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Amtsarzt und Entwaffnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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redstorm
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von redstorm » Mo 21. Dez 2015, 23:27

sehe ich genauso wie Lindenwirt
habe auch einen parkinson fall in der familie und mit der krankheut sollte man definitv keine waffe haben
das körperliche ist da noch das kleinste problem
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

piefke
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von piefke » Di 22. Dez 2015, 00:19

Auch mit Parkinson kann man einen Krieg gegen die ganze welt führen.....!

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Eibein
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Eibein » Di 22. Dez 2015, 07:32

Dr. Z. hat völlig Recht, wenn er solche Themen aufgreift und versucht, diese dem Leser auf gut Deutsch näher zu bringen! Die Diskussionsteilnehmer dieses Threads sollten bedenken, dass die von Z. kritisierte "gute Idee" der machtgeilen Bürokraten wieder ein kleiner Schritt von vielen kleinen Schritten ist, uns Bürger komplett zu bevormunden und zu entrechten. Was kommt als nächster Schritt? Verbot von Feuerzeugen bei zittriger Hand, um Hausbrände zu vermeiden?
Wieviele Fälle wurden in den letzen 30 Jahren bekannt, wo ein Parkinsonpatient sich oder einen anderen Menschen mit Waffen gefährdet hat?

Ich glaube, und mit dieser Ansicht bin ich nicht alleine, dass Überreglementierungen der Entrechtung der Bevölkerung dienen. Und was für tolle Ergebnisse solche Überreglementierungen bringen, kann der Leser in China oder Nordkorea sehen! Also ich wünsche mir keinen Zwangsbesuch beim Arzt, für jeden Pups den ich machen will und vielleicht dann nicht mehr machen darf. Daher ist es WICHTIG, dass wir LWB geschlossen gegen solchen Wahnsinn auftreten!

Liebe Grüsse von Eibein, der in vieler Augen ein rechter Verschwörungstheoretiker sein mag, aber lieber bin ich so ein schlimmer Recke :tipphead: und FREI, als bedingungslos staatsgläubig.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von DerDaniel » Di 22. Dez 2015, 08:42

Also, da mittlerweile mehrere der Meinung sind, dass man mit Parkinson keine Waffe haben dürfe, würde ich euch jetzt mal ganz ehrlich bitten mir zu erklären warum.
Bisher hat noch keiner gesagt was dagegen spricht, sondern immer pauschalisiert, also genau das was wir LWB immer bei anderen so kritisieren.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Lindenwirt » Di 22. Dez 2015, 09:11

DerDaniel hat geschrieben:Also, da mittlerweile mehrere der Meinung sind, dass man mit Parkinson keine Waffe haben dürfe, würde ich euch jetzt mal ganz ehrlich bitten mir zu erklären warum.
Bisher hat noch keiner gesagt was dagegen spricht, sondern immer pauschalisiert, also genau das was wir LWB immer bei anderen so kritisieren.

Hast PN.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von BigBen » Di 22. Dez 2015, 09:27

Es geht doch nicht darum, dass durch den Amtsarzt die eine oder andere Person die vielleicht wirklich nicht mehr physisch zuverlässig ist die WBK verliert...es geht darum, dass wieder ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt wird der:

- Missbrauch durch Behörden Tür und Tor öffnet
- Uneinheitliche Vollzugspraxis befürchten lässt (siehe Erweiterungen von WBKs etc.)
- In keinster Weise objektiv nachvollziehbar sein wird - was der Arzt sagt, wird von den Behörden umgesetzt, ohne wenn und aber, zum Nachteil des Betroffenen
- Einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht

Ich kenne persönlich einen Fall wo einem älteren Herrn aus gesundheitlichen Gründen die WBK abgenommen wurde...obwohl der besagte Herr weder für andere noch für sich selbst irgendeine Gefahr darstellt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Thule » Di 22. Dez 2015, 09:50

Danke BigBen. Auf den Punkt gebracht.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von mmeffects » Di 22. Dez 2015, 11:24

Die Sauerei mit dem Amtsarzt hatten wir hier in Vorarlberg lange genug. (WBK Antrag --> Amtsarzt)
Untersuchungen sind lächerlich, und teilweise sowieso unzulässig (Bluttest = verstecktes Drogen Screening, etc.)
Jetzt soll womöglich der Missbrauch instituionalisiert werden... gute Nacht Österreich
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Al3x » Di 22. Dez 2015, 11:38

mmeffects hat geschrieben:Die Sauerei mit dem Amtsarzt hatten wir hier in Vorarlberg lange genug. (WBK Antrag --> Amtsarzt)


Und ihr habts euch den Dreck gefallen lassen oder wie?

