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Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
@woolf, ich wohne in Wien, habe aber ein Haus im Waldviertel und dachte mir, dass hin und wieder ein paar Schuss "zum testen" rechtlich machbar sein sollten und dann "stolperte" ich über diesen Thread.
Wichtig ist mir keine Wellen zu schlagen oder irgend jemanden zu irritieren.... Deshalb meine Fragen...
Danke auch dir!
M.
Wichtig ist mir keine Wellen zu schlagen oder irgend jemanden zu irritieren.... Deshalb meine Fragen...
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M.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Probiers anfoch aus.
Schau, daß ka Querschläger zruckkummt, und sog wem er soi draußt hurchn wia laut des is.
I hob a scho a poarmoi in mein Kölla gschossen (zwei Türen) und des si ned schlimma ois ob I mitn Haumma aufd Werkbaunk hau.
Schau, daß ka Querschläger zruckkummt, und sog wem er soi draußt hurchn wia laut des is.
I hob a scho a poarmoi in mein Kölla gschossen (zwei Türen) und des si ned schlimma ois ob I mitn Haumma aufd Werkbaunk hau.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Einerlei hat geschrieben:Probiers anfoch aus.
Schau, daß ka Querschläger zruckkummt, und sog wem er soi draußt hurchn wia laut des is.
I hob a scho a poarmoi in mein Kölla gschossen (zwei Türen) und des si ned schlimma ois ob I mitn Haumma aufd Werkbaunk hau.
Genau des woa mei Übalegung. Hintn Hoiz aufpackl´n und zweite Tür einziagn.
Holz habe ich genug und da die erste Türe auf Gartenniveau ist kann ich unten im Keller noch eine zweite Türe mit Dämmmaterial einbauen. Auch eine Entlüftung krieg ich hin ohne dass man draussen zuviel hört. Immerhin steht der Keller unter einem (nicht ganz kleinem) Nebengebäude.
M.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Bitte um eure Hilfe
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Ja. Grundsätzlich stimmt das alles so, wie Du schreibst.
Dennoch kann Dir hier niemand sagen was in dieser übersensiblen (um nicht zu sagen hysterischen) Zeit passiert, wenn Du auf Deinem Grundstück (besonders im Freien) schießt ...
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Danke für deine Auskunft. Da bei mir in der Nähe ein Schusskeller ist , war das nur eine Informative Frage.
Mir ging es lediglich darum auf dem laufenden zu bleiben.
Aber danke dir
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 313
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:
Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.
Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.
PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.
Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.
PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Danke für deine Auskunft.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 11:48Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:
Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.
Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.
PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
Wie schon beschrieben würde das für mich sowieso nicht in Frage kommen da es mir einfach zu Gefährlich ist, und besonders weil ein zugelassener Schusskeller bei mir in der Nähe ist.
War nur rein Informativ.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Warum war der Schießplatz illegal? Wenn der Grundbesitzer seine Zustimmung erteilt hat bzw der Grund im Besitz der beiden ist sollte das passen.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 11:48Abgesehen von den Sicherheitsregeln und der eventuellen Lärmbelästigung, wäre noch hinzuzufügen:
Sofern du das nicht im eigenen Haus- oder Hofgarten veranstaltest, nicht mit einem Gewehr - das ist im jeweiligen Landesjagdgesetz verboten.
Aufpassen, dass man nicht führt (außer man ist dazu berechtigt). Nicht unter 18J bzw. ohne passender WBK bei Kat B aufwärts.
PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
sehr verwundlich dass die BH da mal was - fast - ordentlich beauskunftetmänsn hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 11:15Bitte um eure Hilfe
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das was fehlt ist die erforderniss dass das grundstueck eingefriedet sein muss
ohne einfriedung ist das schiessen dort "fuehren" der waffe und das unberechtigte fuehren bedeutet den enzug des waffendokuments
haettest du aber eigentlich auch beim waffenfuehrerscheinkurs hoeren muessen
aber naja .... was man so hoert gibts da ja mancherort nur singen und klatschen statt vortrag
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
ich waere auch der meinung dass der jagdliche probesschuss im eigenen revier eigentlich kein problem sein sollteWarum war der Schießplatz illegal? Wenn der Grundbesitzer seine Zustimmung erteilt hat bzw der Grund im Besitz der beiden ist sollte das passen.Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 12:40PS. Kann trotzdem ordentlich in die Hose gehen, siehe da: https://www.krone.at/2469489
allerdings kenne ich die rechtsgrundlage dafuer ned um ehrlich zu sein
wo steht das denn?
das ist ja evt nur eine interpretation die immer wieder muendlich weitergegeben wird
es kann aber auch sein dass
- das nicht deren eigenes revier sondern nur das eigene grundstueck in einem fremden revier war (eigentlich absurd, kann das sein dass ich auf meiner eigenen wiese im freiland ned mit einer (lang)waffe schiessen darf wegen dem landesjagdgesetz,...)?
- dass nur einer der beiden jaeger (im eigenen revier) war und der zweite nicht. fuer den zweiten waere das dann ein verstoss gegen das landejagdgesetz gewesen und fuer den jaeger ..... weiss ned ......beihilfe oder so ...?
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Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.gewo hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 12:41sehr verwundlich dass die BH da mal was - fast - ordentlich beauskunftetmänsn hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 11:15Bitte um eure Hilfe
Um das alte Thema wieder auszugraben. Und sorry für den Quereinstieg.
Habe mich bei einem BH angestellten darüber informiert. (OÖ)
Dieser hat mir folgendes mitgeteilt :
Das schießen auf dem eigenene Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch muss sichergestellt werden, dass das Projektil die eigenen Grundstücksgrenze nicht verlässt. ( Kugelfang ) Es muss sichergestellt werden, dass keiner den Gefahrenbereich betreten kann.
Und um ärger auszuschließen, auf den Lärm aufpassen, diesen vermeiden ( ev. mit Nachbarn, Jäger, etc. reden ).
Kann das so von euch auch wer bestätigen bzw. wurde das bereits Bundeslandübergreifend vereinheitlicht ?
das was fehlt ist die erforderniss dass das grundstueck eingefriedet sein muss
ohne einfriedung ist das schiessen dort "fuehren" der waffe und das unberechtigte fuehren bedeutet den enzug des waffendokuments
haettest du aber eigentlich auch beim waffenfuehrerscheinkurs hoeren muessen
aber naja .... was man so hoert gibts da ja mancherort nur singen und klatschen statt vortrag
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Nur ist das nicht unwichtige Stichwort "eingefriedet" ja nicht nur interessant, falls Du dort schießen möchtest, sondern auch weil Du die Waffe nur innerhalb eines eingefriedeten Grundstücks führen darfst.mänsn hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 13:53Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.
Außerhalb nur entladen und in einem geschlossenen Behältnis "transportieren".
Edit: verschlossenes Behältnis war natürlich nicht korrekt. (Danke Joewood für den Hinweis)
Zuletzt geändert von Einerlei am Sa 19. Feb 2022, 13:42, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?
Hab am Sonntag bei einer WBK Schulung durch einen Kriminaltechniker teilgenommen !Einerlei hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 14:15Nur ist das nicht unwichtige Stichwort "eingefriedet" ja nicht nur interessant, falls Du dort schießen möchtest, sondern auch weil Du die Waffe nur innerhalb eines eingefriedeten Grundstücks führen darfst.mänsn hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 13:53Hat mich auch gewundert. Ich bin mir sicher , der Typ von der BH meinte das mit der "einfriedung" eben mit seiner Aussage, dass man sicherstellen muss, dass keiner den Schussbereich betreten kann.
Aber wer weiß was der gemeint hat, kommt ja für mich onehin nicht in Frage.
Außerhalb nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis "transportieren".
Der hat definitiv gesagt, dass du die Waffe im eigenen Garten führst, wenn zB. die Hecke oder der Zaum löchrig sind !
Dh. ohne WP Probleme !!!
Auf meine Frage dazu, ob das nicht überspitzt ist > > es gibt einen derartigen Fall !
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.