Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Schalldämpferattrappe?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Polaris
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 883
Registriert: Di 23. Apr 2013, 20:15

Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Polaris » Do 9. Jan 2014, 09:11

Ist es eigentlich rechtlich bedenklich (vom verwechslungspotential jetzt mal ganz abgesehen) auf sein OA15 eine sd-attrappe zu montieren? also so ein airsoftteil?

ich habs nicht vor und vermutlich würds den ohnehin zerreißen, es interessiert mich einfach, wo die definition "schalldämpfer" beginnt. muss es nur so aussehen, muss es erst dämpfen?

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Promo » Do 9. Jan 2014, 09:15

Das Gesetz spricht von "Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles", wobei dann unerheblich ist ob es nur einmal dämpft (weil es ihn dann danach zerreißt) oder wie stark es dämpft (technisch betrachtet könnte jedes "Ding" an der Mündung den Schussknall dämpfen, und wenn es nur ein dB ist). Im Zweifelsfalle würde ich es daher eher bleiben lassen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Remington
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1364
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 12:23
Wohnort: Bez. Baden

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Remington » Do 9. Jan 2014, 10:11

Und wie ist das dann bei zB. einem IGB Karabinerlauf inkl. Laufmantel?
Der Laufmantel hatt doch auch Ähnlichkeiten mit einem Schalldämpfer.
Ladedaten wie immer ohne Gewähr!

Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.

Benutzeravatar
gogomobue
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 666
Registriert: So 24. Jul 2011, 12:01

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von gogomobue » Do 9. Jan 2014, 10:39

http://www.gsg-waffen.de/site/index.php/de/522-tech-de" onclick="window.open(this.href);return false;
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von rupi » Do 9. Jan 2014, 10:58

die Atrappen sind aber nur Laufmäntel, der eigentliche Lauf geht bis zum Ende vom "Schalldämpfer" vor, somit ists nur ein Mantel der keine Funktion hat
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
gogomobue
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 666
Registriert: So 24. Jul 2011, 12:01

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von gogomobue » Do 9. Jan 2014, 11:02

genau, der lauf muss durchgehen, dann is erlaubt

man darf nicht dämpfen, oder den knall verändern (böse)

lg
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum

Benutzeravatar
Remington
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1364
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 12:23
Wohnort: Bez. Baden

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Remington » Do 9. Jan 2014, 11:14

gogomobue hat geschrieben:genau, der lauf muss durchgehen, dann is erlaubt

man darf nicht dämpfen, oder den knall verändern (böse)

lg
Stimmt an das hab ich jetzt garnicht gedacht :headslap:
Danke trozdem :D

... Smartphone
Ladedaten wie immer ohne Gewähr!

Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.

Raven
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1269
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 13:28

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Raven » Do 9. Jan 2014, 11:48

Aus ganz anderen Gründen noch würde ich das lassen...

Etwas am Lauf anzuspaxen ändert die Harmonik...
Die Streukreise ändern sich und es kann eine Neusuche einer passenden Laborierung fällig werden...

Polaris
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 883
Registriert: Di 23. Apr 2013, 20:15

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Polaris » Do 9. Jan 2014, 12:03

alles klar - lässt eigentlich keine frage mehr offen. danke für euren input :)

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Stickhead » Do 9. Jan 2014, 12:14

=> http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=11299" onclick="window.open(this.href);return false; :idea:

Ich denk mir, wenn das Teil als "Softair-Schalldämpfer" in Ö verkauft wird, ist das Ding für sich alleine höchstwahrscheinlich erlaubt. Wenn es innen noch dazu glatt ist und die Öffnung nahezu Kalibergroß ist - also quasi nur eine Laufverlängerung ist - hätte ich dabei keine großen Bedenken. vgl dazu den 17i Inline Compensator (Kompensiert der Schall?!)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

iddd69
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Mo 4. Jun 2012, 10:56

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von iddd69 » Do 9. Jan 2014, 12:46

