Nein, natürlich hat die Behörde nicht „sechs Monate Zeit“. Das geistert immer wieder herum.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:34Hab ich befürchtet, naja mind. Halbzeit ist schon .coliflower hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:326 Monate
Dein Beitrag besteht aus 8 Zeichen.
Es müssen mindestens 10 Zeichen verwendet werden.
Danke
6 Monate für Füherschein, Reisepass usw. sollen „ok sein“? Natürlich nicht.
Die Behörden sind nach § 73 AVG verpflichtet (wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist) über Anträge von Parteien und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen.
Das heißt, die Behörde muss so schnell wie möglich entscheiden. Auf dem ordentlichen Rechtsweg kannst das aber erst nach 6 Monaten geltend machen.
Ist das dann alles wurscht? Auch nein.
Weil du vor Ablauf der sechs Monate ja kein Rechtsmittel (Art 148a Bundes-Verfassungsgesetz) gegen die Säumnis hast, kannst Dich wenn es zu lange dauert, 6 Monate aber nicht um sind, bei der Volksanwaltschaft beschweren.
Dann geht es erfahrungsgemäß in der Regel recht rasch, weil der Aufwand der Rechtfertigung für die Behörde meist höher ist, als den Akt gleich zu erledigen und sie sich weitere Diskussionen mit der Volksanwaltschaft ersparen will.