat und gleich mal den hirnrissigen Satz "es geht hier nicht um legale Waffen, sondern um gefährliche HA wie Kalaschnikows" (sinngemäß) gesagt hat ? Die Bedeutung dieser Worte ist bis heute völlig unklar...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Also in der Bundesverfassung (nur mit entsprechender Mehrheit änderbar) steht nicht wirklich etwas von Datenschutz.yoda hat geschrieben:Diese Gutachten automatisch weiterzuleiten würde gegen unsere Verfassung verstoßen, die ist aber schnell mal geändert wenn es um die angebliche Sicherheit geht. Medizinische Daten dürfen theoretisch nicht einfach so weitergegeben/verbreitet werden...
Da ich fallweise was mit der Materie am Hut habe:
Das ist im Datenschutzgesetz geregelt. Gesundheitsdaten sind sensible Daten. Deren Verwendung ist im § 9 geregelt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001597" onclick="window.open(this.href);return false;
Punkt 3
...
sich die Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung aus gesetzlichen Vorschriften ergibt, soweit diese der Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses dienen, oder ....
Heißt also, wenn das im Waffengesetzt so festgelegt würde, dann ist das vom Datenschutzgesetz her leider gedeckt und auch nicht verfassungswidrig.



Don' t try to argue with idi

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Außer der VfGH hebt das Erkenntnis oder das Gesetz als verfassungswidrig auf, was speziell im DSG 2000 öfter vorgekommen ist. Müsste halt mal einen Anlassfall geben bei dem das eine Rolle spielt. Ob das bedingungslose Übermitteln der Gutachten ein verhältnismäßiger Eingriff ist, ist nämlich eine gute Frage...Dingo hat geschrieben:Also in der Bundesverfassung (nur mit entsprechender Mehrheit änderbar) steht nicht wirklich etwas von Datenschutz.yoda hat geschrieben:Diese Gutachten automatisch weiterzuleiten würde gegen unsere Verfassung verstoßen, die ist aber schnell mal geändert wenn es um die angebliche Sicherheit geht. Medizinische Daten dürfen theoretisch nicht einfach so weitergegeben/verbreitet werden...
Da ich fallweise was mit der Materie am Hut habe:
Das ist im Datenschutzgesetz geregelt. Gesundheitsdaten sind sensible Daten. Deren Verwendung ist im § 9 geregelt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001597" onclick="window.open(this.href);return false;
Punkt 3
...
sich die Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung aus gesetzlichen Vorschriften ergibt, soweit diese der Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses dienen, oder ....
Heißt also, wenn das im Waffengesetzt so festgelegt würde, dann ist das vom Datenschutzgesetz her leider gedeckt und auch nicht verfassungswidrig.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich weiß es nicht genau, der Alain Alexis der mir geantwortet hat, ist bei DG-Growth...wörtlich steht im Antwortmail:Maddin hat geschrieben:Alain Alexis, ist das nicht der Franzose (?) der in der ersten Sitzung das Wort für die Kommission ergriffen hat und gleich mal den hirnrissigen Satz "es geht hier nicht um legale Waffen, sondern um gefährliche HA wie Kalaschnikows" (sinngemäß) gesagt hat ? Die Bedeutung dieser Worte ist bis heute völlig unklar...
Ich nehme jedenfalls an, dass dieser Alain Alexis der gleiche Alain Alexis ist, der, soweit ich mich erinnere, behauptet hat in weniger als 5 Minuten aus einer Semi-Auto einen Full-Auto zu basteln, der gleiche, der auf eine Frage in einer IMCO-Sitzung bezüglich der zu erwartenden Höhe der Entschädigungszahlungen aufgrund der angedachten Enteignungen geantwortet hat, dass er hofft, dass IMCO und/oder das Europaparlament einer Lösung finden werden, dass die Enteignungen entschädigungslos durchgeführt werden können....anbei übermittle ich Ihnen ein Schreiben von Herrn Alain ALEXIS, Leiter des zuständigen Referats der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (Direktion Raumfahrtpolitik, Copernicus und Verteidigung).
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ack & hast recht - kommt natürlich drauf an, wie das im Gesetz formuliert wäre und durchaus möglich, dass das vom VfGH gekübelt wird; wobei derzeit halt noch Kaffeesud-Lesung. Die abstrusen Ideen gibt's halt leider schon samt Wortmeldungen von mehr oder weniger notwendigen Vereinigungen ...Maddin hat geschrieben: Außer der VfGH hebt das Erkenntnis oder das Gesetz als verfassungswidrig auf, was speziell im DSG 2000 öfter vorgekommen ist. Müsste halt mal einen Anlassfall geben bei dem das eine Rolle spielt. Ob das bedingungslose Übermitteln der Gutachten ein verhältnismäßiger Eingriff ist, ist nämlich eine gute Frage...



