Schon wieder ein Antwort schreiben retour bekommen, die nächsten Mails gehen am Freitag raus.
Sehr geehrter Herr ......... ,
vielen Dank für die Übersendung Ihres Schreibens bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle, des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen. Wie Sie richtigerweise erwähnen hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen auf den Weg gebracht. Dieser durchläuft derzeit den legislativen Prozess des EU-Gesetzgebungsverfahren.
Die schrecklichen Terroranschläge von Brüssel und Paris und die erst kürzlich erfolgten Festnahmen weiterer mutmaßlicher Attentäter hier in Brüssel zeigen einmal mehr auf, dass Terrorismus nicht vor Landesgrenzen halt macht, sondern zunehmend über Landesgrenzen hinweg operiert. Die Ereignisse von Brüssel und Paris sind nicht nur erschreckend in ihrem Ausmaß, sie richten sich auch gegen die Lebensweise der Menschen in Europa, sowie ihrer erkämpften Grundwerte und Freiheiten.
Auch wir als Politiker sind gefordert. Es geht darum Antworten darauf zu geben, wie in Zukunft solche Anschläge verhindert werden und wie wir als Gesellschaft zukünftig den Ursachen von Terrorismus begegnen können bzw. müssen. Eines muss dabei gewährleistet werden: was der ehemalige norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg hinsichtlich der Anschläge von Utoya formuliert hat, gilt heute mehr denn je: "Wir dürfen unsere Werte, die angegriffen wurden, nie aufgeben: Humanität, Vielfalt, Solidarität und eine offene Gemeinschaft. Sie sind unsere stärkste Waffe und unsere stärkste Verteidigung gegen Gewalt und Terror!“
Folglich gilt es auch bei den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, wie auch bei allgemeinen Maßnahmen zum Herstellen der öffentlichen Sicherheit abzuwägen, wie von Seiten der Politik zu reagieren ist. Eine Herausforderung die es zu bewältigen gilt, ist dabei die Frage wie ein Mittelmaß zwischen einer durch die demokratische staatliche Grundordnung garantierte Sicherheit und der Wahrung der allgemeinen Bürgerrechte gefunden werden kann. Eines ist klar: für Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus darf es in Europa keinen Platz geben.
Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb keineswegs als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten. Die Europäische Union hat versucht mit der Überarbeitung der Europäischen Sicherheitsagenda Antworten zu finden, wie man den Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit in Europa durch organisiertes Verbrechen, Internetkriminalität, Radikalisierung und Terrorismus begegnen kann. Näheres hierzu finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e- ... ity_de.pdf
Ein Bereich, welcher dabei eine erhebliche Rolle spielt, ist der illegale Waffenbesitz sowie der illegale Waffenhandel. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission am 18. November 2015 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle und den Erwerb und des Besitzes von Feuerwaffen beschlossen (COM(2015) 750 final). Dieser Vorschlag muss jetzt durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament bestätigt werden. Den Richtlinienentwurf finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/transparency/regdo ... E-F1-1.PDF" onclick="window.open(this.href);return false;
Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die Bestrebungen des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission in Bezug auf die Terrorschläge in Brüssel und Paris eine gemeinsame Europäische Antwort zu finden. Wir hoffen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dienlich sind, um Terrorismus zu bekämpfen.
Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen, die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Österreich steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben. Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).
Ich bin der Ansicht, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sich sicherstellen lässt, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen. Was die Bekämpfung des Terrorismus betrifft, gilt für mich strengere Auflagen beim Waffenhandel und -besitz sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Begleitet werden sollten sie allerdings auch von Maßnahmen, die eine intensivere Kooperation europäischer Sicherheitsbehörden gewährleisten.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu meiner Tätigkeit im Europäischen Parlament finden sie im Internet auf meiner Homepage, sowie auf Twitter, Facebook, Youtube und der Website des Europäischen Parlaments.
Mit freundlichen Grüßen,
Eugen Freund
Eugen Freund
Abgeordneter zum Europäischen Parlament
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