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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 12:07

AUG-andy hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:01
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 11:24
man koennte es so versuchen:



Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2

§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3

Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.

Hochachtungsvoll
Max Mustermann
Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?
Und warten was passiert?
Würde ich auch so machen.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Do 21. Nov 2019, 12:27

Ja, wenn du die passende Waffe hast Magazine dazu nicht melden. Das Gesetzt sagt in diesem Fall aus, dass die Bewilligung des Kat A Platzes reicht und keine gesonderte Bewilligung der Magazine erforderlich ist.

Ich wuerde auch keine konkreten Waffen und Nummern an geben, sondern nur x Plaetze gem ZWR schreiben (sonst kommt noch einer auf die Idee die Nummern auf die WBK drücken zu wollen).

Ich würde den Text noch dahingehend abändern, dass es sich um eine Meldung nach §58 Z.13 handelt, zb

Gem WaffG §58 Z13 melde ich den rechtmäßigen Besitz zum Zeitpunkt des Infkraftretens gem. §62 Abs.21 von:

x Waffen gem. §17 Abs1. Z7
x Waffen gem. §17 Abs1. Z8
gem. ZWR.

Eigentlich müsste das fürs Erste reichen und die Behörde selbst aktiv werden und eine neue WBK ausstellen (das Gesetz sind nur die Meldung vor und keinen erneuten Antrag)


(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Zuletzt geändert von Baxter am Do 21. Nov 2019, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 12:39

Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:27

Ich wuerde auch keine konkreten Waffen und Nummern an geben, sondern nur x Plaetze gem ZWR schreiben (sonst kommt noch einer auf die Idee die Nummern auf die WBK drücken zu wollen).
Die stehen ja eh im ZWR ;)
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Ferrum » Do 21. Nov 2019, 13:16

Sehe ich so ähnlich. Würde bei Magazinen auch keine Anzahl angeben, sondern es so probieren.

Bei den Waffen ist die Frage halt, ob das praktikabel ist. Habe 8 Stück Kat. B laut WaffG 1996. Davon 4 Langwaffen, 4 FFW. Bei den Pistolen ist eine G 43 dabei und für eine weitere Pistole besitze ich keine großen Mags. Wenn ich jetzt nur X Plätze schreib, wird sich wahrscheinlich keiner auskennen, da ich a) nicht davon ausgehe, dass der Sachbearbeiter gleich checkt dass es kein Glock 43 Magazin >20 gibt und b) welche der Pistolen jetzt Kat. A wird. Weiters möchte ich nicht in die Situation kommen, dass mir dann einer alle Pistolen als Kat. A umschreibt, dafür 2 Halbautomaten nicht... Oder die falschen Pistolen, falls die halt doch irgendwie zugeordnet werden.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Do 21. Nov 2019, 13:36

Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:27
Eigentlich müsste das fürs Erste reichen und die Behörde selbst aktiv werden und eine neue WBK ausstellen (das Gesetz sind nur die Meldung vor und keinen erneuten Antrag)
hmmmm
also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Do 21. Nov 2019, 13:56

gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:36
Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:27
Eigentlich müsste das fürs Erste reichen und die Behörde selbst aktiv werden und eine neue WBK ausstellen (das Gesetz sind nur die Meldung vor und keinen erneuten Antrag)
hmmmm
also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
Sehr gute Frage, auf die ich keine Antwort habe. Einen Antrag kann ich aus dem Gesetz nur für die Sportschützen ableiten:

Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.

Ich bin persönlich der Meinung gegenüber der Behörde nur eine Meldung vor zu nehmen (da ich nur diese Verpflichtung aus dem Gesetz ableite) und die Wörter "Antrag" oder "beantragen" tunlichst zu meiden. Wenn die Behörde darauf nicht aktiv wird und auf einen Antrag wartet? Werden wir sehen ....

Irgendwie vermisse ich "unsere Interessensvertretungen" in der Diskussion, sehr still irgendwie....
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 14:31

Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:07
AUG-andy hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:01
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 11:24
man koennte es so versuchen:



Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2

§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3

Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.