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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Yukon hat geschrieben:Ich weiß es nicht genau, der Alain Alexis der mir geantwortet hat, ist bei DG-Growth...wörtlich steht im Antwortmail:Maddin hat geschrieben:Alain Alexis, ist das nicht der Franzose (?) der in der ersten Sitzung das Wort für die Kommission ergriffen hat und gleich mal den hirnrissigen Satz "es geht hier nicht um legale Waffen, sondern um gefährliche HA wie Kalaschnikows" (sinngemäß) gesagt hat ? Die Bedeutung dieser Worte ist bis heute völlig unklar...Ich nehme jedenfalls an, dass dieser Alain Alexis der gleiche Alain Alexis ist, der, soweit ich mich erinnere, behauptet hat in weniger als 5 Minuten aus einer Semi-Auto einen Full-Auto zu basteln, der gleiche, der auf eine Frage in einer IMCO-Sitzung bezüglich der zu erwartenden Höhe der Entschädigungszahlungen aufgrund der angedachten Enteignungen geantwortet hat, dass er hofft, dass IMCO und/oder das Europaparlament einer Lösung finden werden, dass die Enteignungen entschädigungslos durchgeführt werden können....anbei übermittle ich Ihnen ein Schreiben von Herrn Alain ALEXIS, Leiter des zuständigen Referats der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (Direktion Raumfahrtpolitik, Copernicus und Verteidigung).
Den Typen meine ich !
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Jein. Wie schon oft gesagt ist der MMPI (1943) heillos veraltet. Und wurde von der Exekutivgewerkschaft als "... unzumutbar ..." verhindert. Mit uns Waffenbesitzern kann man's aber machen.DerDaniel hat geschrieben:Bis OT, aber aus Interesse: Stimmt es, dass man ebenfalls in der Nachuntersuchung landet, wenn man homosexuell ist?
Eine der origialen Skalen ist "Geschlechtsidentität" (z.B. die Frage an männliche Probanden: "In meiner Jugend wäre ich gerne ein Mädchen gewesen?"). Ist man auf dieser Skala auffällig, dann ist es bereits vorbei. Das kann ehrlich antwortende Homosexuelle quasi als Beifang treffen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der österr. Waffentestung um pseudowissenschaftlichen Unfug handelt, der dazu noch nicht einmal mit Waffen zu tun hat. Die beinahe ausschließlich verwendeten Tests MMPI u. SVF, und die Testung überhaupt, werden von den österr. Psychometrikern heftig kritisiert. Das ganze hat lediglich zweierlei Sinn: Die Psychologen und die QUANGO KfV verdienen etwas dazu und durch die zusätzliche Schikane wird die Anazhl an WBK-Anträgen gedrückt.
Das mit dem Gutachtertourismus ist doppelter Unsinn. Ein negativer Proband kann einfach eine Kat. C oder D Waffe kaufen, den Jagdkurs machen oder sich überhaupt am Schwarzmarkt eindecken.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
kann das bitte irgendwer der zeit hat den kurier fritzen schreiben?raptor hat geschrieben:Jein. Wie schon oft gesagt ist der MMPI (1943) heillos veraltet. Und wurde von der Exekutivgewerkschaft als "... unzumutbar ..." verhindert. Mit uns Waffenbesitzern kann man's aber machen.DerDaniel hat geschrieben:Bis OT, aber aus Interesse: Stimmt es, dass man ebenfalls in der Nachuntersuchung landet, wenn man homosexuell ist?
Eine der origialen Skalen ist "Geschlechtsidentität" (z.B. die Frage an männliche Probanden: "In meiner Jugend wäre ich gerne ein Mädchen gewesen?"). Ist man auf dieser Skala auffällig, dann ist es bereits vorbei. Das kann ehrlich antwortende Homosexuelle quasi als Beifang treffen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der österr. Waffentestung um pseudowissenschaftlichen Unfug handelt, der dazu noch nicht einmal mit Waffen zu tun hat. Die beinahe ausschließlich verwendeten Tests MMPI u. SVF, und die Testung überhaupt, werden von den österr. Psychometrikern heftig kritisiert. Das ganze hat lediglich zweierlei Sinn: Die Psychologen und die QUANGO KfV verdienen etwas dazu und durch die zusätzliche Schikane wird die Anazhl an WBK-Anträgen gedrückt.
