Hat zufällig jemand einen Link?
MfG
H.-J.
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edit: hat mir ein netter PD-user zukommen lassen.
THX!!!!!!

VwGH hat geschrieben:...§ 4 Abs. 4 2. WaffV gilt nicht nur für die Überprüfung der Verwahrung von Waffen im Sinne des § 8 Abs. 6 Z 2 WaffG, sondern kraft Größenschlusses auch für die Aufforderung, die zu den Waffen gehörigen Urkunden gemäß § 8 Abs. 6 Z 1 WaffG vorzuweisen. Die Organe der Bundespolizeidirektion Innsbruck waren daher grundsätzlich nicht befugt, an einem Sonntag die Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu prüfen, sodass die berechtigte Weigerung, der Überprüfungsaufforderung nachzukommen, keine Unverlässlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 6 WaffG nach sich ziehen kann. Umstände, die ausnahmsweise eine Überprüfung außerhalb der in der zitierten Verordnung genannten Zeiträume ermöglicht hätten (Zustimmung des Betroffenen; sonstige Unmöglichkeit), wurden nicht festgestellt. Schon aus diesem Grund hat die belangte Behörde ihren Bescheid mit einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet....
BMI hat geschrieben:Zu Abs.1 und Abs.2:
Die in Abs.1 umschriebene Ermächtigung umfasst kein Betretungsrecht von Wohnungen und Grundstücken und ist nicht mittels eines Aktes unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchsetzbar.
Ebenso stellt Abs.1 keine Sicherstellungsbefugnis von Waffen, die nicht sorgfältig verwahrt wurden, dar. Zu beachten ist aber die Bestimmung des § 13 WaffG, wonach die Organe der öffentlichen Aufsicht bei Gefahr im Verzug ermächtigt sind, u.a. Waffen und Munition sicherzustellen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass deren Besitzer durch missbräuchliche Verwendung von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Zwar reicht die alleinige unsichere Verwahrung noch nicht aus, dennoch ist bei allen Amtshandlungen gewissenhaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 13 WaffG gegeben sind.
Verweigert der Betroffene die Überprüfung der Verwahrung, so wird dies im Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit im Hinblick auf § 8 Abs. 6 WaffG zu würdigen sein.
Zu Abs.3 und Abs.4:
Wird die Waffe nicht im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde verwahrt (sondern etwa am Zweitwohnsitz), empfiehlt es sich, die Verwahrung im Rechtshilfeweg überprüfen zu lassen.
Aus dem Verweis auf § 25 WaffG ist nach ho. Rechtsansicht abzuleiten, dass die Überprüfung der sicheren Verwahrung anlässlich einer Verlässlichkeitsüberprüfung nur Schusswaffen der Kat. B und allenfalls Schusswaffen der Kat. A umfasst. Sollte jedoch anlässlich einer § 25 WaffG-Überprüfungen Verwahrungsmängel von Schusswaffen der Kategorie C oder D wahrgenommen werden, oder sonst Hinweise auf eine nicht sichere Verwahrung bestehen (weil etwa die Schusswaffen der Kat. B nicht sicher verwahrt waren), hat das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die entsprechenden Maßnahmen zu treffen (§ 16a iVm § 51 Abs. 1 Z. 9 WaffG)
Ist eine Überprüfung der Verwahrung aus Gründen, die in der Person liegen, nicht möglich, insb. wenn der Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung verweigert wird, so wäre nach ho. Ansicht dieses Verhalten unter § 8 Abs.6 WaffG zu subsumieren.
Hab ich schon 2x versucht... die Antwort war NEINMrAktenzeichenxy hat geschrieben:Hab dazu auch eine Frage:
Kann mann verlangen das die Polizisten in Zivil erscheinen?Bzw wenn Termin ausgemacht wird(falls) die darum bitten um nicht die Nachbarn mit Gerüchte zu versorgen?
Es gibt nix schlimmeres als wie Nachbarn die neugierig sind und das sind sie alle!!!!!!
Termin war kein Problem, Zivil wurde abgelehnt. Wir sind Polizisten und kommen in unserer Uniform....MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Hab dazu auch eine Frage:
Kann mann verlangen das die Polizisten in Zivil erscheinen?Bzw wenn Termin ausgemacht wird(falls) die darum bitten um nicht die Nachbarn mit Gerüchte zu versorgen?
Es gibt nix schlimmeres als wie Nachbarn die neugierig sind und das sind sie alle!!!!!!
Tür aufmachen, Polizisten lautstark und übertrieben freundlich begrüßen, damits auch jeder nachbar hört, immer Lächeln, und wenns wieder gehen, einen schönen tag hinterherrufen und wenns wegfahren noch winkenMrAktenzeichenxy hat geschrieben:Okay schade
Dann muss ich mit denn lästigen Gerede der Nachbarn klarkommen!
wie handhabt ihr das Problem Nachbarn?Hab keine Probleme mit meinen Nachbarn ,aber neugierig sinds alle und dann kommt noch die Pol.nachhause da ist der Gesprächstoff vorprogramiert