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Waffenkontrolle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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h.-j.
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Waffenkontrolle

Beitrag von h.-j. » Di 29. Apr 2014, 13:55

Ich möchte aus diversen Gründen die §en aufn Safe kleben, was Polizisten kontrollieren dürfen, machen dürfen und wann sie es dürfen.
Hat zufällig jemand einen Link?


MfG
H.-J.
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edit: hat mir ein netter PD-user zukommen lassen.
THX!!!!!!
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nokru
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von nokru » Di 29. Apr 2014, 14:19

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074" onclick="window.open(this.href);return false;

sind eh nur die ersten paar paragraphen fuer die verwahrung relevant

Thule
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Thule » Di 29. Apr 2014, 14:29

§4 der 2.Waffengesetz-Durchführungsverordnung

http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesno ... 66893.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Genauer beschrieben im BMI Runderlaß. Dazu hab ich keinen link.

Thule
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Thule » Di 29. Apr 2014, 14:41

Noch ein VwGH Entscheid mit interessantem auch generell gültigem Detail:
http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfra ... 0000504X00" onclick="window.open(this.href);return false;
VwGH hat geschrieben:...§ 4 Abs. 4 2. WaffV gilt nicht nur für die Überprüfung der Verwahrung von Waffen im Sinne des § 8 Abs. 6 Z 2 WaffG, sondern kraft Größenschlusses auch für die Aufforderung, die zu den Waffen gehörigen Urkunden gemäß § 8 Abs. 6 Z 1 WaffG vorzuweisen. Die Organe der Bundespolizeidirektion Innsbruck waren daher grundsätzlich nicht befugt, an einem Sonntag die Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu prüfen, sodass die berechtigte Weigerung, der Überprüfungsaufforderung nachzukommen, keine Unverlässlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 6 WaffG nach sich ziehen kann. Umstände, die ausnahmsweise eine Überprüfung außerhalb der in der zitierten Verordnung genannten Zeiträume ermöglicht hätten (Zustimmung des Betroffenen; sonstige Unmöglichkeit), wurden nicht festgestellt. Schon aus diesem Grund hat die belangte Behörde ihren Bescheid mit einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet....

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Alaskan
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Alaskan » Di 29. Apr 2014, 14:44

Hab dazu auch eine Frage:
Kann mann verlangen das die Polizisten in Zivil erscheinen?Bzw wenn Termin ausgemacht wird(falls) die darum bitten um nicht die Nachbarn mit Gerüchte zu versorgen?
Es gibt nix schlimmeres als wie Nachbarn die neugierig sind und das sind sie alle!!!!!!
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Thule » Di 29. Apr 2014, 14:50

Hier noch der Text aus dem Runderlaß zum § 4 2.WaffG-Durchführungsverordnung. Ist kein Staatsgeheimnis, da im(für Waffenbesitzer sehr empfehlenswerten) Hauer-Keplinger Buch nachzulesen.
BMI hat geschrieben:Zu Abs.1 und Abs.2:

Die in Abs.1 umschriebene Ermächtigung umfasst kein Betretungsrecht von Wohnungen und Grundstücken und ist nicht mittels eines Aktes unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchsetzbar.
Ebenso stellt Abs.1 keine Sicherstellungsbefugnis von Waffen, die nicht sorgfältig verwahrt wurden, dar. Zu beachten ist aber die Bestimmung des § 13 WaffG, wonach die Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug ermächtigt sind, u.a. Waffen und Munition sicherzustellen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass deren Besitzer durch missbräuchliche Verwendung von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Zwar reicht die alleinige unsichere Verwahrung noch nicht aus, dennoch ist bei allen Amtshandlungen gewissenhaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 13 WaffG gegeben sind.

Verweigert der Betroffene die Überprüfung der Verwahrung, so wird dies im Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit im Hinblick auf § 8 Abs. 6 WaffG zu würdigen sein.

Zu Abs.3 und Abs.4:
Wird die Waffe nicht im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde verwahrt (sondern etwa am Zweitwohnsitz), empfiehlt es sich, die Verwahrung im Rechtshilfeweg überprüfen zu lassen.
Aus dem Verweis auf § 25 WaffG ist nach ho. Rechtsansicht abzuleiten, dass die Überprüfung der sicheren Verwahrung anlässlich einer Verlässlichkeitsüberprüfung nur Schusswaffen der Kat. B und allenfalls Schusswaffen der Kat. A umfasst. Sollte jedoch anlässlich einer § 25 WaffG-Überprüfungen Verwahrungsmängel von Schusswaffen der Kategorie C oder D wahrgenommen werden, oder sonst Hinweise auf eine nicht sichere Verwahrung bestehen (weil etwa die Schusswaffen der Kat. B nicht sicher verwahrt waren), hat das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die entsprechenden Maßnahmen zu treffen (§ 16a iVm § 51 Abs. 1 Z. 9 WaffG)
Ist eine Überprüfung der Verwahrung aus Gründen, die in der Person liegen, nicht möglich, insb. wenn der Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung verweigert wird, so wäre nach ho. Ansicht dieses Verhalten unter § 8 Abs.6 WaffG zu subsumieren.