Hochachtungsvoll
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Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?
Und warten was passiert?
Würde ich auch so machen.
Hmmmm, bezüglich Type und Kaliber:
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber,
Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu
meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des
Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Ohne Angabe des Typs und des Kalibers wird es wohl nicht funktionieren.
Und aufgrund der gewählten Formulierung "der zu meldenden Waffe" könnte man ableiten, dass man dazu angehalten wird, diese Angaben bei jedem einzelnen Magazin zu machen, das also über diesen Umweg die Anzahl der Magazine festgestellt wird.
Einfach gesagt: Anzahl der Meldungen = Anzahl der Magazine gemäß Z9/Z10
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von susi » Do 21. Nov 2019, 14:35

gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:36

also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
Laut meinem Bearbeiter muß ich für die Meldung der Kat A Waffe sehr wohl bezahlen.
Grüße
susi

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Do 21. Nov 2019, 14:51

Yukon hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:31
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:07
AUG-andy hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:01


Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?
Und warten was passiert?
Würde ich auch so machen.
Hmmmm, bezüglich Type und Kaliber:
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber,
Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu
meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des
Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Ohne Angabe des Typs und des Kalibers wird es wohl nicht funktionieren.
Und aufgrund der gewählten Formulierung "der zu meldenden Waffe" könnte man ableiten, dass man dazu angehalten wird, diese Angaben bei jedem einzelnen Magazin zu machen, das also über diesen Umweg die Anzahl der Magazine festgestellt wird.
Einfach gesagt: Anzahl der Meldungen = Anzahl der Magazine gemäß Z9/Z10
Danke Yukon

Jetzt habe ich den § schon so oft gelesen aber immer den Abs 20 negiert.

Also Meldung mit Angabe der Waffe und diese Meldung ist damit auch gleich der Antrag, danke jetzt ist es mir (hoffentlich) klar 😜
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von antares » Do 21. Nov 2019, 14:58

susi hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:35
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:36

also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
Laut meinem Bearbeiter muß ich für die Meldung der Kat A Waffe sehr wohl bezahlen.
Alles Andere würde mich im Staate Österreich auch wirklich wundern.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Do 21. Nov 2019, 15:10

Tuts wieder sinnieren, interpretieren und biegen :D Natürlich müßt Ihr zahlen.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 15:45

Boah ärgerlich. Entweder zahle ich also doppelt (Meine Erweiterung liegt grad auf der LPD) oder ich warte ewig und drei Tage auf die Erweiterung.

Eigentlich wollte ich Altbestand erst melden, wenn sich die Wogen etwas gelegt haben, aber ich glaub jetzt hau ich am 15.12. eine Meldung raus.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Do 21. Nov 2019, 16:10

Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 15:45
Boah ärgerlich. Entweder zahle ich also doppelt (Meine Erweiterung liegt grad auf der LPD) oder ich warte ewig und drei Tage auf die Erweiterung.

Eigentlich wollte ich Altbestand erst melden, wenn sich die Wogen etwas gelegt haben, aber ich glaub jetzt hau ich am 15.12. eine Meldung raus.
Kannst gerne machen. :lol:
Aber du wartest sicher bis Februar oder März auf die Karte.
Es ist noch vieles unklar und wird vor Ende Jänner Anfang Februar nicht geklärt werden.
Siehe hier :

AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 10:41
Vor 5 Minuten bei der LPD Wien angerufen. 01-31310/79412
Ich wollte wissen wie die Altbestandsmeldung von statten geht.
....
1) Bitte Bitte erst Ende Jänner den Antrag stellen
2) Sie wissen derzeit überhaupt nicht wie das Einreichen funktionieren soll
3) Ob direkt vor Ort , per Mail , oder am Kommissariat ist noch nicht geklärt
4) Bitte nochmal kurz vor Weihnachten anrufen, vielleicht wissen sie dann schon mehr
5) Ebenso ist die Meldung der "nur Magazine" noch nicht geklärt

....

dass du erst ab Jänner beantragen sollst stimmt mit meinen infos überein dass es erst im Fruehjahr infos dazu geben soll wie das mit den hicaps generell funktionieren soll

fragen wie
welcher verein darf "supersportschuetze" bestaetigen
werden die Modelle der magazine erfasst oder die Kaliber
oder nur die stueck
oder ueberhaupt nur dass man hat
usw

naja
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Do 21. Nov 2019, 16:19

Das ist mal lustig, willkommen in Österreich, wo die neue Gesetzeslage nicht mal ein Monat nach Implementierung eindeutig definiert und umgesetz wird :D
Was macht man in der "Übergangszeit" eigentlich?
Da man seine Magazine noch nicht gemeldet hat, darf man sie dann überhaupt anstecken (außer man ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand)?

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Do 21. Nov 2019, 16:28

hasgunz hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 16:19
Das ist mal lustig, willkommen in Österreich, wo die neue Gesetzeslage nicht mal ein Monat nach Implementierung eindeutig definiert und umgesetz wird :D
Was macht man in der "Übergangszeit" eigentlich?
Da man seine Magazine noch nicht gemeldet hat, darf man sie dann überhaupt anstecken (außer man ist auf einem behördlich genehmigten Schießstand)?

LG
Aus den Erläuterungen:

Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen
Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des
Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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