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Polizeischikane bei WBK-Beantragung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Ruf zur Sache 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
13 Seiten Märchenstunde 

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
???oe6odd hat geschrieben:13 Seiten Märchenstunde
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Ja, was meinst du mit 13 Seiten Märchenstunde???
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Ist sehr anstrengend bei diesen Thema mitzukommen.
Verstehe nicht ganz das man 13 Seiten über so was schreiben kann.
Aber wie auch immer .Würde dazu keinen Komentar abgeben, da ich die Person nicht persönlich kenne und es mir sicher nicht zusteht
irgendeine Meinung zu seiner Person zu machen.
Wünsch ihm alles gute zu seinen Vorhaben (WBK).
Verstehe nicht ganz das man 13 Seiten über so was schreiben kann.
Aber wie auch immer .Würde dazu keinen Komentar abgeben, da ich die Person nicht persönlich kenne und es mir sicher nicht zusteht

Wünsch ihm alles gute zu seinen Vorhaben (WBK).
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Du hast aber schon mitbekommen dass es da um ein grundsätzliches Problem in Vorarlberg geht, da dort scheinbar JEDER unbescholtene Bürger erstmal als zunverlässig gilt und deshalb auch verpflichtend zum Armtsarzt muss? Das ist nicht nur eine Zeit- und Ressourcenverschwendung sondern auch eine Amtsanmaßung die auf keinen Fall in anderen Bundesländern Schule machen darf und der dringend ein Riegel vorgeschoben werden muss!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
-
- 9mm Para
- Beiträge: 36
- Registriert: Di 29. Okt 2013, 22:12
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Weil ich grad herschaue.
Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.
Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.
liebe Grüsse
ohmygodhotsprings
Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.
Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.
liebe Grüsse
ohmygodhotsprings
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Weil ich grad herschau!
Ich find's nicht cool. Außer du bist Amtsarzt und brauchst eine Daseinsberechtigung.
Frohe Weihnacht!
Ich find's nicht cool. Außer du bist Amtsarzt und brauchst eine Daseinsberechtigung.
Frohe Weihnacht!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Thema echt net verstanden ...oder?ohmygodhotsprings hat geschrieben:Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.
liebe Grüsse
ohmygodhotsprings
Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!
Nach deiner Logik wärs mehr so: sch.... ma auf die Gesetze fecht ma uns gleich alles vorm Richter aus.
Sry aber

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Wer kriecht, stolpert nicht.ohmygodhotsprings hat geschrieben:Weil ich grad herschaue.
Jemanden zum Amtsarzt zu schicken heisst nicht ihn für unzuverlässig im Sinne des Gesetztes zu halten.
Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.
Die Behörden snd in Vbg. einfach vorsichtig bei den WBKs. Find ich cool und nützt am Ende des Tages allen und by the way wens wirklich stört oder wer die Untersuchung nicht derpackt, der kanns ja einklagen. Geht ganz leicht.
liebe Grüsse
ohmygodhotsprings
Stand your Ground!
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Das ist nicht nur eine Zeit- und Ressourcenverschwendung sondern auch eine Amtsanmaßung die auf keinen Fall in anderen Bundesländern Schule machen darf und der dringend ein Riegel vorgeschoben werden muss!
Eine Regelung per Gesetz, ist wichtig und auch notwendig. Trotz oftmals klarer Worte in der Gesetzgebung, wird auch immer eine Auslegungssache an den Tag gelegt. Wo viel gesprochen und viel zu Papier gebracht wird, entstehen unweigerlich Mißverständnisse wenn keine klaren Worte gefasst werden(übertrieben ausgedrückt). Hier knüpft dann die Auslegungssache an.Und nur weil sich auf einem Amt wer was anmaßt, heisst das noch lange nicht, dass Amtsanmaßung begangen wird. Vielleicht wärs gut sich etwas in Verwaltungsrecht einzulesen, dann werden Begrifflichkeiten klarer.
Die ständige Bevormundung der Bürger ist dahin gehend, eine vorprogrammierte Sache. Da die Amtsgewalt oftmals in ein "enges Korsett" geschnürt wird, bleibt dem "Amts-Diener" nicht viel Möglichkeit nach gesunden Menschenverstand zu handeln. Noch schlimmer geht es dem Antragsteller oder dergleichen.
Selbstverständlich sollte man dies nicht einfach hin nehmen. Die, die keine Probleme mit einer Beantragung etc. hatten/haben, sehen dies naturgemäß gelassen. Derjenige der die Probleme "am Hals" hat, ist nicht zu beneiden.
Selbstverständlich muss man alles auch von verschiedenen Seiten betrachten und entsprechend fokussieren.
ABER die legalen Waffenbesitzer sind eine Minderheit und ganz offensichtlich ein "unliebsames Kind". Hier gilt es wachsam zu sein. Zusammen und mit Anhang haben wir jedoch eine beachtliche Anzahl an Wählerstimmen. Eine Erleichterung werden wir in Zukunft nicht bekommen. Es gilt, dass was wir haben, energisch genug zu "verteidigen".
Augen zu und durch, Geiseln braucht sich aber niemand lassen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
+1McMonkey hat geschrieben:Augen zu und durch, Geiseln braucht sich aber niemand lassen.
Übrigens wenn du zum Amtsarzt vorgeladen wirst, dann unterstellen sie dir eine Unzulänglichkeit. Stichwort Alkotest. Stichwort Verkehrsuntauglichkeit. Du gehst nicht vor dem Führerschein zum Amtsarzt, nur dann wenn du beim Alko-Vortest ein positives Ergebnis vollbracht hast. Soweit ich weiß gilt das Ergebnis des Vortestgerätes nicht, wenn du damit nicht einverstanden bist. Den Amtsarzt-Alkotest kannst aber nicht für ungültig erklären.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3029
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Nun ja, das müsste man ausjudizieren ob es wirklich willkürlich ist.Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!
Im §8 Waffg. steht drinnen:
Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
..........
...........
Absatz (2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Psychisch krank finden sie sowieso durch den Psychotest heraus, wie sieht es aber mit Punkt 1 und 3 aus? Anwort: Sie schickt dich zum Amtsarzt, denn dieser und nur dieser ist befugt über deine Körperlichen Befinden Amtlich zu entscheiden.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Punkt 1 wird beim Psychotest ausführlich behandelt, und Punkt 3 ist ziemlich sinnlos. Welches körperliche Gebrechen sollte man haben um nicht sachgemäß mit Waffen umgehen zu können ? Selbst wenn man Rollstuhlfahrer oder taub ist kann man problemlos mit Waffen sachgemäß umgehen.Maggo hat geschrieben:Nun ja, das müsste man ausjudizieren ob es wirklich willkürlich ist.Es geht hier um ein willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen!!
Im §8 Waffg. steht drinnen:
Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
..........
...........
Absatz (2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Psychisch krank finden sie sowieso durch den Psychotest heraus, wie sieht es aber mit Punkt 1 und 3 aus? Anwort: Sie schickt dich zum Amtsarzt, denn dieser und nur dieser ist befugt über deine Körperlichen Befinden Amtlich zu entscheiden.
Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung
Also grundsätzlich muss ich den meisten hier Recht geben, wenn sie sagen, dass hier Behörden-Willkür mit im Spiel ist und dass man potentiellen Waffenbesitzern Steine in den Weg legen möchte. ABER:
Sowohl Psychologe als auch Amtsarzt teilen sich hier ihre "Sachverständigentätigkeit" in der Beurteilung der Person - eine Aufteilung auf psychologische und körperliche Schiene ist einfach nicht möglich. Schlussendlich sichert sich die Behörde wirklich einfach nur ab, um im Ernstfall sagen zu können "Wir haben alles mögliche gemacht, um diesen Vorfall ausschließen zu können...."
UND:
die o.a. Gesetzesstellen geben der Behörde ganz einfach recht. Und bevor sich jmd das bei der Antragsstellung antut im Vorhinein das durch alle Instanzen durchzujagen.....naja - Augen zu und durch. Denn wenn's blöd läuft - und meiner Meinung nach wird es das - bekommst du am Ende nicht Recht und hast außer Spesen jetzt eine angepisste Behörde vor dir!
Sowohl Psychologe als auch Amtsarzt teilen sich hier ihre "Sachverständigentätigkeit" in der Beurteilung der Person - eine Aufteilung auf psychologische und körperliche Schiene ist einfach nicht möglich. Schlussendlich sichert sich die Behörde wirklich einfach nur ab, um im Ernstfall sagen zu können "Wir haben alles mögliche gemacht, um diesen Vorfall ausschließen zu können...."
UND:
die o.a. Gesetzesstellen geben der Behörde ganz einfach recht. Und bevor sich jmd das bei der Antragsstellung antut im Vorhinein das durch alle Instanzen durchzujagen.....naja - Augen zu und durch. Denn wenn's blöd läuft - und meiner Meinung nach wird es das - bekommst du am Ende nicht Recht und hast außer Spesen jetzt eine angepisste Behörde vor dir!