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Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von hari » Sa 15. Okt 2022, 10:10

§28 Abs 2:
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
Da steht nichts von Eigentum. Veraeusserung kann sich auf den reinen Besitz der Sache beziehen. Siehe auh
Im Abschnitt fuer Kat C §33 Abs 8 wird so ein Fall sogar explizit ausgefuehrt:
(8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
Wenn also eine Waffe einem berechtigten ueberlasse (z.B. Miete, auf Depot legen), ich Eigentuemer bleibe und das WaffG eingehalten wird (Berechtigung, Anzeige der Ueberlassung bzw Registierung, keine Stueckzahlueberschreitung), wo soll da das Problem sein?
Wie die Waffenbehoerde schon sagte geht sie das zivilrechtliche Eigentum diesbezueglich nichts an. Wie @John Connor richtig schreibt ist die korrekte Vorgehensweise eine Exszindierungklage, sofern die Waffe nach Eigentumsnachweis nicht sowieso herausgegeben wird.

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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:14

Temudjin hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:28
...im Konkursverfahren hingegen ist diese Vereinbarung jedoch sehr wohl als Eigentumsvorbehalt zu betrachten …
Alles andere wäre sehr seltsam … Und die Insolvenz betrifft halt das Zivil- und nicht das Waffenrecht. Also löse die Waffen aus der Masse (Exzindierungsklage …) und dann stelle den waffenrechtlich korrekten Zustand (Eintrag, Depot, …) wieder her.
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von hari » Sa 15. Okt 2022, 10:18

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 21:14
Entweder der haendler wird eigentuemer, dann darf er eine überlassung melden und der platz auf der WBK wird frei.
Oder er wird nicht eigentuemer, dann waere eine meldung gem par 28 (ueberlassung kat B) ein amtsmissbrauch
Da steht nichts von Eigentum in P28..

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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:19

MartinRaml hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 08:40
Ich hab da noch eine blöde Frage dazu: Da gibt es viele die ihre Waffen beim Schiessclub hinterlegen um Plätze zu sparen. Wenn der in Konkurs get, dann ist die Waffe weg?
Wenn es ein Papier gibt, in dem steht, dass der Schießclub Eigentümer der Sache wird, ja. Ansonsten: Nein. Die Sachlage ist da wohl noch einfacher als im gefragten Fall, denn der Schießclub agiert (wahrscheinlich) als Aufbewahrer von fremdem Eigentum. Weiter gefasst: Wenn die Bank pleite geht, gelangt der Inhalt der Schließfächer nicht in die Masse.
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:25

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:26
kann ich juristisch einwandfrei und legal eigentümer einer atombombe sein obwohl ich sie nicht besitzen darf?
Lassen wir mal die -bombe (weil das zivilrechtlicher Unfug ist) außen vor und nehmen wir ein einfaches AKW. Die Mehrzahl aller AKWs dürfte Investoren "gehören", der Besitz ist aber dem betreibenden Unternehmen (Auflagen …) vorbehalten. Rein theoretisch könntest du das AKW wahrscheinlich auch besitzen, wenn du es stilllegst, aber dann ist auch nur noch ein "potenzielles AKW". Die Brennstäbe darfst du dann wahrscheinlich schon nimmer erwerben.

Aber werden wir noch einfacher: A habe eine Lenkerberechtigung der Klasse B und ist Eigentümer einer Flotte von Sattelschleppern.
Darf der das?
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von rand00m » Sa 15. Okt 2022, 10:26

Temudjin hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:00
die beiden krachen sind laut iohnen ordnungsgemäß auf meinen Kumpel registriert, nachdems in seinem Tresor liegen und ich keinen Zugriff habe, ist der Rest für sie nicht relevant,... bei Rückübereignung hätte ich nur Sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung meiner Berechtigung käme,, salopp gesagt,.. der zivilrechtliche Weg bzgl Eigentum7Besitz geht sie nichts an--
na da hattest du ja Glück.

Du hast zwei Waffen einem Kumpel übergeben, der hat sie auf WBK, deine WBK ist belegt.

Jetzt sind zwei Waffen deines Kumpels beim Insolvenzer.
Keine WBK Übertretung. Du hast keine Strafe zu befürchten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich würd meinen in deinem Fall, Glück gehabt.

Dein Kumpel hätte dir aber sagen können wies mit seinen Finanzen und mit deinen "gemieteten" WBK Plätzen aussieht. und das vorzeitig umlagern, sowas zeichnet sich ja ab.

Warum hast du die Waffen nicht einfach einen Händler ins Waffenbuch nehmen lassen?


@gewo, du würdest mich ja vorher informieren wenn du vorhast Ex zu gehen, Pension oder Insolvenz bevorstünde? Was würde in den Fällen mit den Waffen passieren die bei dir lagern?
Zuletzt geändert von rand00m am Sa 15. Okt 2022, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:27

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:21
Wenn die Waffen bereits in die Konkursmasse aufgenommen wurden ist es sowieso eindeutig Ende Gelände.
Im Insolvenzfall ist der Masseverwalter natürlich bestrebt, die Masse so fett wie möglich zu machen und es ist das gute Recht jedes Eigentümers, sein Eigentum aus der Masse herauszulösen.
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von rand00m » Sa 15. Okt 2022, 10:33

RAR hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:27
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:21
Wenn die Waffen bereits in die Konkursmasse aufgenommen wurden ist es sowieso eindeutig Ende Gelände.
Im Insolvenzfall ist der Masseverwalter natürlich bestrebt, die Masse so fett wie möglich zu machen und es ist das gute Recht jedes Eigentümers, sein Eigentum aus der Masse herauszulösen.
Wenn der TS jetzt zwei WBK Plätze freiräumt, denkt ihr er kann beim Insolvenzverwalter sein "Eigentum" auch als sein Eigentum geltend machen und bekommt seine Waffen zurück, und der Insolvenzverwalter verzichtet auf die Dorotheumserlöse?

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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:40

rand00m hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:33
Wenn der TS jetzt zwei WBK Plätze freiräumt, denkt ihr er kann beim Insolvenzverwalter sein "Eigentum" auch als sein Eigentum geltend machen und bekommt seine Waffen zurück, und der Insolvenzverwalter verzichtet auf die Dorotheumserlöse?
Der Insolvenzverwalter (Masseverwalter) ist nicht der Ansprechpartner, sondern der Insolvenzrichter. Exzindierungsklage wurde schon genannt, je nach Wert der Gegenstände reicht manchmal ein einfaches Brieferl an das Insolvenzgericht und die Sache wird vom Richter formlos aus der Masse ausgeschieden. Als allerersten Fall kann man aber immer den Masseverwalter ansprechen und den Sachverhalt darlegen. Erst wenn der verweigert, belästigt man den Richter / das Gericht. Und freiräumen muss der Eigentümer gar nichts, wenn er andere Besitzer findet, die noch Platz haben oder die Waffen beim Händler (der offenbar eher wie ein Treuhänder lt. gewo agiert) deponiert.
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:48

Steyrer hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 09:56
Wenn du eine Waffe überschreibst und er geht tschare ist sie in der Konkursmasse. Ob ein findiger Anwalt noch etwas retten kann wird man sehen...
Nope. Waffenrechtliche Überschreibung hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun -- und Insolvenzen sind eben Zivilrecht und nicht Waffenrecht. Da braucht man keinen findigen Anwalt, sondern ein Blattel Papier und die Gericht/Aktenzahl des Verfahrens und dort schickt man seinen Eigentumsvorbehalt hin. Gut ist, wenn man den auch belegen kann, aber meist wird der Masseverwalter mit der Partei solche Dinge besprechen und wenn die Partei sagt, dass das Ding ihm nicht gehört (bzw. sie das Eigentum gar nicht nachweisen kann) wird der MV bei Sachen von geringerem Wert nicht lang herumtun. Soweit ich Privatinsolvenzen verfolgt habe, sind da meist recht satte Beträge wegen Inkassospesen, Zinsen, Anwaltskosten, etc. im Spiel, da ist es wurscht, ob eine Sache, die vielleicht ein paar Hunderter in der Verwertung bringt, aus der Masse genommen wird -- der MV kriegt keine so hohen Honorare, als dass er lange um solche Banalitäten streiten möchte …
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Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 10:57

rand00m hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:26
@gewo, du würdest mich ja vorher informieren wenn du vorhast Ex zu gehen, Pension oder Insolvenz bevorstünde? Was würde in den Fällen mit den Waffen passieren die bei dir lagern?
Lass' dir von jedem, dem du eine Waffe zeitweilig überlässt, einen Wisch unterschreiben, dass die Waffe <seriennummer> in deinem Eigentum steht und nur zeitweilig bis auf Widerruf überlassen wird. Das gilt übrigens für jede Art von Eigentum -- es könnte ja sein, dass die Person ganz einfach dem berühmten Ziegelstein nicht auszuweichen vermag und dann muss man dem Nachlassverwalter sein Eigentum nachweisen können …
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Beitrag von gewo » Sa 15. Okt 2022, 10:59

RAR hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:25
gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:26
kann ich juristisch einwandfrei und legal eigentümer einer atombombe sein obwohl ich sie nicht besitzen darf?
Lassen wir mal die -bombe (weil das zivilrechtlicher Unfug ist) außen vor und nehmen wir ein einfaches AKW. Die Mehrzahl aller AKWs dürfte Investoren "gehören", der Besitz ist aber dem betreibenden Unternehmen (Auflagen …) vorbehalten. Rein theoretisch könntest du das AKW wahrscheinlich auch besitzen, wenn du es stilllegst, aber dann ist auch nur noch ein "potenzielles AKW". Die Brennstäbe darfst du dann wahrscheinlich schon nimmer erwerben.

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Beitrag von RAR » Sa 15. Okt 2022, 11:04

rand00m hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:33
Wenn der TS jetzt zwei WBK Plätze freiräumt, denkt ihr er kann beim Insolvenzverwalter sein "Eigentum" auch als sein Eigentum geltend machen und bekommt seine Waffen zurück, und der Insolvenzverwalter verzichtet auf die Dorotheumserlöse?
Die waffenrechtliche Seite ist dem MV völlig wurscht -- da geht es nur um Aufwand und Ertrag. Im Verfahren will der MV möglichst schnell und streitfrei die Masse unter den Gläubigern aufteilen um zügig zu einem Urteil zu kommen -- für Spielereien sind die Honorare zu gering. Also reicht es im Normalfall, den MV über die Eigentumsverhältnisse zu informieren und für die Waffenbehörde muss zum Zeitpunkt der Übernahme der Waffen ein "korrekter" Zustand hergestellt sein (also entweder WBK Plätze frei oder ein Händler holt die Waffen ab und legt sie auf Depot).
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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Sa 15. Okt 2022, 11:08

rand00m hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:26
Temudjin hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:00
die beiden krachen sind laut iohnen ordnungsgemäß auf meinen Kumpel registriert, nachdems in seinem Tresor liegen und ich keinen Zugriff habe, ist der Rest für sie nicht relevant,... bei Rückübereignung hätte ich nur Sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung meiner Berechtigung käme,, salopp gesagt,.. der zivilrechtliche Weg bzgl Eigentum7Besitz geht sie nichts an--
na da hattest du ja Glück.

Du hast zwei Waffen einem Kumpel übergeben, der hat sie auf WBK, deine WBK ist belegt.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich würd meinen in deinem Fall, Glück gehabt.

Dein Kumpel hätte dir aber sagen können wies mit seinen Finanzen und mit deinen "gemieteten" WBK Plätzen aussieht. und das vorzeitig umlagern, sowas zeichnet sich ja ab.

Warum hast du die Waffen nicht einfach einen Händler ins Waffenbuch nehmen lassen?


@gewo, du würdest mich ja vorher informieren wenn du vorhast Ex zu gehen, Pension oder Insolvenz bevorstünde? Was würde in den Fällen mit den Waffen passieren die bei dir lagern?
Lies mal den depot vertrag durch den du bei jeder waffenübernahme unterschreibst.
Du hast ein am betrag der waffe orientiertes wertrecht.

Es sind darin alle formulierungen enthalten welche es dir ermoeglichen ggf zu deiner waffe zu kommen.
War ned billig der schrieb …

Ein „problem“ gibt es nur wenn du dich ggf „tot stellst“ und weder auf eingeschriebenen brief noch auf email SMS oder anruf reagierst. Dann duerfte ich ( oder meine erben die den betrieb ggf nicht mehr weiterfuehren wollen und daher den betrieb innerhalb von sechs monaten schliessen muessen ) nach ich glaube vier monaten deine waffe verkaufen und muessten lediglich denngeldbetrag fuer dich weiter bereithalten.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Sa 15. Okt 2022, 11:10

RAR hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 10:25
gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 22:26
kann ich juristisch einwandfrei und legal eigentümer einer atombombe sein obwohl ich sie nicht besitzen darf?
Lassen wir mal die -bombe (weil das zivilrechtlicher Unfug ist) außen vor und nehmen wir ein einfaches AKW. Die Mehrzahl aller AKWs dürfte Investoren "gehören", der Besitz ist aber dem betreibenden Unternehmen (Auflagen …) vorbehalten. Rein theoretisch könntest du das AKW wahrscheinlich auch besitzen, wenn du es stilllegst, aber dann ist auch nur noch ein "potenzielles AKW". Die Brennstäbe darfst du dann wahrscheinlich schon nimmer erwerben.
Dann bleiben wir bei den brennstäben:
Ich darf sie nicht besitzen
Kann ich dann eigentümer sein?
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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