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Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Hi!
Mein Führerschein ist schon eine Weile her. Jetzt habe ich eine kleine Wette mit meiner Tochter. Folgende Situation: ich fahre auf einer Straße im Ortsgebiet Richtung Ortsende, es gilt 70. Ich passiere die Ortsendetafel und es ist Freiland. Was gilt? 70 oder 100? Das wird noch lustig!
Lg
Mein Führerschein ist schon eine Weile her. Jetzt habe ich eine kleine Wette mit meiner Tochter. Folgende Situation: ich fahre auf einer Straße im Ortsgebiet Richtung Ortsende, es gilt 70. Ich passiere die Ortsendetafel und es ist Freiland. Was gilt? 70 oder 100? Das wird noch lustig!
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
ortstafel hebt die geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf. daher weiterhin 70.
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
rwet
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Ich sage laut meinem Verständnis klar 100
lg sepp (heißt nicht dass ich recht haben muß damit )
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Die Ortsendetafel hebt nicht die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf, es gilt der 70er. Der muss durch die übliche Tafel beendet werden oder durch eine andere Geschwindigkeitsbeschränkungstafel.
Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Rontogosch hat geschrieben:Die Ortstafel hebt nicht die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf, es gilt der 70er.
Wieso nicht? Wie lange gilt dann der 70er? Ist mir unlogisch!
Lg
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
eindeutig ein 70ga...
wie schon mehrmals gesagt, hebt keine ortstafel a beschilderte beschränkung auf
wie schon mehrmals gesagt, hebt keine ortstafel a beschilderte beschränkung auf
- chris_ooe
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
diver99 hat geschrieben:Rontogosch hat geschrieben:Die Ortstafel hebt nicht die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf, es gilt der 70er.
Wieso nicht? Wie lange gilt dann der 70er? Ist mir unlogisch!
Lg
70 gilt solange, bis 70 Ende - also a durchgestrichener 70
statt 30 einfach 70 denken:
Zuletzt geändert von chris_ooe am Fr 27. Dez 2013, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
- hungarus_old
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Der 70iger der durch ein rotes rundes taferl gilt, gilt Bis er durch geschwindigkeits begrenzung alle (in deutschland ohne nummer drei schraegstreifen) gesch. Begr. Mit zahl oder gesch. Begr und ueberhohlverbot aufgehogben, aufgehoben wurde oder durch ein neues limit (rote runde tafel mit zahl) ersetzt wurde
Somit ganz klar 70!
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Hab mal gelernt das eine geschwbegr. nach 2400m endet ausser eine entspr. tafel hebt das auf.
- hungarus_old
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Re: AW: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
kasimir hat geschrieben:Hab mal gelernt das eine geschwbegr. nach 2400m endet ausser eine entspr. tafel hebt das auf.
Nope. In ungarn gibts aber eine regel das sie nur zur naechsren kreuzung gilt. Sowas gibt es in.at nicht!
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Ok! Ich geb mich geschlagen! Verstehs aber nicht.
Lg
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Glaube ich dir, weil normal immer auch der durchgestrichene 70er
bei der Ortstafelende befestigt ist - rein gefühlsmäßig
Also ein vermutlich extra blöd konstruierter Fall zum Prüflinge ärgern
lg sepp
bei der Ortstafelende befestigt ist - rein gefühlsmäßig
Also ein vermutlich extra blöd konstruierter Fall zum Prüflinge ärgern
lg sepp
Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Sepp, da hast sicher Recht!
Lg
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!
Hi!
Das habe ich gefunden:
Aber ganz ehrlich, bis dato bin ich nach einer Ortstafel Ende aufs Gas gestiegen.
mfg Andi
Das habe ich gefunden:
Die § 43 Abs 1 lit b Z 1 und Abs 4, § 52 lit a Z 10 a und b StVO lassen nicht den Schluß zu, daß durch das Richtzeichen "Ortstafel, Ortsende" (§ 53 Z 17 b StVO) das Verbotzeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" (§ 52 lit a Z 10 a StVO) aufgehoben wird. Das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist grundsätzlich durch das Verbotzeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52 lit a z 10 b StVO) angezeigt. Auch wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Straßenstrecke angeordnet ist, die teilweise durch ein Gebiet führt, das durch Ortstafeln Ortsgebiet gekennzeichnet ist, endet sie erst durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 b StVO.
Aber ganz ehrlich, bis dato bin ich nach einer Ortstafel Ende aufs Gas gestiegen.
mfg Andi