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Luftdruckwaffen SD erlaubt?

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loksi67
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Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von loksi67 » Mo 21. Feb 2011, 08:03

hallo,

ist jemand von euch zufällig juristisch bewandert und kann das waffg interpretieren?

sind auf luftdruckwaffen sd´s erlaubt?

§2 waffg zählt taxativ die "schußwaffen" auf, es felht jedoch der hinweis auf die luftdruckwaffen. zählt somit eine luftdruckwaffe als "schußwaffe" wenn es im gesetz nicht erwähnt wird, oder reicht die allgemeinformulierung: "Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können" - fallen demnach auch die airsoftwaffen darunter?
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Ticket
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von Ticket » Mo 21. Feb 2011, 09:13

loksi67 hat geschrieben:sind auf luftdruckwaffen sd´s erlaubt?

Nein, generell verboten. (falls sie den Schußknall dämpfen)
Ticket

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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von sparrow » Mo 21. Feb 2011, 09:15

Gemäß §17 (Verbotene Waffen) des österreichischen Waffengesetzes komplett verboten, egal auf was er montiert wird.

Edit: Ups war jemand schneller.

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evo86
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von evo86 » Mo 21. Feb 2011, 09:21

§17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen

5.von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit ........

das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein.

§2. (1)
Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können

Also Dämpfer alleine ist schon verboten.
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loksi67
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von loksi67 » Mo 21. Feb 2011, 09:46

genau deswegen war meine frage

§2 zählt taxativ die kategorien auf welche waffen als "schußwaffe" gelten.

luftdruck ist nicht dabei

§17 bezieht sich ebenfalls auf "schußwaffe"

wenn luftdruck im gesetz nicht angeführt ist, kommen da die regelungen trotzdem zur geltung?

d.h. wie kann man ein gesetz auf etwas anwenden, das nicht im gesetz definiert ist?
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von doc steel » Mo 21. Feb 2011, 09:47

lt. österr. waff.g. derf ma an schalldämpfer eigentlich nur daun vawendn,
wannst an schweizer krocha mit da staaschleidern ohschiassen wüüst.
ois aundare is sehr verbodn...wo kamat ma denn do hi? wann des a jeder mochert?

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mgritsch
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von mgritsch » Mo 21. Feb 2011, 10:05

Luftdruckwaffen sind im WaffG insofern geregelt als im §45 steht:

§ 45. Auf
....
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder
unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben
werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
.....
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.


das heißt, § für § ausgewertet:
§1 -> ja, es handelt sich um eine waffe im sinne des WaffG
§2 -> ja, es ist eine schusswaffe
§6, 7 -> besitz ist innehaben, dabeihaben ist führen
§8, 9, 10 -> verläßlichkeit, EWR bürger, ermessen - praktisch nicht von großer relevanz.
§11 -> erst ab 18 erlaubt!
§12, 13 -> waffenverbot gilt auch für luftdruck!
§14 -> auf schießstätten darf auch unter 18 jahren besessen werden
§15, 16 -> urkunden - praktisch nicht von großer relevanz.
§17 -> verbotene waffen, hier vor allem relevant: "...die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;" -> JA SD IST VERBOTEN, auch am LG!
§35 -> führen nur mit WP! eine Lupi spazierenführen ist kein kavaliersdelikt!
§36 -> EFWP
§37 -> Ausfuhr & Einfuhr - wird jedoch durch 1. Durchführungsverordnung §7 wieder aufgehoben, somit import zumindest aus der EU frei
§38 -> Mitbringen: zB ein deutscher braucht auch für einen Lupi Wettkampf einen EFWP wenn er mit eigener Waffe nach AT reist!
§40 -> Führen mitgebrachter waffen (WP für touristen :) )
§44 -> Einstufung durch behörde
§45 -> ebendieser :)
§46 -> ausnahme für theater & post
§47 -> gesetz gilt nicht für behörden
§48, 49 -> Behördenzuständigkeit, Instanzenzug
§50 -> Strafrahmen bis zu 1 Jahr gefängnis für verbotenen besitz von SD! 2 Jahre bei großer anzahl bzw. gewerbsmäßig! nicht zu bestrafen bei freiwilligem abgeben.
§51 -> bis zu 3.600 EUR geldstrafe für verbotenes führen! 360 EUR geldstrafe für alle anderen verstöße!
§52 bis 57 -> verfall bei verstoß, durchsuchungsermächtigung, personenbezogene daten, informationssammlung, übergangsbestimmungen vom alten WaffG - praktisch nicht von großer relevanz.

NICHT anzuwenden ist zB §41 -> luftdruckwaffen zählen nicht für die "20er" regel bzgl melden / verwahrung!
ACHTUNG: ab kaliber 6mm ist die luftdruckwaffe wie eine gewöhnliche kat. C zu sehen! (bzw. B im falle von pistolen -> WBK!)

so, ich denke das ist eine vollständige darstellung wie das mit der luft so ist.