Das mit dem Gutachtertourismus ist doppelter Unsinn. Ein negativer Proband kann einfach eine Kat. C oder D Waffe kaufen, den Jagdkurs machen oder sich überhaupt am Schwarzmarkt eindecken.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nochmal: ich kenne Fälle, da ist eine Person bei verschiedenen Gutachtern durchgefallen. Und das wird dann wohl auch seine Gründe haben.
Wenn aber eine Person beim KfV durchfällt, aber den gleichen Test bei einem anderen Psychologen besteht - dann stellt sich mir die Frage ob dieses "Problem" (wenn man es denn als so eines bezeichnen will) die Person ist, oder ob der Grund hierfür nicht in der auswertenden Person liegt.
Grundsätzlich (= "In der Theorie") sind ja diese psychologischen Tests so ausgelegt, dass diese nicht gezielt "richtig" beantwortet werden können um somit nicht manipuliert werden zu können. Wenn also jemand die Fragen bei zwei verschiedenen Psychologen gleich beantwortet, und der eine sieht eine Gefahr in der Person und der andere nicht, dann stellt sich mir die Frage ob nicht ein schwerwiegendes Problem bei den Psychologen besteht und diese an die Behörde gemeldet werden sollen.
Vielleicht sollten wir ja verpflichtende Schulungen für die Psychologen fordern, weil diese so unterschiedlich die gleiche Person zur gleichen Fragestellung mit den gleichen Antworten beurteilen. Ganz eindeutig liegt hier etwas im Argen und das sollte man schon aufgreifen ....
Wenn aber eine Person beim KfV durchfällt, aber den gleichen Test bei einem anderen Psychologen besteht - dann stellt sich mir die Frage ob dieses "Problem" (wenn man es denn als so eines bezeichnen will) die Person ist, oder ob der Grund hierfür nicht in der auswertenden Person liegt.
Grundsätzlich (= "In der Theorie") sind ja diese psychologischen Tests so ausgelegt, dass diese nicht gezielt "richtig" beantwortet werden können um somit nicht manipuliert werden zu können. Wenn also jemand die Fragen bei zwei verschiedenen Psychologen gleich beantwortet, und der eine sieht eine Gefahr in der Person und der andere nicht, dann stellt sich mir die Frage ob nicht ein schwerwiegendes Problem bei den Psychologen besteht und diese an die Behörde gemeldet werden sollen.
Vielleicht sollten wir ja verpflichtende Schulungen für die Psychologen fordern, weil diese so unterschiedlich die gleiche Person zur gleichen Fragestellung mit den gleichen Antworten beurteilen. Ganz eindeutig liegt hier etwas im Argen und das sollte man schon aufgreifen ....
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Dem Namen und der Qualifikation nach, ist das KfV maximal dazu geeignet, Kondome zu prüfen ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Stimme in fast allem zu, aber einen Waffenbezug kann sowas nicht wirklich haben, schließlich überprüft man ob derjenige Aggressionspotential hat/leichtfertig ist, nicht ob er weiß wo bei einer Waffe Vorne ist. Das Sachen wie "soziale Angepasstheit" vielleicht nicht unbedingt Faktoren für Waffenbesitz sein müssen kann man hingegen leicht streiten.raptor hat geschrieben:Jein. Wie schon oft gesagt ist der MMPI (1943) heillos veraltet. Und wurde von der Exekutivgewerkschaft als "... unzumutbar ..." verhindert. Mit uns Waffenbesitzern kann man's aber machen.DerDaniel hat geschrieben:Bis OT, aber aus Interesse: Stimmt es, dass man ebenfalls in der Nachuntersuchung landet, wenn man homosexuell ist?
Eine der origialen Skalen ist "Geschlechtsidentität" (z.B. die Frage an männliche Probanden: "In meiner Jugend wäre ich gerne ein Mädchen gewesen?"). Ist man auf dieser Skala auffällig, dann ist es bereits vorbei. Das kann ehrlich antwortende Homosexuelle quasi als Beifang treffen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der österr. Waffentestung um pseudowissenschaftlichen Unfug handelt, der dazu noch nicht einmal mit Waffen zu tun hat. Die beinahe ausschließlich verwendeten Tests MMPI u. SVF, und die Testung überhaupt, werden von den österr. Psychometrikern heftig kritisiert. Das ganze hat lediglich zweierlei Sinn: Die Psychologen und die QUANGO KfV verdienen etwas dazu und durch die zusätzliche Schikane wird die Anazhl an WBK-Anträgen gedrückt.
