martin hat geschrieben:Für Kriegsmaterial wird auch nach der Novelle eine vorherige Importgenehmigung erforderlich sein,
das ist nicht im Waffengesetz sondern in der Kriegsmaterialverordnung festgelegt.
Glaube gehört zu haben, daß die Novelle zwar eine Erleichterung bei verbotenen Waffen bringt aber
offenbar nicht bei Kriegsmaterial, weiß aber nix genaueres darüber.
Soweit ich weis gibt es nur erleichterungen für die Büchser bei verbotenenen Waffen,sie können sie jetzt auch ohne vorherige Genemigung reparieren.
Mir würde es reichen wenn per VO Halbautomatische militärische Gewehre aus der KM VO ausgenommen werden.Da bin ich mal gespannt ob sich in dieser Richtung etwas bewegt.
Jo ich glaub das meint er... Einstufung einer VSRF mit gezogenem Lauf ("Slug Gun") als VSRB, wegen des gezogenen Laufs...
Gespendet haben wohl einige, rausgekommen is nüsse, ned mal mu oder ma.
Ja richtig,es ist schon enttäuschend das vorher groß angekündigt wird zu Spenden und einen Beitrag zum Aufruf zum Spenden in den Verband Nachrichten uns versprochen hat und dann nix passiert. Auch wenn wie angekündigt zu wenig Geld vorhanden sei hätte man seitens der Verband öfters nachhacken sollen,So haben im Prinzip nur "Insider" gespendet.
Somit ist das Gespendete Geld futsch,einige Verband Mitglieder verärgert über die Sache,und die Verband schweigt.