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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich möchte jetzt keine Namen nennen, ich sag nur es ist ein Niederösterreichischer Händler und es wurde mir gesagt das sie keine HA`s mehr nachbestellen und nur mehr das verkaufen was lagernd ist.
Edit:
Bin kommende Woche noch mal bei ihm im Laden und kann noch mal genauer nachfragen.
Edit:
Bin kommende Woche noch mal bei ihm im Laden und kann noch mal genauer nachfragen.
Zuletzt geändert von howa308 am Sa 11. Jun 2016, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.

(Zitat aus Spiderman)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hast leicht Angst dass dein Händler dann Umsatzeinbußen hat ?howa308 hat geschrieben:Ich möchte jetzt keine Namen nennen, ich sag nur es ist ein Niederösterreichischer Händler und es wurde mir gesagt das sie keine HA`s mehr nachbestellen und nur mehr das verkaufen was lagernd ist.
member the old PD design ? oh I member
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wenn dies stimmt und Österreich wiedermal übermotiviert bei solchen Sachen ist, bin ich weg, dann können sie mit dem Zug machen was sie wollen.howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.
Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.
Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein .![]()
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Ich lass mir doch nicht kurz vor meiner WBK die WBK verbieten!
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Alles klar, hab den Unterschied gerade bei Wikipedia nachgelesen.Maddin hat geschrieben:Ich weiß nicht was du drauf hast, aber ich hab eine Mündungsbremse. Oder sprichst du vom Bundesheer ?Tobi1987 hat geschrieben:Mündungsfeuerdämpfer sind verboten?Die hat doch hier jeder auf den ARs und AUGs drauf?
Ich klinke mich hier mal eine Weile aus, es wird nur noch wild spekuliert. Wenn es so weitergeht läuten noch heute Abend die Beamten und nehmen gleich alles mit.

Ich schau mir jetzt einen Film an und ergötze mich nebenbei an den Formen meiner PAR und R94 solange ich das noch kann.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Und ich frag mich was das ganze mit Van der Bellen zu tun haben soll ? Der Bundespräsident ist dafür da um seine Unterschrift zu geben, nicht um im Parlament mitzureden. Ja ein Präsident kann diesbezüglich wichtig sein, aber wenn es die Regierung wirklich gerne so hätte dann hätten sie das auch unter Fischer schon gemacht. Und ansonsten, einstelliger Bereich wir kommen !
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Vielleicht zeigen ein paar Händler der EUDSSR ja noch den Stinkefinger und verscherbeln in einer Art "Ausverkauf" alle 30er mags günstiger bevor sie verboten werden
am besten noch AUG mags...

From My Cold, Dead Hands
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wie soll das gehen? Im Parlament wurde nichts dergleichen verabschiedet oder auch nur offiziell angedacht. Gibt es jetzt eine Präsidialverordnung samt Bekanntgabe einer grünen Präsidial-Diktatur?howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.
Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.
Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein .![]()
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Was ist eigentlich wenn ich ein Gehäuse von z.B. nem M16A1 besitze?
Laut den neuen Regelungen sind ja Gehäuseteile, egal ober Ober- oder Unterteil, relevante Teile.
Bräuchte ich dann eine Ausnahmegenehmigung für so ein Trum, ist dann ja Kat. A?
LG
Laut den neuen Regelungen sind ja Gehäuseteile, egal ober Ober- oder Unterteil, relevante Teile.
Bräuchte ich dann eine Ausnahmegenehmigung für so ein Trum, ist dann ja Kat. A?
LG
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Interessant wird auch die Frage ob zB. .357 Mag UHR Besitzer ohne WBK wieder mal keine Munition für Ihre Waffen kaufen und besitzen dürfen ...
Meine Vermutung ist allerdings eher, dass das weiterhin möglich sein wird."Für den Erwerb und den Besitz von Munition und Ladevorrichtungen gilt die gleiche Regelung wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition und diese Ladevorrichtungen geeignet sind."
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Teilweise, kurze Repetierer sind WBK pflichtig!savage3000 hat geschrieben:Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??
LG
Zuletzt geändert von hasgunz am Sa 11. Jun 2016, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nein. Repetierbüchsen sind auch zukünftig meldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig.savage3000 hat geschrieben:Repetierer dann ja künftig auch nur auf WBK oder??
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Aber Flinten schon nur auf WBK? (lt Infosheet)
Kranker shize.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das war ich. Steht im Ford Vorschlag. Hier geht's auch um Federltausch etc...bei GENVAL habe ich nichts dergleichen gefunden.Teal'c hat geschrieben:Ich finds jetzt grad nicht, aber irgendwer hat hier vor kurzem was geschrieben dass wiederladen verboten werden soll?? Steht davon was in diesem skript?
Vicky Ford hat mehrere neue Vorschläge in ihr Dokument eingebracht, die von der Komission so garnicht gefordert waren. Soo toll ist ihr Vorschlag also auch nicht!Änderungsantrag 5
Entwurf für eine Entschließung
Erwägung 3 d (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(3d) Es sollte festgelegt werden, dass sich die Tätigkeiten eines Händlers nicht nur auf die Herstellung, sondern auch auf die Veränderung oder den Umbau von Feuerwaffen, wie das Kürzen einer vollständigen Feuerwaffe, einschließlich der Veränderung oder des Umbaus von Teilen von Feuerwaffen und Munition, erstrecken, und dass diese Tätigkeiten deshalb nur von zugelassenen Händlern durchgeführt werden dürfen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wenn du Kipplaufflinten meinst sind die auch zukünftig ohne WBK erhältlich.savage3000 hat geschrieben:Aber Flinten schon nur auf WBK? (lt Infosheet)
Kranker shize.
EDIT:
Muss mich selbst korrigieren. Repetierflinten sollen lt. EU Papier Kat. C sein, sofern die Lauflänge länger als 60 cm ist.
Wieder eine EU Empfehlung deren Umsetzung man von unseren österreichischen Politikern fordern sollte.

Zuletzt geändert von eXistenZ am Sa 11. Jun 2016, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.