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Schießstand in Kärnten für Selbstlader

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 06:15

Das Ist ein generelles problem das wir mit unseren Selbstladeflinten unerwünscht sind.
Weil es viele Idioten gegeben hat,und auch immer wieder geben wird,die Hirnlos alles zerballern was vor den Selbstlader kommt.
Aber in Anbetracht das in Kärnten die letzten Monaten Tausende Selbstlader über den Ladentisch gegangen sind,stell ich mir die frage wo die alle schießen wollen ???
Ich bin auch schon ganz verzweifelt,hab einen neuen Selbstlader vor 5 wochen gekauft und kann nirgendwo Schießen.
Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.
Aber gestern hat mir ein Bekannter gesagt das im Zangtal bei Voitsberg Selbstlader erlaubt sind.
Habe auf der HP gestöbert,und gesehen das man dort sogar Selbstlader ausleihen kann zum Schießen.
Wäre toll wenn wir ein paar gleichgesinnte vernünftige Selbstladerschützen unter einen Hut bringen könnten,und mal gemeinsam Schießen gehen könnten

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 06:17

Reisu hat geschrieben:Hallo!

Ich hab heute eine Antwort auf meine E-mail an das Beschlussamt Ferlach erhalten. Sie haben nichts dagegen wenn man bei ihnen mit HA's schießt! :clap:

Sie haben 2 Gewehrstände mit 75 oder 100m Distanz. Für 100m steht ein Kamerasystem zur Trefferbild Überprüfung bereit!

Das sind doch zumindest einmal Anfangsweise gute Nachrichten! :dance:


:dance: :dance: :dance: Wäre mal eine option um dort mal die flinte auszutesten.
Bitte um Info falls du was weiteres zu berichten hast.
Wäre sehr dankbar darüber

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von lalaton » So 17. Apr 2016, 09:31

Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

Du kannst auf eigenem Grund und Boden schiessen. Die Geschosse duerfen das Grundstueck nicht verlassen.
Natuerlich kannst du dir sicher sein wird sich ein Nachbar zwecks Laerm beschweren (oder auch nicht). Aber das wird dann nicht dazu fuehren das deine WBK weg ist, vielleicht bekommst du eine Unterlassungsanweisung, mehr nicht. Die WBK bleibt.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Maddin » So 17. Apr 2016, 09:47

Klagenfurter44 hat geschrieben:Das Ist ein generelles problem das wir mit unseren Selbstladeflinten unerwünscht sind.
Weil es viele Idioten gegeben hat,und auch immer wieder geben wird,die Hirnlos alles zerballern was vor den Selbstlader kommt.
Aber in Anbetracht das in Kärnten die letzten Monaten Tausende Selbstlader über den Ladentisch gegangen sind,stell ich mir die frage wo die alle schießen wollen ???
Ich bin auch schon ganz verzweifelt,hab einen neuen Selbstlader vor 5 wochen gekauft und kann nirgendwo Schießen.
Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.
Aber gestern hat mir ein Bekannter gesagt das im Zangtal bei Voitsberg Selbstlader erlaubt sind.
Habe auf der HP gestöbert,und gesehen das man dort sogar Selbstlader ausleihen kann zum Schießen.
Wäre toll wenn wir ein paar gleichgesinnte vernünftige Selbstladerschützen unter einen Hut bringen könnten,und mal gemeinsam Schießen gehen könnten


Selbstladeflinten sind dort erlaubt, allerdings darfst nur 2 Schuss laden. Beim AUG hat sich aber noch keiner beschwert wennst ein 30er rausratterst.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von rupi » So 17. Apr 2016, 12:58

Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

was isn deine Situation daheim ?
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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 15:00

lalaton hat geschrieben:
Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

Du kannst auf eigenem Grund und Boden schiessen. Die Geschosse duerfen das Grundstueck nicht verlassen.
Natuerlich kannst du dir sicher sein wird sich ein Nachbar zwecks Laerm beschweren (oder auch nicht). Aber das wird dann nicht dazu fuehren das deine WBK weg ist, vielleicht bekommst du eine Unterlassungsanweisung, mehr nicht. Die WBK bleibt.


Habe vor 2 Wochen den Wafenführerschein verlängert für die kommenden 5 jahre.
Da wurde ich genau aufgeklärt.
Ich darf am eigenen Eingefriedeten bzw Eingezäunten Grundstück eine Waffe tragen,auch eine Pistole oder Revolver.
Es darf aber kein Schuss abgegebn werden,egal ob das Projektil das Gründstück verlässt oder nicht,da es um keinen Schießplatz handelt und auch keine Behördliche Genehmigung vorliegt.
Natürlich könnte ich derwegen ab und zu mal einen Schuss machen und hoffen das mich keiner verpetzt und eine Unterlassungsanweisung riskieren,
War am Freitag bei der BH mal ganz genau nachfragen......Der Beamte klärte mich gut auf,sollte ich dennoch Ballern und es fühlt sich dadurch jemand gestört oder Belässtigt und mich Anzeigt folgt ein vorläufiges Waffenverbot da ich nicht berechtigt bin abseits eines Schiessplatzes zu ballern und in weiterer folge die konsequenz haben kann das die WBK eingezogen werden kann,da momentan alles was mit waffen zu tun hat ein sehr heikles thema ist.
Auserdem wenn man einmal erwischt bzw angezeigt wird und schon im blickfeld der polizei rückt das gleich bei jeden knall immer die polizei vor meiner türe steht obwohl velleicht wer anders wo geballert hat will ich auch nicht unbedingt herausfordern.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 15:03

rupi hat geschrieben:
Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

was isn deine Situation daheim ?


