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Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Hallo.
Es ist schon vieles über den Import von Kat.B Waffen aus Deutschland geschrieben worden und es scheint auch sehr einfach zu sein (Gehe zur BH laß die Importgenehmigung ausstellen,sende diese dem Waffenverkäufer nach DE,dieser läst sich die Exportgenemigung ausstellen,und versendet dann die Waffe!)
Die Frage die mich jetzt aber Interessieren würde und die ich hier im Tread auch nicht beantwortet finde ist:
Welches Formular ist auszufüllen:
http://www.bauli.at/diverses/Bundesgese ... aengen.pdf
§ 28 Überlassen genehmigungspflichtiger Schußwaffen Formular Anlage 7 oder
§ 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union Formular Anlage 9
MfG
Es ist schon vieles über den Import von Kat.B Waffen aus Deutschland geschrieben worden und es scheint auch sehr einfach zu sein (Gehe zur BH laß die Importgenehmigung ausstellen,sende diese dem Waffenverkäufer nach DE,dieser läst sich die Exportgenemigung ausstellen,und versendet dann die Waffe!)
Die Frage die mich jetzt aber Interessieren würde und die ich hier im Tread auch nicht beantwortet finde ist:
Welches Formular ist auszufüllen:
http://www.bauli.at/diverses/Bundesgese ... aengen.pdf
§ 28 Überlassen genehmigungspflichtiger Schußwaffen Formular Anlage 7 oder
§ 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union Formular Anlage 9
MfG
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
woolf hat geschrieben:Das nach § 37 Abs. 3
Hallo!
Mir wurde von meiner BH das Formular nach §28 Anlage 7 wie lautet:
(Vorherige Einwilligung gemäß § 28 Abs. 6 WaffG
für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B oder Munition in
einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus der Republik Österreich
(Artikel 7 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 911477/EWG; Artikel 10 der Richtlinie 93/15/EWG).
ausgestellt.
Kosten 57,30.-Euro. Gültig 3 Monate.
Formular §37 Anlage 9 (Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union)wurde von mir fertig ausgefüllt zur BH mitgenommen aber nicht akzeptiert!!
Da beide Ansuchen um Importgenehmigung ident zu sein scheinen kommt es wahrscheinlich auf die deutsche Behörde an welches der beiden Formulare sie annehmen.
MfG
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Ich habe noch einmal nachgefragt um folgendes zu erfahren.
Formular §28 Absatz 6 Anlage 7 wird für genehmigungspflichtige Schußwaffen verwendet.
Dies trifft dann für den Import von Kategorie B auch zu.
Im §37 wird der Begriff ,,genehmigunspflichtige Schußwaffen``auch nirgends verwendet, dürfte also für alle anderen Arten von Waffen und Munition gelten.
Ob nun der Beamte auf der BH recht hat wird sich zeigen.
Ob die Waffe geliefert wird oder die deutsche Behörde ablehnt wird dann hier veröffentlicht.
MfG
Formular §28 Absatz 6 Anlage 7 wird für genehmigungspflichtige Schußwaffen verwendet.
Dies trifft dann für den Import von Kategorie B auch zu.
Im §37 wird der Begriff ,,genehmigunspflichtige Schußwaffen``auch nirgends verwendet, dürfte also für alle anderen Arten von Waffen und Munition gelten.
Ob nun der Beamte auf der BH recht hat wird sich zeigen.
Ob die Waffe geliefert wird oder die deutsche Behörde ablehnt wird dann hier veröffentlicht.
MfG
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
klhe12 hat geschrieben:Ich habe noch einmal nachgefragt um folgendes zu erfahren.
Formular §28 Absatz 6 Anlage 7 wird für genehmigungspflichtige Schußwaffen verwendet.
Dies trifft dann für den Import von Kategorie B auch zu.
Im §37 wird der Begriff ,,genehmigunspflichtige Schußwaffen``auch nirgends verwendet, dürfte also für alle anderen Arten von Waffen und Munition gelten.
Ob nun der Beamte auf der BH recht hat wird sich zeigen.
Ob die Waffe geliefert wird oder die deutsche Behörde ablehnt wird dann hier veröffentlicht.
MfG
hi
das stimmt schon so
vorherige einwilligung..
die schickst an den deutschen verkaeufer
der bekommt damit die waffe aus seinem waffendokument raus
und kann sie dir dann zuschicken ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Wie schauts eigentlich mit Munition von DE nach Ö aus.
