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Legitimation für WP
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Legitimation für WP
Gerade habe ich folgenden Artikel gelesen: http://www.krone.at/Welt/Experte_Geziel ... ory-492992" onclick="window.open(this.href);return false;
Zitat: "Ich könnte mir daher vorstellen, dass Islamisten zum Beispiel auch in Kindergärten zuschlagen könnten", wird Steinbach im Schweizer "Blick" " (Herr Steinbach ist angeblich Terrorexperte - ich habe dies noch nicht recherchiert.
Meine Frage allerdings, ob der merkwürdigen Einstellung der Behörde zu WP: Wenn eine derartige Aussage von offiziellen Stellen oder "Experten" getätigt wird, wäre das doch (vom Gesetz her betrachtet) für einen Lehrer oder Kindergartenpädagogen eine besondere Gefährdung - ergo ein Grund für einen WP?
Meine Frage richtet sich bewußt an die gesetztliche Auslegung, denn die Behörde legt ja natürlich nichts als Bedrohung aus....
Zitat: "Ich könnte mir daher vorstellen, dass Islamisten zum Beispiel auch in Kindergärten zuschlagen könnten", wird Steinbach im Schweizer "Blick" " (Herr Steinbach ist angeblich Terrorexperte - ich habe dies noch nicht recherchiert.
Meine Frage allerdings, ob der merkwürdigen Einstellung der Behörde zu WP: Wenn eine derartige Aussage von offiziellen Stellen oder "Experten" getätigt wird, wäre das doch (vom Gesetz her betrachtet) für einen Lehrer oder Kindergartenpädagogen eine besondere Gefährdung - ergo ein Grund für einen WP?
Meine Frage richtet sich bewußt an die gesetztliche Auslegung, denn die Behörde legt ja natürlich nichts als Bedrohung aus....
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: Legitimation für WP
Wäre jemand so nett und holt den Kollegen am Boden der Realität bitte herunter?





I´m the one who knocks!
-
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Mi 23. Dez 2015, 21:32
Re: Legitimation für WP
Da nicht mal Polizisten einen Waffenpass bekommen, sind die Chancen der Kindergartentanten wohl eher gering...
Re: Legitimation für WP
Der Gesetzgeber meint - um es unjuristisch zu formulieren - typische Gefahren eines bestimmten Berufs, einer bestimmten Situation etc.
Die Gefahr, von einem Terroristen erschossen zu werden, zählt wohl nicht zu den typischen Berufsrisiken eines Kindergärtners ...
Außerdem brauchst einen WP nur zum Führen (außerhalb von Wohn-/Betriebsräumlichkeiten etc.)
Die Gefahr, von einem Terroristen erschossen zu werden, zählt wohl nicht zu den typischen Berufsrisiken eines Kindergärtners ...
Außerdem brauchst einen WP nur zum Führen (außerhalb von Wohn-/Betriebsräumlichkeiten etc.)
Re: Legitimation für WP
Berufe mit denen man es vielleicht versuchen kann sind Taxifahrer, Juwelier... Oder etwas klassisches, Cowboy vielleicht weil der

hat ja auch gefuehrt.

hat ja auch gefuehrt.
Re: Legitimation für WP
Wenn der Betriebsinhaber einverstanden ist, oder ihr der Laden selbst gehört, dann kann sie auf dem Grundstück eh ihre Waffe bei sich tragen. Die Frage ist inwieweit ein terroristischer Akt in einem österreichischen Kindergarten realistisch ist, aber wissen kann man heutzutage nicht.
Re: Legitimation für WP
Kinder sind heilig, wer die anfasst erntet Krieg von allen Seiten.
Ich hab was gegen dieses Thema in der Öffentlichkeit, der Experte gehört abgwatscht für diese Meldung.
Ich hab was gegen dieses Thema in der Öffentlichkeit, der Experte gehört abgwatscht für diese Meldung.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Legitimation für WP
Wir sollten die Behörde einfach mit WP Anträgen zuschütten. Irgendwann wird's denen eh z'deppert.
Ich probiers morgen in Wien
ohne Begründung
!
Wenns nix wird dann einfach 1 Woche später nocheinmal usw..
Ich probiers morgen in Wien




Wenns nix wird dann einfach 1 Woche später nocheinmal usw..
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Legitimation für WP
Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.
* § 35 AVG
Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht einer Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Behörde eine Mutwillensstrafe bis 726 Euro verhängen.
* § 35 AVG
Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht einer Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Behörde eine Mutwillensstrafe bis 726 Euro verhängen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Legitimation für WP
Mal abgesehen von allen anderen Faktoren: du musst Kohle haben...sixtwentynine hat geschrieben:Wir sollten die Behörde einfach mit WP Anträgen zuschütten. Irgendwann wird's denen eh z'deppert.
Ich probiers morgen in Wienohne Begründung
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Wenns nix wird dann einfach 1 Woche später nocheinmal usw..
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Legitimation für WP
Nein, ich hab gemeint nacheinander: Antrag ==> abgelehnt ==> neuer Antrag==>abgelehnt==neuer Antrag ==>.....usw.Stickhead hat geschrieben:Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.
Das ist witzig.. Ja! Ich habe vor die Tätigkeit der Behörde in Anspruch zunehmen! Sogar mutwillig.Stickhead hat geschrieben:
* § 35 AVG
Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder...
Die sollen mir gefälligst einen WP ausstellen.
@klompo ich glaub der Antrag kostet nix oder doch? einzahlen muss ja erst wenn der WP ausgestellt wird.. sowie bei der WBK
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Legitimation für WP
Wien?
Gesendet von meinem ALE-L21 mit Tapatalk
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Re: Legitimation für WP
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Zuletzt geändert von Ares am Do 23. Jun 2016, 11:47, insgesamt 2-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Legitimation für WP
Endet sicher genausosixtwentynine hat geschrieben:Nein, ich hab gemeint nacheinander: Antrag ==> abgelehnt ==> neuer Antrag==>abgelehnt==neuer Antrag ==>.....usw.Stickhead hat geschrieben:Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz