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Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- troglodyte
- .357 Magnum
- Beiträge: 46
- Registriert: Mo 16. Mär 2015, 19:08
- Wohnort: Wien / Umgebung
Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Gestern, Sonntag, rief mich freudig aufgeregt mein Freund an - "2 bewaffnete Damen" der Behörde aus 1210 haben überprüft.
Langes hin & her,
- na, wir müssen ja überraschend kommen, sonst räumen die Leute ja alles weg... (wie bitte ? und das am Sonntag ?)
- weil wir waren schon so oft da und sie waren nicht zu Hause... (aber keine Verständigung an der Tür oder im Postkastl! )
- und wenn wir jetzt schon da sind, gibt es einen Grund, warum wollen sie uns ihre Waffen nicht zeigen...
Die Eine der Damen liess nicht locker, die Andere mehrmals dazwischen: 'na kum, gemma...'
Das ist die normative Kraft des Faktischen! Er gab nach, was solls! Theoretisch hätte man die beiden ja höflich
hinauskomplementieren können. Gesetzlich gedeckt! Aber die müssen und werden ja wieder kommen! Und dann vielleicht mit
der Devise - 'aber JETZT! - mir werdn scho wos finden...'
Bei mir steht die Überprüfung auch demnächst an. Frage an das Forum:
- die Waffen sind im Safe, gut versperrt.
- die leeren Magazine stecken aber im Waffenkoffer. Der ist zwar auch weggeräumt vor Zufallszugriffen,
aber darinnen sind 2 x 9mm, 4 x .22 Magazine
Müssen die leeren Magazine auch in den Safe, weil diese 'Teile einer Waffe' sind?
Langes hin & her,
- na, wir müssen ja überraschend kommen, sonst räumen die Leute ja alles weg... (wie bitte ? und das am Sonntag ?)
- weil wir waren schon so oft da und sie waren nicht zu Hause... (aber keine Verständigung an der Tür oder im Postkastl! )
- und wenn wir jetzt schon da sind, gibt es einen Grund, warum wollen sie uns ihre Waffen nicht zeigen...
Die Eine der Damen liess nicht locker, die Andere mehrmals dazwischen: 'na kum, gemma...'
Das ist die normative Kraft des Faktischen! Er gab nach, was solls! Theoretisch hätte man die beiden ja höflich
hinauskomplementieren können. Gesetzlich gedeckt! Aber die müssen und werden ja wieder kommen! Und dann vielleicht mit
der Devise - 'aber JETZT! - mir werdn scho wos finden...'
Bei mir steht die Überprüfung auch demnächst an. Frage an das Forum:
- die Waffen sind im Safe, gut versperrt.
- die leeren Magazine stecken aber im Waffenkoffer. Der ist zwar auch weggeräumt vor Zufallszugriffen,
aber darinnen sind 2 x 9mm, 4 x .22 Magazine
Müssen die leeren Magazine auch in den Safe, weil diese 'Teile einer Waffe' sind?
Zuletzt geändert von troglodyte am Mo 18. Mai 2015, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
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numquam retro - Payer-Weyprecht-Expedition von 1872 bis 1874
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
so ein Blödsinn
natürlich nicht
natürlich nicht
member the old PD design ? oh I member
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Magazine gehören gefüllt in die Waffen, sonst kann man sie ja kaum zur SV nutzen.
- troglodyte
- .357 Magnum
- Beiträge: 46
- Registriert: Mo 16. Mär 2015, 19:08
- Wohnort: Wien / Umgebung
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
rupi hat geschrieben:so ein Blödsinn
natürlich nicht
@Rupi -kenn mich nicht aus - warauf bezieht sich das 'so ein Blödsinn' ?
Nehme an, das 'natürlich nicht' ist Deine Antwort auf meine Frage mit den Magazinen.
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
troglodyte hat geschrieben:rupi hat geschrieben:so ein Blödsinn
natürlich nicht
@Rupi -kenn mich nicht aus - warauf bezieht sich das 'so ein Blödsinn' ?
Nehme an, das 'natürlich nicht' ist Deine Antwort auf meine Frage mit den Magazinen.
war ja auch die einzige Frage in deinem Post
member the old PD design ? oh I member
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
troglodyte hat geschrieben:- die leeren Magazine stecken aber im Waffenkoffer. Der ist zwar auch weggeräumt vor Zufallszugriffen, aber darinnen sind 2 x 9mm, 4 x .22 Magazine
Müssen die leeren Magazine auch in den Safe, weil diese 'Teile einer Waffe' sind?
hi
natuerlich nicht
aber munition muss sorgfaeltig verwahrt werden, wie aiuch die waffen
also zumindestens in einem kasten eingesperrt sollte der waffenkoffer schon sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Das Ganze fängt schon damit an, dass man solche Personen am Sonntag nicht ins Haus lässt, außer wenn sie wirklich freundlich darum bitten, mit dem Hinweis dass man nicht müsste.
