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Frust & Ärger Thread 3.0

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Dextera
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Dextera » Do 28. Apr 2016, 07:06

Ich mein, ich weiß ja dass sich Versicherungen abputzen wo es nur geht ... Aber wir hatten es ja nicht selten in Österreich dass man auch mal Mitten im Sommer Schnee hat. Je nach Lage natürlich. Wie soll das dann ablaufen? Die ganze Gegend erstarrt zum Stillstand weil jeder Verkehrsteilnehmer für den 1 Tag wieder Winterreifen aufziehen müsste?
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Dauerfeuer » Do 28. Apr 2016, 07:21

ebner33 hat geschrieben:@Sie müssten dir grobe Fahrlässigkeit,wie deutlich überhöhte Geschwindigkeit etc nachweisen,um sich schadensfrei zu halten!
*lol* na wenn es nicht grobe Fahrlässigkeit ist, wenn man bei 20cm Neuschnee mit Sommerreifen unterwegs ist, was dann?
Was ist euer Anwalt von Beruf? 8-)
Überlegen wir mal ganz sachlich, es kann ja an der Situation, ob ein und der selbe Sachverhalt fahrlässig ist, nicht am Datum liegen, oder?
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von maggus » Do 28. Apr 2016, 08:24

Myon hat geschrieben:Aber 100% steigt dir die Versicherung aus und du bekommst eine Mitschuld oder sogar die ganze wenn du keine Zeugen hast und es blöd hergeht. Du musst immer mit einen Fahrzeug fahren das den (in den Fall äußeren Witterungs) Umständen entspricht, egal ob schon der 15te April war ;)
Wenn also im Sommer eine Kaltfront durchzieht, es plötzlich wie verrückt anfängt zu Schneien darf ich nimma fahren? oder soll ich dafür Sicherheitshalber nen Satz Winterräder im Auto mitführen (eventuell Begleitfahrzeug, weil in meinen Kofferraum passt nicht mal einer durch die Lucke)?
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Re: AW: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von chemo » Do 28. Apr 2016, 08:49

maggus hat geschrieben: Wenn also im Sommer eine Kaltfront durchzieht, es plötzlich wie verrückt anfängt zu Schneien darf ich nimma fahren? oder soll ich dafür Sicherheitshalber nen Satz Winterräder im Auto mitführen (eventuell Begleitfahrzeug, weil in meinen Kofferraum passt nicht mal einer durch die Lucke)?
Natürlich kannst du fahren, dann mußt du aber auch die konsequenzen tragen, wenn etwas passiert!
Und die durchziehende kaltfront wird meistens angesagt, nur glaubts halt keiner :D

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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von ebner33 » Do 28. Apr 2016, 09:10

Nein,eben nicht.

Ansonsten wär die Winterreifenpflicht im Prinzip eh umsonst...
Dann könntens ja gleich sagen,ganzjährig bei Schneefahrbahn Winterreifenpflicht ;)

Wär wie angemerkt in der Praxis ansonsten unpraktikabel.

Und die Wetterfront so wir gestern,war in Kärnten auch nicht angesagt,es war nur von Regen die Rede.
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von aragorn » Do 28. Apr 2016, 09:29

Ich glaube, manche verstehen hier nicht den Zusammenhang zwischen gesetzlicher Winterreifenpflicht gem KFG und den haftungsrelevanten sowie strafrechtlichen Bestimmungen, die bei einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen zum Zug kommen. Jeder soll selbst entscheiden, was er macht und dann mit den Konsequenzen leben.

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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von rupi » Do 28. Apr 2016, 09:35

die Winterreifenpflicht war auch umsonst


wer im Schnee mit Sommerreifen fährt wird gestraft
egal ob im Jänner oder im August
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von gewo » Do 28. Apr 2016, 09:37

bin auch nicht 100% sattelfest aber
die haftpflicht kann nur bei GROB faehrlaessig teilbetraege regressieren
das geht nur wenn ZUSAETZLICH zu den sommerreifen zumindestens ein weiteres undallrelavantes verhalten gesetzt wird ( zb zu hohe geschwindigkeit)
die Kasko ... da bin ich mir ned sicher, ich glaube die kommtwesentlich einfacher aus ihrer haftung raus, da koennte es tatsaechlivh sein dass die sommerreifen alleine auch schon ausreichen
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von hobbycaptain » Do 28. Apr 2016, 09:47

wir haben keine WR Pflicht, wir haben eine "situative WR Pflicht".
das heisst - zw. 1.11. und 15.4. muss man bei winterlichen Fahrbedingungen WR haben. Wenn man in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit SR fährt, wird man im Anlassfall bestraft.
Sind keine wintelrichen Fahrbedingungen, also z.B. 10°+ und trockene Fahrbahn, darf man auch zw. November und April durchaus mit SR auch fahren.

Ausserhalb dieses Datums muss man gesetzlich bei winterlichen Fahrbahnbedingungen keine WR haben, kann also beim Fahren mit SR auf Schneefahrbahn nicht bestraft werden.