Habe 5 ha Grund mit natürlichem Erdwall zum Wald...wobei der Wald auch mir gehört und der nächste Nachbar ist 3oo m weit weg

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Exitus » So 17. Apr 2016, 15:04

Also nichts für ungut, aber das ist Schwachsinn!
Natürlich darfst du auf deinen Grundstück schießen.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 15:06

lalaton hat geschrieben:
Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

Du kannst auf eigenem Grund und Boden schiessen. Die Geschosse duerfen das Grundstueck nicht verlassen.
Natuerlich kannst du dir sicher sein wird sich ein Nachbar zwecks Laerm beschweren (oder auch nicht). Aber das wird dann nicht dazu fuehren das deine WBK weg ist, vielleicht bekommst du eine Unterlassungsanweisung, mehr nicht. Die WBK bleibt.


Das mag bei euch in der STMK sein aber die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Exitus » So 17. Apr 2016, 15:07

Auch bei uns in Kärnten ist das so.
Lärmbelästung ist wieder ein ganz anderes Thema.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von rupi » So 17. Apr 2016, 15:09

Klagenfurter44 hat geschrieben:Das mag bei euch in der STMK sein aber die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

das hätte die BH Klagenfurt gern
aber das ist falsch
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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Exitus » So 17. Apr 2016, 15:13

In letzter Zeit glaubt jeder auf der BH das er die Gesetze macht, besonders in Villach.
Aber wir haben noch immer ein einheitliches Waffengesetz und dagegen können, so gerne sie auf der BH das auch möchten, nichts machen!

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von lalaton » So 17. Apr 2016, 15:57

Klagenfurter44 hat geschrieben:
lalaton hat geschrieben:
Klagenfurter44 hat geschrieben:Hätte zuhause die Möglichkeit mal zu ballern,aber laut Gesetz ist das verboten,und ich will allerdings nicht riskieren das mich jemand bei der Behörde verpetzt und ich dann meine WBK auch noch abgeben muss.

Du kannst auf eigenem Grund und Boden schiessen. Die Geschosse duerfen das Grundstueck nicht verlassen.
Natuerlich kannst du dir sicher sein wird sich ein Nachbar zwecks Laerm beschweren (oder auch nicht). Aber das wird dann nicht dazu fuehren das deine WBK weg ist, vielleicht bekommst du eine Unterlassungsanweisung, mehr nicht. Die WBK bleibt.


Das mag bei euch in der STMK sein aber die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Falsch. Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz, in jedem Bundesland gueltig.
Lass dir von den Herren keine Scheisse erzaehlen.
Du kannst auf deinem Grund schiessen. Hol dir halt eine Rechtsauskunft vom Anwalt in schriftlicher Form wenn du das gerne magst. Das kannst denen die falsche Fakten streuen (meist wissen sie es selbst nicht) hinhalten. Wenn du 5ha hast dann lebe deine Freiheit, sag denen die dich darin einschraenken wollen sie koennen sich aufgrund der Rechtslage schleichen. Ich bin in Feldkirchen und schiesse auch mit dem Aug am eigenen Grund und Boden, so viel ich mag und so schnell ich mag. Der Platz ist abgelegen von daher kein Thema mit Laerm und Nachbarn. Bei der BH und Polizei habe ich, mit einer vorhanden Rechtsauskunft in der Hand, vorher bescheid gegeben dass ich das machen werde. Einmal hat sich einer aufgeregt, die Polizei hat ihm dann gesagt das alles rechtens ist und das sie informiert ist. Nie wieder ein Problem gehabt.

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Plinkster » So 17. Apr 2016, 19:49

Lass dich nicht von irgendwelchen Beamten oder falsch informierten Waffenhändlern (oder bei wem auch immer du den Waffenführerschein verlängert hast) irre machen - es gibt keinerlei grundsätzliches Verbot, auf seinem eigenen (oder irgend einem anderen) Grundstück zu schießen. Wichtig ist dabei waffenrechtlich, dass das Grundstück eingefriedet ist (sonst führst du ohne Waffenpass), dass nur Berechtigte die entsprechenden Waffen in der Hand haben (also Kat B nur mit WBK, Kat C und D nur ab 18 Jahren). Zivilrechtlich und Strafrechtlich ist sicherzustellen, dass man keine Personen und kein fremdes Eigentum gefährdet (also Schussfang, Projektil darf das Grundstück nicht verlassen usw.) und dass man keine ortsunüblichen (Lärm)Immissionen verursacht (letzteres kann theoretisch zivilrechtliche Folgen haben, wird idR aber nur zu einem Besuch der Polizei führen wenn sich ein Nachbar gestört fühlt). Das gilt für ganz Österreich und ist in keinem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Wenn jemand behauptet, du wärst abseits von Schießständen nicht berechtigt, einen Schuss abzugeben lass dir doch die entsprechende rechtliche Grundlage zeigen. Von der BH am besten schriftlich, damit man nachher beweisen kann, was die teilweise für einen Schmarrn verzapfen

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Re: Schießstand in Kärnten für Selbstlader

Beitrag von Klagenfurter44 » So 17. Apr 2016, 22:24

Exitus hat geschrieben:Auch bei uns in Kärnten ist das so.
Lärmbelästung ist wieder ein ganz anderes Thema.


Ich kann es nur so weitergeben wie es mir gesagt wurde

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