Das mit dem Gutachtertourismus ist doppelter Unsinn. Ein negativer Proband kann einfach eine Kat. C oder D Waffe kaufen, den Jagdkurs machen oder sich überhaupt am Schwarzmarkt eindecken.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das muss aber nicht an den Tests gelegen sein. Kann auch im Gespräch durchgefallen sein. Die Tests halten modernen wissenschaftlichen Kriterien nicht stand. Vergessen wir nicht, der Amokfahrer von Graz hat grob ein Jahr vor seiner Fahrt den Psychotest geschafft.Promo hat geschrieben:Nochmal: ich kenne Fälle, da ist eine Person bei verschiedenen Gutachtern durchgefallen. Und das wird dann wohl auch seine Gründe haben.
Kann man nichts machen. Der Gutachter ist lt. diesem Gefälligkeitsgesetz in seinen Methoden frei.Promo hat geschrieben:Wenn aber eine Person beim KfV durchfällt, aber den gleichen Test bei einem anderen Psychologen besteht - dann stellt sich mir die Frage ob dieses "Problem" (wenn man es denn als so eines bezeichnen will) die Person ist, oder ob der Grund hierfür nicht in der auswertenden Person liegt.
S.o., kann man gar nichts machen. Wird sich auch kaum einer finden, der ein negatives Gutachten hinausposaunt. Außerdem gibt es kaum eine so zerstrittene Branche wie die Psychologen und Psychiater. Den Kollegen zu widersprechen ist "part of the game". Siehe wieder den Amokfahrer von Graz. Deshalb haben wir u.a. ja auch diese dubiosen Tests, weil das befragte Gremium sich damals nicht einigen konnte.Promo hat geschrieben:Grundsätzlich (= "In der Theorie") sind ja diese psychologischen Tests so ausgelegt, dass diese nicht gezielt "richtig" beantwortet werden können um somit nicht manipuliert werden zu können. Wenn also jemand die Fragen bei zwei verschiedenen Psychologen gleich beantwortet, und der eine sieht eine Gefahr in der Person und der andere nicht, dann stellt sich mir die Frage ob nicht ein schwerwiegendes Problem bei den Psychologen besteht und diese an die Behörde gemeldet werden sollen.
Die gibt es bereits. Der Psychologe, der uns melkt, wird alle paar Jahre vom Verband mit einer Schulung gemolken, damit er weiter Waffentests machen darf. Wenn die EU-Pläne kommen, dann alimentiert die laufende Testerei eine ganze Industrie. Die nächste Forderung ist dann Auflösung der Kat. C und D, was ja bereits angeklungen ist.Promo hat geschrieben:Vielleicht sollten wir ja verpflichtende Schulungen für die Psychologen fordern, weil diese so unterschiedlich die gleiche Person zur gleichen Fragestellung mit den gleichen Antworten beurteilen. Ganz eindeutig liegt hier etwas im Argen und das sollte man schon aufgreifen ....
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich wusste doch, dass mit dem Test irgend was in die Richtung war.
Nächste Frage, ist eine derartige Frage im aktuellen Test enthalten?
Nächste Frage, ist eine derartige Frage im aktuellen Test enthalten?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Jein, es gibt ein Update mit Skalen, bei denen Geschlechtsidentität keine Rolle spielt. Ich habe vor ca. 10 Jahren den Test macht, musste aber noch die alte Version machen, obwohl es das Update damals schon 15 Jahre gab. Das Update, nehme ich mal stark an, hätte den Gutachter ordentlich was gekostet. Grundsätzlich basiert der Test aber so oder so natürlich weitgehend weiter auf dem Blödsinn aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts.DerDaniel hat geschrieben:Nächste Frage, ist eine derartige Frage im aktuellen Test enthalten?
Problematisch sehe ich auch die Skala Hypochondrie bzw. Psychosomatik. Was ist, wenn einer tatsächlich krank ist, aber das nicht diagnostiziert ist? Das ist schon belastend, bei mir hat es 30 Jahre gedauert, bis eine Lebensmittelunverträglichkeit endlich diagnostiziert wurde. Psychosomatik wurde mir mehr als einmal nahegelegt ...
Mit dieser Testerei überschätzt sich die Psychologie und andere mit dem Menschen beschäftigte Disziplinen maßlos. Die Testerei funktioniert nur bei Dingen wie Berufswahl, Wahrscheinlichkeit des Studienabschlusses etc. In der Psychiatrie würde niemand rein auf Basis eines Psychotests ein Urteil fällen, der ist dort rein ein Hilfsmittel.