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Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Fr 6. Dez 2013, 11:32

Ruf zur Sache ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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oe6odd
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von oe6odd » Fr 6. Dez 2013, 13:32

13 Seiten Märchenstunde :whistle:

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BigBen » Fr 6. Dez 2013, 15:10

oe6odd hat geschrieben:13 Seiten Märchenstunde :whistle:
???
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Mo 9. Dez 2013, 12:52

Ja, was meinst du mit 13 Seiten Märchenstunde???

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von oe6odd » Mo 9. Dez 2013, 17:50

Ist sehr anstrengend bei diesen Thema mitzukommen.
Verstehe nicht ganz das man 13 Seiten über so was schreiben kann.
Aber wie auch immer .Würde dazu keinen Komentar abgeben, da ich die Person nicht persönlich kenne und es mir sicher nicht zusteht :naughty: irgendeine Meinung zu seiner Person zu machen.
Wünsch ihm alles gute zu seinen Vorhaben (WBK).

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BigBen » Mo 9. Dez 2013, 19:31

Du hast aber schon mitbekommen dass es da um ein grundsätzliches Problem in Vorarlberg geht, da dort scheinbar JEDER unbescholtene Bürger erstmal als zunverlässig gilt und deshalb auch verpflichtend zum Armtsarzt muss? Das ist nicht nur eine Zeit- und Ressourcenverschwendung sondern auch eine Amtsanmaßung die auf keinen Fall in anderen Bundesländern Schule machen darf und der dringend ein Riegel vorgeschoben werden muss!
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von ohmygodhotsprings » Di 24. Dez 2013, 21:34

Weil ich grad herschaue.

Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.

Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.

liebe Grüsse

ohmygodhotsprings

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diver99
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von diver99 » Di 24. Dez 2013, 21:54

Weil ich grad herschau!

Ich find's nicht cool. Außer du bist Amtsarzt und brauchst eine Daseinsberechtigung.

Frohe Weihnacht!
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Elmo12
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Elmo12 » Di 24. Dez 2013, 22:21

ohmygodhotsprings hat geschrieben:Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.

liebe Grüsse

ohmygodhotsprings
Thema echt net verstanden ...oder?

Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!

Nach deiner Logik wärs mehr so: sch.... ma auf die Gesetze fecht ma uns gleich alles vorm Richter aus.

Sry aber :headslap:

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Django » Mi 25. Dez 2013, 00:08

ohmygodhotsprings hat geschrieben:Weil ich grad herschaue.

Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.

Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.

liebe Grüsse

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von McMonkey » Do 26. Dez 2013, 18:17

Das ist nicht nur eine Zeit- und Ressourcenverschwendung sondern auch eine Amtsanmaßung die auf keinen Fall in anderen Bundesländern Schule machen darf und der dringend ein Riegel vorgeschoben werden muss!
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.
Eine Regelung per Gesetz, ist wichtig und auch notwendig. Trotz oftmals klarer Worte in der Gesetzgebung, wird auch immer eine Auslegungssache an den Tag gelegt. Wo viel gesprochen und viel zu Papier gebracht wird, entstehen unweigerlich Mißverständnisse wenn keine klaren Worte gefasst werden(übertrieben ausgedrückt). Hier knüpft dann die Auslegungssache an.

Die ständige Bevormundung der Bürger ist dahin gehend, eine vorprogrammierte Sache. Da die Amtsgewalt oftmals in ein "enges Korsett" geschnürt wird, bleibt dem "Amts-Diener" nicht viel Möglichkeit nach gesunden Menschenverstand zu handeln. Noch schlimmer geht es dem Antragsteller oder dergleichen.

Selbstverständlich sollte man dies nicht einfach hin nehmen. Die, die keine Probleme mit einer Beantragung etc. hatten/haben, sehen dies naturgemäß gelassen. Derjenige der die Probleme "am Hals" hat, ist nicht zu beneiden.
Selbstverständlich muss man alles auch von verschiedenen Seiten betrachten und entsprechend fokussieren.