EDIT: §37 aussage korrigiert nachdem auf Durchführungsverordnung gestoßen!

lg
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Zuletzt geändert von mgritsch am Mo 21. Feb 2011, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von loksi67 » Mo 21. Feb 2011, 10:17

süpi, vielen dank! (hab den 45er komplett übersehen) jetzt ist alles klar
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von mgritsch » Mo 21. Feb 2011, 10:23

loksi67 hat geschrieben:süpi, vielen dank! (hab den 45er komplett übersehen) jetzt ist alles klar


was gerne mal übersehen wird ist vor allem die sache mit der einfuhrgenehmigung weil weder in DE noch in AT spezielle besitzberechtigungen erforderlich sind. kann dich aber bis zu 360 EUR & die zuverlässigkeit kosten wenn es auffliegt!

"vorrichtung zur dämpfung des schussknalls" ist bei einem LG eher lächerlich. praktisch das lauteste ist das klacken des kolbens und das plönk im kugelfang. insofern könnte man versuchen zu argumentieren dass das aufgeschraubte stück ja nur ein rein optisches element ohne jede funktion ist :) wenn du mal so weit bist das argumentieren zu müssen hast du aber auf jeden fall schon ein größeres problem.

lustigerweise könntest du einen luft-vollautomaten legal haben :) ob es sowas gibt?

lg
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von Floody » Mo 21. Feb 2011, 11:25

mgritsch hat geschrieben:lustigerweise könntest du einen luft-vollautomaten legal haben :) ob es sowas gibt?

Gibts! Frag mich aber nicht wie das Ding heisst aber im alten Waffengebraucht wars drin. Ich glaub sogar Baikal...

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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von alfacorse » Mo 21. Feb 2011, 11:34

...war die DROZT oder so - heisst übersetzt DROSSEL (Singvogelart, gg)!!!

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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von loksi67 » Mo 21. Feb 2011, 11:49

mgritsch hat geschrieben: was gerne mal übersehen wird ist vor allem die sache mit der einfuhrgenehmigung weil weder in DE noch in AT spezielle besitzberechtigungen erforderlich sind. kann dich aber bis zu 360 EUR & die zuverlässigkeit kosten wenn es auffliegt!


in DE gehen luftdruckwafen ab 7,5j nur auf wbk. kauf eines lg´s ab 7,5j bedarf exportgenehmigung aus deutschland (eu19)

mgritsch hat geschrieben: "vorrichtung zur dämpfung des schussknalls" ist bei einem LG eher lächerlich


hmm, hast schon einen 16j oder gar 24j steyr gehört? kommt an kk an

mgritsch hat geschrieben: lustigerweise könntest du einen luft-vollautomaten legal haben :) ob es sowas gibt?


es gibt einen geilen halbautomaten, mussta guckta videjo clip ->

http://www.fxairguns.com/download.asp
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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von gewo » Mo 21. Feb 2011, 11:52

loksi67 hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben: was gerne mal übersehen wird ist vor allem die sache mit der einfuhrgenehmigung weil weder in DE noch in AT spezielle besitzberechtigungen erforderlich sind. kann dich aber bis zu 360 EUR & die zuverlässigkeit kosten wenn es auffliegt!


in DE gehen luftdruckwafen ab 7,5j nur auf wbk. kauf eines lg´s ab 7,5j bedarf exportgenehmigung aus deutschland (eu19)


hi

eh

aber in AT gibts keine joulebeschraenkung
weder nach oben noch nach unten
alles was mit komprimierter luft oder CO2 geht ist einfuhrgenehmigungspflichtig

nur das softair zeuchs nicht weil minderwirksam, schaetze ich mal ...
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von Abbath » Mo 21. Feb 2011, 12:24

man lernt nie aus. hab ich jedenfalls auch noch nie gehört, dass luftgewehre per importgenehmigung reingeholt werden dürfen.

edit: gut - dann hat sich das ja geklärt.
Zuletzt geändert von Abbath am Mo 21. Feb 2011, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

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Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?

Beitrag von mgritsch » Mo 21. Feb 2011, 12:32

loksi67 hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben: was gerne mal übersehen wird ist vor allem die sache mit der einfuhrgenehmigung weil weder in DE noch in AT spezielle besitzberechtigungen erforderlich sind. kann dich aber bis zu 360 EUR & die zuverlässigkeit kosten wenn es auffliegt!


in DE gehen luftdruckwafen ab 7,5j nur auf wbk. kauf eines lg´s ab 7,5j bedarf exportgenehmigung aus deutschland (eu19)


naja wie läuft es praktisch - das LG ist "F" also unter 7,5J und die "exportfeder" die frei erhältlich ist liegt bei. Denn auf WBK geht es in DE ja erst wenn die feder eingebaut ist...

lg
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