Ich kann Euch beruhigen und das ist amtlich (2013) von den Wiener Sachverständigen bestätigt. Eine Attrappe, die KEINE (nennenswerte) Dämpferwirkung hat, ist zulässig, wird nicht beanstandet. Ich habe auf meiner Margolin .22 eine Selbstgebaute gehabt, die über den Lauf geschoben und mit einer Nase bajonettartig hinter dem Korn fixiert war. Der Aufbau war sogar einem Dämpfer nachempfunden. Innenrohr gelocht, Außenrohr im Durchmesser etwa 10mm größer. Die Wirkung war offensichtlich fast 0.
Das Ganze habe ich gebaut um einen IR Pointer (vom Baumarkt) optisch halbwegs "elegant" an der Waffe befestigen zu können.
Was anderes ist, wenn, wie bei mir, die Beamten bei der Kontolle der Meinung sind, das ist ein Dämpfer und die ganzen darauf folgenden Scherereien mit der Behörde abgehandelt werden müssen. Wer sich das NICHT antun will, solls besser lassen.
H.G.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von JPS1 » Do 9. Jan 2014, 12:53

Stickhead hat geschrieben:17i Inline Compensator (Kompensiert der Schall?!)
nö, der "leitet" nur nach vorn um (ob das ganze dann für das Ziel anders klingt kann ich gsd nicht beurteilen) für den Schützen klingt es schon ganz anders als ohne Hülse.

Aprops 17i - eine nach hinten verlängerte Überschraubhülse mit gleicher Funktion wie ein Laufmantel-Fake SD wäre sehr sexy ;)

Polaris
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 883
Registriert: Di 23. Apr 2013, 20:15

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Polaris » Do 9. Jan 2014, 13:02

der schrieb vom BMI aus dem anderen thread macht mir jetzt fast lust, das zu probieren :D

piflintstone hat geschrieben:
Betreff: Anfrage betreffend Anbau einer Laufverlängerung an eine Kat. B Langwaffe;

Sehr geehrter xxxx!

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 30.6.2012 teilt das Bundesministerium für Inneres
auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den ho. Amtssachverständigen
mit, dass es sich nach ho. Rechtsansicht bei dem abgebildeten Metallzylinder (Laufhülse) -
unter der Voraussetzung, dass keinerlei Expansionsraum oder Hohlraum zur Minderung des
Mündungsknalls vorhanden ist oder ein solcher einfach erweitert hergestellt werden kann -
um keinen verbotenen Gegenstand im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:xxxxx
Das ist die Antwort auf meine Anfrage zur Verwendung eines "Unechten Schalldämpfers" zur Verlängerung des Laufes. Dieses Bild war der Anfrage beigelegt.
Bild

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5871
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von yoda » Do 9. Jan 2014, 13:29

Somit sind selbst Airsoftschalldämpfer eigentlich verboten, sobald sie eine einzige Kammer haben ?

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Schalldämpferattrappe?

Beitrag von Stickhead » Do 9. Jan 2014, 13:53

§ 17 WaffG:
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen ...
von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
Ein Softair-Schalldämpfer fällt nicht unter das Waffengesetz und ist daher nicht für sich alleine verboten. Wenn du ihn allerdings zweckentfremdest und auf eine Waffe montierst, ist es eine Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles - dann wäre es verboten. So sehe ich das.
JPS1 hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:17i Inline Compensator (Kompensiert der Schall?!)
nö, der "leitet" nur nach vorn um (ob das ganze dann für das Ziel anders klingt kann ich gsd nicht beurteilen) für den Schützen klingt es schon ganz anders als ohne Hülse.

Aprops 17i - eine nach hinten verlängerte Überschraubhülse mit gleicher Funktion wie ein Laufmantel-Fake SD wäre sehr sexy ;)
Dann wäre somit auch die Frage wegen dem Durchmesser der Laufverlängerung hinfällig, denn was anderes wäre es ja dann auch nicht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

Antworten