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Waffenpass frage
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenpass frage
Guten morgen!
Ich bin da Marcus oder auch Max wenn ihr wollt und bin ab Ende der Woche Besitzer eines Waffenpasses.
Meine Frage nun:
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher. Darf ich meine Waffe auch ausserhalb vom Dienst tragen? Einige sagen ja einige widerrum nein?
Vielleicht könnt ihr mir helfen, wäre euch sehr dankbar!
Mfg
Marcus
Ich bin da Marcus oder auch Max wenn ihr wollt und bin ab Ende der Woche Besitzer eines Waffenpasses.
Meine Frage nun:
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher. Darf ich meine Waffe auch ausserhalb vom Dienst tragen? Einige sagen ja einige widerrum nein?
Vielleicht könnt ihr mir helfen, wäre euch sehr dankbar!
Mfg
Marcus
Re: Waffenpass frage
Morgen!
Steht am Pass irgendwas drauf in puncto Einschränkung wie "nur im Dienst oder für den Dienstgebrauch"?
Wenn ja, kennst du die Antwort auf deine Frage.
War damals bei mir auch so, Einschränkung nur für Dienst. Unsre Behörden handhaben das gern so...
Lg
Steht am Pass irgendwas drauf in puncto Einschränkung wie "nur im Dienst oder für den Dienstgebrauch"?
Wenn ja, kennst du die Antwort auf deine Frage.
War damals bei mir auch so, Einschränkung nur für Dienst. Unsre Behörden handhaben das gern so...
Lg
Re: Waffenpass frage
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenpass frage
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
AW: Waffenpass frage
Super, danke für die antworten!
Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht hängt wohl alles davon ab
Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht hängt wohl alles davon ab
Re: AW: Waffenpass frage
Marcus hat geschrieben:Super, danke für die antworten!
Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht hängt wohl alles davon ab
Ich wünsche dir, dass KEINE Einschränkung vermerkt ist.
Wäre dann 1:0 für dich!
Re: Waffenpass frage
Hallo,
WP ohne Einschränkung zu bekommen ist heute beinahe unmöglich. Die wahrscheinlichste Einschränkung wird sein "Nur solange XXX (das Sicherheitsgewebre) augeübt wird". Das heißt, dass Du solangu Du in diesem Beruf tätig bist auch die Waffe führen darfst, änderst Du den Beruf, oder gehst in Pension, wird der WP zu einer WBK.
Grüße
Sandman
WP ohne Einschränkung zu bekommen ist heute beinahe unmöglich. Die wahrscheinlichste Einschränkung wird sein "Nur solange XXX (das Sicherheitsgewebre) augeübt wird". Das heißt, dass Du solangu Du in diesem Beruf tätig bist auch die Waffe führen darfst, änderst Du den Beruf, oder gehst in Pension, wird der WP zu einer WBK.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
AW: Waffenpass frage
Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.
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aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.
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Re: AW: Waffenpass frage
Marcus hat geschrieben:Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.
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Ja!
Falls die Beschränkung anderweitig lautet wie z.B. "nur auf Betriebsgelände XY" oder "nur während der Arbeitszeit" sofort beeinspruchen!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
AW: Waffenpass frage
Inwiefern beeinspruchen?
Zeitliche angaben scheinen dann nicht zulässig, was ich so herauslese..
D.h. ich sag denen nehm ich so nicht an??
Sorry wenn ich so blöd frag, will aber nix falsch machen...
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Zeitliche angaben scheinen dann nicht zulässig, was ich so herauslese..
D.h. ich sag denen nehm ich so nicht an??
Sorry wenn ich so blöd frag, will aber nix falsch machen...
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AW: Waffenpass frage
So habe ihn gerade abgeholt, nach beendigung der tätigkeit erlischt die erlaubnis zum führen einer waffe
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Re: Waffenpass frage
Gratuliere
Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen - wenn man sowas hat sollte man, binnen zwei Wochen, dagegen Berufen.
Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen - wenn man sowas hat sollte man, binnen zwei Wochen, dagegen Berufen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
AW: Waffenpass frage
Danke!
auch an alle für die Hilfe!
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auch an alle für die Hilfe!
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