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Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Vom antiken Samuraischwert für einen Antiquitätenhändler bis zum 08/15 Jagdmesser.
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Na super, das wird ja immer besser. Was sich diese Affen herausnehmen, geht auf keine Kuhhaut. Sollte sich vielleicht wirklich ein Anwalt ansehen...
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Naja
Das Samuraischwert ist doch per Definition eine (legale) Waffe oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
https://knife-blog.com/waffengesetz-in-oesterreich/
Eigentlich nicht... wenn der Artikel up2date ist, dann ist Schwert als Definition schlichtweg nicht erfasst vom Waffengesetz.
Implizit vielleicht als "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen [...]"
Aber nach der Logik dürfte die Post auch Sportsäbel nicht versandt werden auch wenn die mit der abgeflachten Spitze nicht soo gefährlich sind, will ich trotzdem keinem gegenüber stehen, der mit sowas umgehen kann
Nachdem Kendo eine anerkannte Sportart ist, müsste sich die Post durchaus erklären, warum sie Katanas nicht versendet... also da fallen mir mehrere Gründe ein, die Postler zu fragen, ob sie nen Knall haben. Und ich habe inklusive Kurzrecherche grad mal 3 Minuten für diesen Post gebraucht...
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Ich weiß ja nicht wo du das aus dem Link herausliest, aber ein Katana ist ein Kampfgegenstand der sehr wohl gebaut und dafür bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen/zu beeinträchtigen, daher eindeutig eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Gleiche gilt für praktisch jeden Dolch.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 8. Nov 2023, 17:13https://knife-blog.com/waffengesetz-in-oesterreich/
Eigentlich nicht... wenn der Artikel up2date ist, dann ist Schwert als Definition schlichtweg nicht erfasst vom Waffengesetz.
Implizit vielleicht als "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen [...]"
Aber nach der Logik dürfte die Post auch Sportsäbel nicht versandt werden auch wenn die mit der abgeflachten Spitze nicht soo gefährlich sind, will ich trotzdem keinem gegenüber stehen, der mit sowas umgehen kann
Nachdem Kendo eine anerkannte Sportart ist, müsste sich die Post durchaus erklären, warum sie Katanas nicht versendet... also da fallen mir mehrere Gründe ein, die Postler zu fragen, ob sie nen Knall haben. Und ich habe inklusive Kurzrecherche grad mal 3 Minuten für diesen Post gebraucht...
Ein Sportsäbel ist mE seines Wesens nach nicht dazu gedacht und gemacht die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, dafür spricht auch, dass dieser weder spitz noch eine geschliffene Klinge aufweist.
Im Übrigen weise ich auf Gewerbeordnung § 50 Abs. 2 hin:
Nachdem hier ausdrücklich Waffen (und nicht Schusswaffen) steht, ist der Versandhandel mit beispielsweise eben einer Katana oder einem Dolch in Österreich an Letztverbraucher gemäß Gewerbeordnung verboten. Leider wissen die Wenigsten unter den Online-Messerhändlern davon, und senden munter derartige Klingen durch die Gegend ..Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
Im Übrigen gestattet die ABG der Post einen nationalen Versand von Waffen sehr wohl. Lediglich im internationalen Warenverkehr wird dies ausgeschlossen. Soweit mir bekannt findet aber üblicherweise innerhalb der EU keine Inhaltskontrolle statt, sodass ungeachtet der AGB's im Unwissen über den Inhalt z.B. eine Sendung aus Deutschland sehr wohl zugestellt werden würde. Die Sendung mit dem gleichen Inhalt z.B. aus der Schweiz muss zolltechnisch abgewickelt werden und daher weiß die Post dann sehr wohl über den Inhalt Bescheid und würde sodann die Sendungsannahme verweigern/einen Rückversand einleiten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
2. Absatz unter dem Inhaltsverzeichnis.Tatsächlich kommen im österreichischen Waffengesetz die Worte „Messer“, „Säbel“, „Degen“, „Dolch“, „Schwert“ oder „Balisong“ überhaupt nicht vor
Und ich habe es ja relativiert mit der allgemeinen Waffenbezeichnung ("dem Wesen danach bestimmt...").
