WBK seit 1981 ?shipy hat geschrieben:Erweiterung
2 Plätze ?
bist bei einem Verein ?
wenn ja dann erweitern nach § 23 (2b)
da müssens dir +2 Plätze geben
auch wennst keine Bewerbe schießt
die Suchfunktion gibt da sicher einiges her
WBK seit 1981 ?shipy hat geschrieben:Erweiterung
ausborgen gehen und schaun was dir am besten zusagtkraeutersalz hat geschrieben:WBK ist soeben gekommen![]()
Waren zwar nicht die 2 Wochen die mir versprochen wurden sondern knapp 4, bin aber zufrieden.
Jetzt bleibt nur die große Frage was kaufen... CZ, Glock oder ganz was anderes?
BKing hat geschrieben:Glock ... haben sollte jeder eine
Ich hab eine und das bleibt auch so, bisschen Idiot bzw. Patriot darf schon seinMcMonkey hat geschrieben:Gratuliere ebenfalls!
BKing hat geschrieben:Glock ... haben sollte jeder eine
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"komm lass dir aus dem Wasser helfen sonst ertrinkst du! Sprach der Vogel zum Fisch. Er nahm ihn und setzte ihn auf den Ast."
Ich weiß nicht, ob wir das jetzt schon zu Ende diskutiert haben, aber du solltest dir einmal die "Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an Angehörige jener Personengruppen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen" ansehen.gewo hat geschrieben:definiton:GSchoenbauer hat geschrieben:zumindest die alte WBK war anscheinen schon ein amtlicher Lichtbildausweis.
Weil, wie noch die Grenze nach D war und ich den Pass vergessen habe, da haben die Zöllner zur Ausstellung eines Grenzübertrittscheines den Führerschein nicht, die WBK aber schon akzeptiert ..
aber, ja, is ja egal, bei den Gesamtkosten kommts auf des Foto auch nimmer drauf an
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität. Er muss alle wichtigen Personaldaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) enthalten, um als Nachweis der Identität verwendet werden zu können.
wie auch immer:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.html" onclick="window.open(this.href);return false;
der neue WP hat aber keinen geburtsort mehr drauf
von da her kann er eigentlich schon per definition kein amtlicher lichtbildausweis mehr sein ... glaub ich
Danke - fürs erste eher nur statisch, und dann mal schauen...CAS täte mich reizen, aber ich glaub da brauch ich vorher noch etwas Erfahrung und Routine.BKing hat geschrieben:@kraeutersalz: Gratulation zur WBK4 Wochen sind o.k.
Zum Waffenkauf: Hab auch ungeschaut ne Glock gekauft, , bereue es nicht. Aber benutze sie am wenigsten, haben sollte jeder eine![]()
Fahr Sonntag Vormittag nach Schrick oder Mistelbach, lässt dich sicher wer probieren.
Dieses WE is Schrick geschlossen, die Zufahrt is unpassierbar. Bin öfter in schrick und hab auch einiges zum probieren. Was hast den vor? Prezi, dynamisch, Selbstverteidigung?
Lg
BKing
Staatsangehörigkeit fehlt.Stickhead hat geschrieben: Da ist auch ein Muster über einen solchen Lichtbildausweis für privilegierte und immune Personen drinnen (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... lage_1.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;) Da ist auch nirgends ein Geburtsort drauf.
Das stützt meine Rechtsmeinung, dass auch ein waffenrechtliches Dokument ohne Geburtsort ein amtlicher Lichtbildausweis ist.