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Alaskan » Di 29. Apr 2014, 15:03

^^ und zur meiner Frage weiss keiner was?
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Raven » Di 29. Apr 2014, 15:12

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Hab dazu auch eine Frage:
Kann mann verlangen das die Polizisten in Zivil erscheinen?Bzw wenn Termin ausgemacht wird(falls) die darum bitten um nicht die Nachbarn mit Gerüchte zu versorgen?
Es gibt nix schlimmeres als wie Nachbarn die neugierig sind und das sind sie alle!!!!!!
Hab ich schon 2x versucht... die Antwort war NEIN

Streifenwagen und in vollem Lametter...
Naja.. Hilft ned... ;)

Meist is den Jungs das genauso lästig wie einem selber...

Einfach Korrekt die Kanonen entladen und hinhalten, meist wollen sie sie ja nicht mal anfassen sondern leuchten nur auf die Seriennummer und gut is...

Den Schießnachweis wollens auch gerne sehen und obst eh den Waffenführerschein schon gemacht hast hat er mal gefragt..

Und dann is wieder Ruhe...
Letztesmal hat der Beamte meinen LW Schrank bemängelt.... Der wurde nun ersetzt da er ohnehin zu klein geworden war...


Was mich noch interessieren würde, darf/wird er sich aufschreiben, daß in diesem Schrank eine Nicht-Nachtragungspflichtige Kategorie D steht ?? :think:

kuni
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von kuni » Di 29. Apr 2014, 15:37

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Hab dazu auch eine Frage:
Kann mann verlangen das die Polizisten in Zivil erscheinen?Bzw wenn Termin ausgemacht wird(falls) die darum bitten um nicht die Nachbarn mit Gerüchte zu versorgen?
Es gibt nix schlimmeres als wie Nachbarn die neugierig sind und das sind sie alle!!!!!!
Termin war kein Problem, Zivil wurde abgelehnt. Wir sind Polizisten und kommen in unserer Uniform....

LG

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Alaskan » Di 29. Apr 2014, 15:41

Okay schade :(
Dann muss ich mit denn lästigen Gerede der Nachbarn klarkommen!
wie handhabt ihr das Problem Nachbarn?Hab keine Probleme mit meinen Nachbarn ,aber neugierig sinds alle und dann kommt noch die Pol.nachhause da ist der Gesprächstoff vorprogramiert :roll:
Zuletzt geändert von Alaskan am Di 29. Apr 2014, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Freitag » Di 29. Apr 2014, 15:42

http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... 4&p=194821" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Magnum828 » Di 29. Apr 2014, 15:45

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Okay schade :(
Dann muss ich mit denn lästigen Gerede der Nachbarn klarkommen!
wie handhabt ihr das Problem Nachbarn?Hab keine Probleme mit meinen Nachbarn ,aber neugierig sinds alle und dann kommt noch die Pol.nachhause da ist der Gesprächstoff vorprogramiert :roll:
Tür aufmachen, Polizisten lautstark und übertrieben freundlich begrüßen, damits auch jeder nachbar hört, immer Lächeln, und wenns wieder gehen, einen schönen tag hinterherrufen und wenns wegfahren noch winken ;)
Dann denken sich die Nachbarn alles mögliche, aber nix schlimmes.
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von pointi2009 » Di 29. Apr 2014, 15:52

sehe das mit Polizei + Uniform + bei mir auch total entspannt. Sollen sie sich doch die.. zerreissen. Einige wissen ja eh, dass ich Waffen habe und die anderen sollen was zum Reden haben, ORF und ATV schauen ist auf dauer auch langweilig, das Geschehen im eigenen Umfeld ist sicher spannender :lol:
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courage to change the things I can,
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von sf77 » Di 29. Apr 2014, 16:03

Meine Nachbarin hat mich darauf hingewiesen, dass die Polizei da war und mich gesucht hat.
Ich hab darauf gesagt, dass ich sie kenne und sie auf einen Kaffee vorbeischauen wollten ;-)

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