

Wie sieht sowas rechtlich bei uns aus?
Kat. B ?
Schauderhaft....außerdem erschließt sich mir bei dem Trumm kein brauchbarer NutzenChester hat geschrieben:http://www.egun.de/market/item.php?id=4415511![]()
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Wie sieht sowas rechtlich bei uns aus?
Kat. B ?
Die Aufnahme von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90
cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm in den Katalog der verbotenen Waffen
soll dem Gebrauch dieser kurzen und daher leicht verbergbaren Schusswaffe, die im
Hinblick auf die Verwendung von Schrotpatronen auf kurze Distanz besonders gefährlich
sind, für kriminelle Aktionen entgegenwirken.
Für die Einstufung als verbotene Waffe genügt das Unterschreiten einer der beiden
genannten "Mindestlängen".
Als Flinten (Schrotgewehre) im gegenständlichen Sinne, sind alle Gewehre anzusehen,
die zumindest einen glatten Lauf, der für den Schrotschuss eingerichtet ist, aufweisen.