BigBen hat geschrieben:Es geht doch nicht darum, dass durch den Amtsarzt die eine oder andere Person die vielleicht wirklich nicht mehr physisch zuverlässig ist die WBK verliert...es geht darum, dass wieder ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt wird der...


Eben, bei uns würde das zu dem führen was du angibst, es gibt aber auch jüngere und noch richtige Demokratien wie Tschechien die das bereits so mit den Med-Tests beim Antrag des Waffenscheines handhaben und wo es funktioniert, allerdings sind das eben auch nur Tests beim Antrag des Dokumentes, keine wiederkehrenden.
In Schweden zB muss angeblich jeder Arzt den Behörden melden wenn mit einem Waffenbesitzer "etwas nicht stimmt". Jetzt frag ich mich woher der Arzt denn weiss dass seine Patienten Waffenbesitzer sind.

Aus einem anderen Forum:

Also, hier die Fakten über das CZ-Waffengesetz

In Tschechien kann man ohne Waffenpapier nichts kaufen. Es gibt in CZ einen "Waffenschein" mit verschiedenen Kategorien:

A = Sammler (darf bei der Munition nur die kleinste Packungseinheit oder nur 1 Stück kaufen)
B = Sportschütze (darf jegliche Waffen und Munition kaufen und Wiederladen, aber keine Waffe führen)
C = Jäger
D = Für den Beruf (Polizei, Angestellte bei Sicherheitsunternehmen)
E = Selbstschutz (darf 2 geladene Waffen nicht sichtbar führen. Darf nur Munition für die eigenen Waffen kaufen)

Ich habe A, B und E :-)

Die Waffenkategorien sind (fast) gleich wie in Ö, allerdings sind alle Waffen (Auch kat C&D) zu melden.
Für JEGLICHE Munition benötigst Du einen "Waffenschein" ! ! !

Erwerb von Waffen (Wenn man einen Waffenschein hat):

- Man geht zur Polizei und sagt man will eine Pistole / Flinte / Selbstlader haben.
- Die Polizei stellt die Genehmigung aus (muss sie auch machen!).
- Man geht zum Händler und kauft. Der Händler füllt ein paar Formulare aus mit denen man wieder zur Polizei geht.
- Die Polizei prüft die Formulare und stellt einen "Ausweis der Waffe" aus.
Eine Waffe = ein Ausweis. Somit kann auch bei nur Kategorie E Waffenscheinbesitzern die richtige Munition festgestellt werden.

Es gibt auch Ausnahmeregelungen damit man Kat A Waffen kaufen kann. Die werden aber nicht so gerne hergegeben ;-)
Kat A sind Laser (wenn sie montiert sind) und Teilmatelhohlspitz bei Kurzwaffen. Der Taser ist auch Kat A. Die BT96 auch :?

Waffenscheinerwerb:

- Wohnhaft in CZ
- unbescholten / keine Vorstrafen
- Ärztliches OK (Wie für den Führerschein, kein Psychotest)
- Bestehen des schriftlichen Tests:
Besteht aus 30 Multiple Choice Fragen wo immer eine von 3 Antworten richtig ist. Die 30 Fragen werden aus einem Fragenkatalog von 386 Fragen ausgesucht. Die Themengebiete sind Recht, Waffenkunde und Erste Hilfe. Wenn man genügend Punkte hat bekommt man die entsprechende Kategorie beim Waffenschein. Alles auf tschechisch (eh klar).
- bestehen des praktischen Tests: Gewisse Treffer auf eine Scheibe mit unterschiedlichen Entfernungen und unterschiedlichen Zeiten (je nach Kategorie).

