Warum stellt eigentlich hier niemand die Frage, ob Krähen
per definitionem zum jagdbaren Wild gehören.
Stadttauben gehören meines Wissens nicht dazu, Ringeltauben hingegen schon. Ratten z.B. sicher nicht. Wenn ein Tier nicht zum jagdbaren Wild gehört, dann meine ich, daß es auch keinen Verstoß zumindest gegen das Jagdrecht darstellt, es zu töten.
Jagd ohne Jagdschein könnte dort u.U. interessant sein, wo, wie es im Gesetz heißt, "die Jagd ruht".
Dazu gehören meines Wissens nicht nur eingezäunte Baumschulen, sondern u.a. auch eingezäunte Firmengelände wie z.B. Tagebergbau alias Schottergrube. Natürlich kann eine solche Schottergrube in ein Jagdrevier eingegliedert sein, aber diese Entscheidung obliegt dem Firmeninhaber. Wenn er nicht will, dann "ruht die Jagd" auf seinem Firmengelände. Wenn der nun nichts dagegen einzuwenden hat und sichergestellt ist, daß weder Schußlärm für Unruhe sorgt oder sich eine Kugel übers Firmengelände hinaus verirrt (Kugelfang), dann dürfte das ein gangbarer Weg sein.
Anzumerken ist jetzt aber, daß dieses mein Wissen lediglich Halbwissen ist, das darüberhinaus schon einige Jährchen alt ist und somit schon längst überholt sein könnte.
Gewisse Leute, die im Großraum Bad Goisern zu Hause sind, haben es da viel leichter. Für die gibt es die Jagd ohne Jagdschein seit Generationen