Für die Versicherung hat das allerdings keine Relevanz. Wenn da mit SR auf Schneefahrbahn ein Unfall passiert, kann sie sich rauswinden. Unabhängig vom Datum.
Zuletzt geändert von hobbycaptain am Do 28. Apr 2016, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Dauerfeuer » Do 28. Apr 2016, 10:03

hobbycaptain hat geschrieben:wir haben keine WR Pflicht, wir haben eine "situative WR Pflicht"...
völlig richtig, das s-Wort hat hier eine entscheidende Bedeutung.
Gerade Versicherungen, die immer besonders kreativ sind wenns ums nicht zahlen geht, dem setz ich mich doch nicht aus, indem ich mich bei Schneefahrbahn mit der für die Situation falschen Bereifung ins Auto setz. Blechschaden wäre ja fast noch wurscht, aber wenn da Menschen zu Schaden kommen? Jahrelanger Rechtsstreit und dann vielleicht finanzieller Ruin?
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von emanuel2408 » Do 28. Apr 2016, 11:04

hobbycaptain hat geschrieben: Für die Versicherung hat das allerdings keine Relevanz. Wenn da mit SR auf Schneefahrbahn ein Unfall passiert, kann sie sich rauswinden. Unabhängig vom Datum.
Das stimmt so eigentlich nicht...

Wenn die Winterreifenpflicht verletzt wird, dann kann man zu der Haftpflichtversicherung Folgendes sagen: Gem § 23 Abs 1 VersVG darf nach Abschluß des Vertrages der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Wenn man nun mit SR unterwegs ist bei winterlichen Fahrverhältnissen und es kommt zu einem Unfall, dann muss die Versicherung dann nicht zahlen wenn der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung vorgenommen hat.
Nach herrschender Meinung würden als Gefahrerhöhung nur solche Gefährdungsvorgänge angesehen, die nicht die Gefahr als solche alsbald verwirklichten, sondern ihrer Natur nach geeignet seien, einen neuen Gefahrenzustand von so langer Dauer zu schaffen, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufes bilden könne und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet sei.
Es kommt allerdings, wie vom Obersten Gerichtshof weiters bereits ausgesprochen wurde, nicht darauf an, dass die neue Gefahrenlage tatsächlich schon längere Zeit bestanden hat, sondern nur darauf, dass sie ex ante darauf ausgelegt war
OGH 7Ob244/06t

Ergo wenn man selbst im Winter bei winterlichen Verhältnissen einmal mit Sommerreifen unterwegs ist, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Die Versicherung müsste nachweisen, dass ich ständig mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen fahre (bzw dies vorhabe) und dieser Nachweis wird schwerlich zu erbringen sein.
Natürlich müsste die Verwendung der SR auch kausal für den Unfall sein...

Außerhalb des Zeitraumes (wie momentan) wird man sich tendenziell leichter tun. In diesem Fall wird es erst Recht am Dauerzustand scheitern und die Versicherung wäre nicht leistungsfrei, sondern müsste zahlen.

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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Dauerfeuer » Do 28. Apr 2016, 11:21

jeder der schon mal mit einer Versicherung gestritten hat, wird das zukünftig versuchen zu vermeiden. Recht haben und Recht bekommen sind in Ö noch immer 2 paar Schuhe.
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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Raider » Do 28. Apr 2016, 18:27

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Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von Armata » Do 28. Apr 2016, 20:42

Zur Sommerreifen - Winterreifen - Versicherung Debatte:

Laut diversen gültigen Bestimmungen, Bedingungen etc kann die KFZ-Haftpflichtversicherung bei Verletzung einer sogenannten Obliegenheit im Schadenfall bis €11.000 pro Obliegenheitsverletzung vom Versicherungsnehmer regressieren, max 2 Obliegenheitsverletzungen pro Schadenfall ergibt maximal €22.000 Regress Möglichkeit. Bitte nicht verwechseln mit "Leistungsfreiheit", da ist der Regress nicht limitiert. Sommerreifen im Schnee wollt ihr ehrlich diskutieren? Ausgenommen man wird überrascht, was sonst rechtfertigt diesen Umstand?

So nach dem Motto " Bin eh versichert also Hirn aus"?? Passt eh zu Frust und Ärger, bei sowas könnt ich kotzen wenns wieder heißt das die Versicherung nicht zahlt.....zur Info die KFZ Haftpflicht zahlt IMMER den verursachten Schaden - ggf wird regressiert aber das hat nix mit rauswinden zu tun. Jeder trägt Verantwortung für sein Handeln - unpackbar Leute.

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Re: AW: Frust & Ärger Thread 3.0

Beitrag von chemo » Do 28. Apr 2016, 20:49

Ist wie beim bsoffen fahren.....da haben die autofahrer auch nur angst vorm erwischt werden! Was nach einem unfall mit personenschaden/todesfolge los ist, blenden alle aus.
Geht bis hin zu unbedingten haftstrafen!
Was passiert, wenn man auf schneefahrbahn mit sommerreifen einen unfall verursacht, bei dem personen zu schaden/tode kommen? Ahnliche folgen?
Ernst gemeinte frage an die "kundigen".

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