Also meinr Meinung nach VIEL besser als AT da man eigentlich alles bekommt, es keine Stückzahlenbegrenzung gibt und der WP auch jedem der die Punkte hat, ausgestellt wird.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von titan » Di 22. Dez 2015, 11:56

@BigBen
Meiner Meinung nach ist es eine äußerst kritische Entwicklung, Waffenbesitz bei physischem als auch psychischem Verfall im Sinne von Entzug von Eigentum zu verbieten. Eine Benützungsverweigerung könnte ich unter Umständen verstehen zb Jagd oder Schlüsselabgabe bei Demenz. Ein sachgemäßer Umgang ist jedoch nicht darauf beschränkt eine Waffe auch abfeuern zu können/oder überhaupt abfeuern zu wollen! Wie gesagt jeder Mensch hat das Recht sein Eigentum zu vererben wem auch immer er möchte. In Zeiten von Elga kann die Behörde wahrscheinlich ziemlich leicht jeden Erben eines Sterbenskranken am Erbe hindern.

Denkt man diese fragwürdige Entwicklung zu Ende was kommt dann als nächstes?
- Generelle Hausdurchsuchung vor Erbantritt zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch das Frühwarnsystem Elga und Amtsarzt?
- Entzug Akademischer Titel bei Altersschwäche durch Elga und Amtsarzt?
- Kontosperren und Einschränkung der Geschäftsfähigkeit und gerichtliche Ernennung eines Zwangsachwalters, der sich selbst auf unsere Kosten ausbezahlt, durch Elga und Amtsarzt, wie bereits geschehen, bei sogar noch bei Gesundheit und Verstand gebliebener Ehefrau eines österr. Promis?

Dies sind verfassungsrechtlich äußerst fragwürdige Entwicklungen meine Herren.
Durch diese Eingriffe in persönliche Rechte werden wir zunehmend zu Leibeigenen des Staates gemacht. Der Staat stellt seine Interessen höher als den persönlichen Willen und die Interessen der Familie.
Bild

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Al3x » Di 22. Dez 2015, 12:04

Und was macht der brave Waffenbesitzer deshalb?

Richtig, sich und seine Familie von ELGA komplett abmelden.
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Stickhead » Di 22. Dez 2015, 12:09

Auch ein Mensch der zittrige Hände hat, kann Waffen sammeln. Solang im Hirn alles ist, wie es sein soll, sehe ich keinen Grund jemanden Waffenbesitz zu verbieten.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von yoda » Di 22. Dez 2015, 12:45

Der durchschnittliche Waffenbesitzer ist eben genauso dumm wie der durchschnittliche Bürger, einige scheinen diese Verschlechterungen und Einschränkungen der persönlichen Freiheit sogar noch zu begrüßen, da kann man sich wirklich nur auf den Kopf greifen. Bitte am Ende nicht wundern, wenn irgendwann jeder WBK Inhaber zu vorgegeben Amtsärzten muss, die dann fast sämtliche Waffenbesitzer für nicht geeignet befinden. Die EU fordert ja ohnehin eine 5-jährige Untersuchung, das wäre dann gleich eine tolle Gelegenheit das Volk zu entwaffnen.

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JoeK
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von JoeK » Di 22. Dez 2015, 13:13

Zum Thema Amtsarzt kann ich euch nur sagen, daß sie meine Schwiegermutter beim Sehtest für die Verlängerung des Führerscheines (sie ist stark kurzsichtig, muß das alle paar Jahre machen) bis sie etwa 50 war grundsätzlich "oben frei" machen musste um die Verlängerung zu bekommen, irgend etwas lesen war nicht nötig.

Ich selbst bin jahrelang bei einem Rettungsdienst gefahren und könnte euch Geschichten von Ärzten erzählen, dass euch schlecht wird. Die größten Versager und Nachplapperer - werden dann meistens Amtsärzte oder Suchtgiftbeauftragte (vermutlich um sie von Patienten und Notfällen möglichst weg zu bekommen). Die werden zwar nicht alle dermaßen bescheuert sein, aber geht davon aus, daß der Großteil danach trachtet entsprechende "Erfolge" nachzuweisen um seinen Steigbügelhaltern zu gefallen.
"Der stärkste Grund für die Menschen das Recht zu behalten, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist als letzter Ausweg, sich selbst gegen die Tyrannei der Regierung zu verteidigen."

Thomas Jefferson

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von sauersigi » Di 22. Dez 2015, 14:33

JoeK hat geschrieben:Zum Thema Amtsarzt kann ich euch nur sagen, daß sie meine Schwiegermutter beim Sehtest für die Verlängerung des Führerscheines bis sie etwa 50 war grundsätzlich "oben frei" machen musste um die Verlängerung zu bekommen, irgend etwas lesen war nicht nötig.

:lol: :lol: :lol:
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

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