Das mag vielleicht sein, dass sich Polizisten selbst in den Dienst stellen können, nur sind ja auch Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache ebenfalls unter den Privlegierten beim WP laut WaffG. Doch selbst wenn auch diese es tun könnten, so sehe ich sicherheitspolitisch nach wie vor keinen Nachteil für einen rechtlichen Anspruch auf einen WP bei Angehörigen des JaKdo und frage ich mich, warum diese im WaffG nicht mitberücksichtigt wurden.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 4. Apr 2022, 13:12@ Warnschuss:
Das hat auch damit zu tun das ein Polizist sich im Bedarfsfall selbst in den Dienst stellen darf. BH und Justizwache haben aber nur die Rechte wie der "Rest" der Bevölkerung.
(lt. Aussage der mir bekannten Polizisten)
Generell wird die Ausbildung hinsichtlich des Schusswaffengebrauchs beim Jagdkommando wohl auch andere Schwerpunkte haben als bei der Polizei. Sicher beherrschen sie ihr Gerät, aber bezüglich des Einsatz im "zivilen" Umfeld (Gefährdung Unbeteiligter!) sind die Polizisten sicher umfangreicher geschult (hoffe ich zumindest )
Grüße
Bezüglich des Einsatzes im zivilen Umfeld glaube ich nicht, dass hier ein Problem besteht. Man bedenke, dass es zumindest früher auch kein Problem war, Taxifahrern oder Geldboten und Juwelieren einen WP auszustellen. Waren diese denn besser geschult? Ich glaube nicht. Hat das zu einem allgemeinen Sicherheitsverlust geführt? Ich bezweifle es.