Habe einen Händler knapp nach der Grenze gefunden dessen Munition mir zusagt und hätte die mir gerne selber abgeholt.
mit Muni kaufen und einfach wieder heimfahren wirds ja wohl ned gehn
Benötige ich da auch eine Einfuhrgenehmigung oder ähnliches?
Habe einen Händler knapp nach der Grenze gefunden dessen Munition mir zusagt und hätte die mir gerne selber abgeholt.
mit Muni kaufen und einfach wieder heimfahren wirds ja wohl ned gehn
Benötige ich da auch eine Einfuhrgenehmigung oder ähnliches?
.
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Einfuhrgenehmigung von Österreich.
Ausfuhrbewilligung in Deutscheland.
Und eine Bewilligung für Erwerb und Besitz in Deutscheland.
Ausfuhrbewilligung in Deutscheland.
Und eine Bewilligung für Erwerb und Besitz in Deutscheland.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Danke
Weist auch welche Kosten auf mich zukommen und ob die genehmigung einmalig oder für einen längeren Zeitraum gilt
Weist auch welche Kosten auf mich zukommen und ob die genehmigung einmalig oder für einen längeren Zeitraum gilt
.
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
Bei uns kostet sie soweit ich weiß, seit 01.01.2013 43 Euro. Die Eingabegebühr ist ja für Waffenangelegenheiten entfallen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
klhe12 hat geschrieben:Hallo.
Es ist schon vieles über den Import von Kat.B Waffen aus Deutschland geschrieben worden und es scheint auch sehr einfach zu sein (Gehe zur BH laß die Importgenehmigung ausstellen,sende diese dem Waffenverkäufer nach DE,dieser läst sich die Exportgenemigung ausstellen,und versendet dann die Waffe!)
Die Frage die mich jetzt aber Interessieren würde und die ich hier im Tread auch nicht beantwortet finde ist:
Welches Formular ist auszufüllen:
http://www.bauli.at/diverses/Bundesgese ... aengen.pdf
§ 28 Überlassen genehmigungspflichtiger Schußwaffen Formular Anlage 7 oder
§ 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union Formular Anlage 9
MfG
Zum Abschluß möchte ich nun über meine Erfahrungen vom Waffenimport aus DE berichten.
-Der Beamte auf der BH hatte mit der Ausstellung von Formular §28 Anlage 7 völlig recht.Das Formular wurde im
Original eingeschrieben an den Waffenhändler in Deutschland gesendet.Der zu zahlende Betrag wurde per Vorauskasse an den Waffenhändler einbezahlt. Dieser hat die Waffe für den Export aus DE
bei seiner Behörde freigeben lassen und an mich per Overnite Kurierdienst verschickt.
Der Kurierdienst übergibt die Waffe nur persönlich an den Käufer durch nachweisen der Identität.
Mit den Waffendokumenten habe ich die Waffe bei meiner BH registrieren lassen.
Alles in allem hat dieser Vorgang reibungslos geklappt und würde so eine Bestellung jederzeit wieder tätigen.
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
Hätte ich die Waffe bei meinem BüMa in Österreich bestellt wäre diese um 300.-Euro teurer gewesen und hätte eine Lieferzeit von einem Jahr in kauf nehmen müßen.
Lg
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
klhe12 hat geschrieben:...
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
...
hi
naja, 135,- ...
is ja ned so schlimm
frage:
was meinst du mit "registrierung ist kostenlos"?
war es eine C/D waffe oder eine B waffe?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
gewo hat geschrieben:klhe12 hat geschrieben:...
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
...
hi
naja, 135,- ...
is ja ned so schlimm
frage:
was meinst du mit "registrierung ist kostenlos"?
war es eine C/D waffe oder eine B waffe?
Hallo!
Es handelt sich um eine B-Waffe.
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos ist so gemeint: Das auf jeder Behörde immer etwas zu bezahlen ist egal für was..
Für die Registrierung wurde nichts in Rechnung gestellt und das hat mich eigentlich gewundert.
LG
Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B
klhe12 hat geschrieben:Es handelt sich um eine B-Waffe.
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos ist so gemeint: Das auf jeder Behörde immer etwas zu bezahlen ist egal für was.. Für die Registrierung wurde nichts in Rechnung gestellt und das hat mich eigentlich gewundert.
LG
hi
ja, die B-meldung ist bei der imporgebuehr dabei
die meldung von kat C und kat D waffen ins ZWR waere aber extra zu zahlen, die ist bei der importgebuehr nicht inkludiert
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