Wieso sind Bögen dann keine Waffen und Katanas schon? Beides gibt es als legitime Sportarten...? Mit beidem kann ich wen umbringen (mit dem Florett/Säbel übgrins auch - da gab es bei defekten Fechtmasken schon relativ schwere Verletzungen - ich würd das Ding nicht unterschätzen nur weil es nicht explizit scharf geschliffen ist; sind Katanas übrigens auch nicht alle - wo ist die Grenze?)
Die Gewerbeordnung ist in vielen Fällen sowieso zu hinterfragen, inwiefern die noch Gültigkeit hat... Online Apotheken verstoßen zu 100% dagegen und dürfen trotzdem arbeiten
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Wie kommst du darauf? Aus dem Praxiskommentar zum WaffG:Joewood hat geschrieben: ↑Do 9. Nov 2023, 11:33Wieso sind Bögen dann keine Waffen und Katanas schon? Beides gibt es als legitime Sportarten...? Mit beidem kann ich wen umbringen (mit dem Florett/Säbel übgrins auch - da gab es bei defekten Fechtmasken schon relativ schwere Verletzungen - ich würd das Ding nicht unterschätzen nur weil es nicht explizit scharf geschliffen ist; sind Katanas übrigens auch nicht alle - wo ist die Grenze?)
Pfeil und Bogen werden je nach ihrer Beschaffenheit als Waffen, Sportgeräte oder Spielzeug, keinesfalls aber als Schusswaffe anzusehen sein. Die Armbrust wird im Regelfall als Sportgerät gelten. Blasrohre können, wenn sie Waffencharakter aufweisen, auch unter den Schusswaffenbegriff fallen.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Mein Abzug wurde soeben zugestellt.
6tage von USA bis zu mir,….
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Wen musstest du auf welche Art bestechen?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 9. Nov 2023, 13:05Mein Abzug wurde soeben zugestellt.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
gar nicht.
einfach direkt in US bestellt und aufs Beste gehofft.
Hätt ich den Trööt hier eher gelesen hätt ich warscheinlich gezögert.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Ist halt ein reines Glücksspiel,je nachdem wer ins Packet schaut,und wie gut er sich auskennt.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 9. Nov 2023, 13:33
gar nicht.
einfach direkt in US bestellt und aufs Beste gehofft.
Hätt ich den Trööt hier eher gelesen hätt ich warscheinlich gezögert.
Zollgebühr musstest aber schon abführen,oder?
Was hat dich der Versand gekostet dass es so fix gegangen ist?
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Mauser M48a Sniper 8x57IS
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Mosin Nagant 91/30 Sniper 7,62x54R
Interordnance R94 Magpul 7.62x39
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Versand hat 38 USD gekostet und € 32,irgendwas UST.
Im Grossen und Ganzen hats mich in etwa das gekostet was der Brownells dafür nimmt.
Im Grossen und Ganzen hats mich in etwa das gekostet was der Brownells dafür nimmt.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Wenn Ich einen Händler für einen Holster aus Übersee finde, klappt die Zollabwicklung mittels UPS in Österreich.
FedEx wie hier im Thread beschrieben steht leider nicht zur Verfügung.
Mit UPS schon Erfahrungen gemacht?
FedEx wie hier im Thread beschrieben steht leider nicht zur Verfügung.
Mit UPS schon Erfahrungen gemacht?
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Für die Zollabwicklung können möglicherweise Zuschläge dazukommen. Die Gebührenauflistung bei UPS ist da sehr verwirrend. Ich habe mal eine Montage aus Südafrika über UPS importiert, da waren irgendwelche komischen Gebühren dabei glaub ich.