Bei solchen Falschauskünften bzw. falschen Anweisungen würde ich dann fragen wo das steht und das Waffengesetz mit seinen Durchführungsverordnungen vorlegen, dann können sie einem ja zeigen wo das alles steht was so selbstsicher behauptet wurde
Bei solchen Falschauskünften bzw. falschen Anweisungen würde ich dann fragen wo das steht und das Waffengesetz mit seinen Durchführungsverordnungen vorlegen, dann können sie einem ja zeigen wo das alles steht was so selbstsicher behauptet wurde
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
gewo hat geschrieben:troglodyte hat geschrieben:- die leeren Magazine stecken aber im Waffenkoffer. Der ist zwar auch weggeräumt vor Zufallszugriffen, aber darinnen sind 2 x 9mm, 4 x .22 Magazine
Müssen die leeren Magazine auch in den Safe, weil diese 'Teile einer Waffe' sind?
hi
natuerlich nicht
aber munition muss sorgfaeltig verwahrt werden, wie aiuch die waffen
also zumindestens in einem kasten eingesperrt sollte der waffenkoffer schon sein
Nö. Oder?
"......und lachend stellte der Tod seine Sense beiseite und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg."
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Magazine sind keine wesentlichen Teile einer Waffe. Ein Siebenjähriger dürfte ein Magazin besitzen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
QuickMick hat geschrieben:gewo hat geschrieben:troglodyte hat geschrieben:- die leeren Magazine stecken aber im Waffenkoffer. Der ist zwar auch weggeräumt vor Zufallszugriffen, aber darinnen sind 2 x 9mm, 4 x .22 Magazine
Müssen die leeren Magazine auch in den Safe, weil diese 'Teile einer Waffe' sind?
hi
natuerlich nicht
aber munition muss sorgfaeltig verwahrt werden, wie aiuch die waffen
also zumindestens in einem kasten eingesperrt sollte der waffenkoffer schon sein
Nö. Oder?
hi
sorry
zu schnell gelesen
ich dachte es handelt sich um VORGELADENE magazine
also solche mit munition drinnen
dann duerften sie ned einfach so rumstehen irgendwo
leere magazine sind garnix waffenrechtlich
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- troglodyte
- .357 Magnum
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
yoda hat geschrieben:Das Ganze fängt schon damit an, dass man solche Personen am Sonntag nicht ins Haus lässt, außer wenn sie wirklich freundlich darum bitten, mit dem Hinweis dass man nicht müsste. ...
So mir glaubwürdig berichtet wurde, hat sich die Dialog an der Haustüre abgespielt.
Wenn ein Polizist an der Türe läutet macht man zwangsläufig mal auf
Eine der freundlichen Damen hat dann mit allen möglichen Fragen, höflich aber massiv,
wie bereits geschildert - und trotz Entgegnungen, auf eine 'Besichtigung' gedrängt.
Ich finde es nur arg, wie hier Gesetzesbeugung, oder man könnte es auch 'Willkür' nennen
betrieben wird. Und in solchen Situationen wird dann gleich hinterfragt 'also, warum nicht',
und jedes Wort auf die Waagschale gelegt.
Ich darf ja auch nicht mit 100km/h durch die Stadt brettern und dann sagen 'warum nicht',
jeder Polizist wird sagen '...steht im Gesetz!'. Nur anders herum wird's probiert.
Mein Freund war halt dann schon mit dem Puls ziemlich auf Druck , wie er mich danach
gleich angerufen hat.
Zuletzt geändert von troglodyte am Mo 18. Mai 2015, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
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- troglodyte
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
gewo hat geschrieben: ... leere magazine sind garnix waffenrechtlich..
Danke für die Antwort. Kann ich daher im Koffer ausserhalb des Safe lassen.
Magazine gehören irgdwann gefüllt ! Ich komm wieder mal bei gewo vorbei und er wird mir wie schon bisher,
(nach abgabe einiger Scheine) dabei helfen
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Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
troglodyte hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Das Ganze fängt schon damit an, dass man solche Personen am Sonntag nicht ins Haus lässt, außer wenn sie wirklich freundlich darum bitten, mit dem Hinweis dass man nicht müsste. ...
So mir glaubwürdig berichtet wurde, hat sich die Dialog an der Haustüre abgespielt.
Wenn ein Polizist an der Türe läutet macht man zwangsläufig mal auf
Nein, wieso? Wie so oft im Leben sollte man sich über seine Rechte im klaren sein, ob man auf ihnen besteht ist eine andere Sache. Zur Info
"......und lachend stellte der Tod seine Sense beiseite und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg."
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Selber schuld wenn er die beiden Mädels deswegen reingelassen hat Bei meinem Onkel haben die Polizisten behauptet sie DÜRFEN sich keinen Termin ausmachen, bei meinem Vater machen sie sich hingegen immer einen Termin aus. Also wenn sie bei mir meinen sie dürfen sich keinen Termin ausmachen, müssens halt 20 Mal wieder kommen, kann man auch nix machen.troglodyte hat geschrieben:.. - und trotz Entgegnungen, auf eine 'Besichtigung' gedrängt...
Wenn einer wirklich permanent Blödsinn redet würde ich mit dem Handy eine Tonaufnahme machen, nur falls die offensichtlich nicht ausreichend ausgebildeten Polizisten gegenüber der Behörde etwas Unwahres behaupten. Das Aufnehmen eines Gespräches an dem man selber beteiligt ist, ist nicht illegal sofern man es keinem Dritten zur Verfügung stellt, als Beweismittel um sich selber zu entlasten ist es aber zulässig.
Re: Überprüfung der Verwahrung am Sonntag - meine Magazine ?
Hab noch nie im Leben Probleme mit Mädels gehabt, würde sie freundlich hereinbitten! Oder liegt Eure Unterwäsche immer herum?
Howdy!
Cowboy
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