ABER die legalen Waffenbesitzer sind eine Minderheit und ganz offensichtlich ein "unliebsames Kind". Hier gilt es wachsam zu sein. Zusammen und mit Anhang haben wir jedoch eine beachtliche Anzahl an Wählerstimmen. Eine Erleichterung werden wir in Zukunft nicht bekommen. Es gilt, dass was wir haben, energisch genug zu "verteidigen".

Augen zu und durch, Geiseln braucht sich aber niemand lassen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Senf » Do 26. Dez 2013, 20:20

McMonkey hat geschrieben:
Augen zu und durch, Geiseln braucht sich aber niemand lassen.
+1

Übrigens wenn du zum Amtsarzt vorgeladen wirst, dann unterstellen sie dir eine Unzulänglichkeit. Stichwort Alkotest. Stichwort Verkehrsuntauglichkeit. Du gehst nicht vor dem Führerschein zum Amtsarzt, nur dann wenn du beim Alko-Vortest ein positives Ergebnis vollbracht hast. Soweit ich weiß gilt das Ergebnis des Vortestgerätes nicht, wenn du damit nicht einverstanden bist. Den Amtsarzt-Alkotest kannst aber nicht für ungültig erklären.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Maggo » Do 26. Dez 2013, 20:42

Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!
Nun ja, das müsste man ausjudizieren ob es wirklich willkürlich ist.
Im §8 Waffg. steht drinnen:

Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
..........
...........

Absatz (2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Psychisch krank finden sie sowieso durch den Psychotest heraus, wie sieht es aber mit Punkt 1 und 3 aus? Anwort: Sie schickt dich zum Amtsarzt, denn dieser und nur dieser ist befugt über deine Körperlichen Befinden Amtlich zu entscheiden.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

yoda
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von yoda » Do 26. Dez 2013, 21:20

Maggo hat geschrieben:
Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!
Nun ja, das müsste man ausjudizieren ob es wirklich willkürlich ist.
Im §8 Waffg. steht drinnen:

Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
..........
...........

Absatz (2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Psychisch krank finden sie sowieso durch den Psychotest heraus, wie sieht es aber mit Punkt 1 und 3 aus? Anwort: Sie schickt dich zum Amtsarzt, denn dieser und nur dieser ist befugt über deine Körperlichen Befinden Amtlich zu entscheiden.
Punkt 1 wird beim Psychotest ausführlich behandelt, und Punkt 3 ist ziemlich sinnlos. Welches körperliche Gebrechen sollte man haben um nicht sachgemäß mit Waffen umgehen zu können ? Selbst wenn man Rollstuhlfahrer oder taub ist kann man problemlos mit Waffen sachgemäß umgehen.

Ronin3101
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Ronin3101 » Do 26. Dez 2013, 21:29

Also grundsätzlich muss ich den meisten hier Recht geben, wenn sie sagen, dass hier Behörden-Willkür mit im Spiel ist und dass man potentiellen Waffenbesitzern Steine in den Weg legen möchte. ABER:

Sowohl Psychologe als auch Amtsarzt teilen sich hier ihre "Sachverständigentätigkeit" in der Beurteilung der Person - eine Aufteilung auf psychologische und körperliche Schiene ist einfach nicht möglich. Schlussendlich sichert sich die Behörde wirklich einfach nur ab, um im Ernstfall sagen zu können "Wir haben alles mögliche gemacht, um diesen Vorfall ausschließen zu können...."

UND:
die o.a. Gesetzesstellen geben der Behörde ganz einfach recht. Und bevor sich jmd das bei der Antragsstellung antut im Vorhinein das durch alle Instanzen durchzujagen.....naja - Augen zu und durch. Denn wenn's blöd läuft - und meiner Meinung nach wird es das - bekommst du am Ende nicht Recht und hast außer Spesen jetzt eine angepisste Behörde vor dir!

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