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von prätorianer » So 29. Nov 2015, 18:58
@A.I. AW
Also:
Wenn man eine Waffe nicht nach §30 eintragen lässt, dann hat man eine Verwaltungsübertretung begangen.
Behauptet man seine Waffe wäre gestohlen worden, ist es die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und ein Strafrechtselikt.
Du liegst auch in einem andere Punkt leider nicht ganz richtig
Vielleicht wird in Österreich keine reine Enteignung, auch wenn sie durchführbar wäre, stattfinden. Es ist aber leicht zu verbieten, dass solche Waffen auf Schießplätzen verwendet werden, oder ähnlich den Pumpguns damals, die man sich mit Bescheid legalisieren hat lassen können. Vor dem Verbot eine Waffe zu kaufen ist ein gewisses Risiko, klar. Andererseits könnte es umgekehrt heißen, dass man noch eine ergattert hat, weil sie in Zukunft einfach nicht mehr zu kaufen sein werden.
Ach ja, der Riesenbullshit mit Waffe verlieren/gestohlen... erstens glaub ich kaum, dass du die kriminelle Energie besitzt, noch das Wissen, wie du das dann wirklich durchziehst. Und viel Spaß dabei wenn du dann vor drei oder vier Polizisten sitzt die dich dann a paar Stunden vernehmen, deine Nachbarn und verwandten befragen usw. Viel Spaß dabei. Dann bist auch noch so klug und postest solche Dinge in einem Forum. WENN du es machst... glaubst du wirklich du bist der Erste und Einzige der auf so eine Idee kommt. Wenn das mehr machen wird sich der Gesetzgeber schnellstens was einfallen lassen. Du legitimierst und animierst den Gesetzgeber lediglich dazu verwaltung- und oder strafrechtlch HDs durchzuführen, die er sich ansonsten nicht leisten könnte.