ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Benutzeravatar
Spiky
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1686
Registriert: So 11. Mär 2018, 16:28
Wohnort: 1180

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von Spiky » Do 19. Jan 2023, 16:35

AUG-andy hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 19:39
Misantho hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 17:08
…ich denke, das werden nicht mehr als 5 Schuss sein. Da hätte ich jetzt kein Problem, wenn ich wüsste, da hat vor mir schon jemand 5 Schuss geschossen. Selbst, wenn das zwei oder drei potentielle Kunden vor mir gemacht hätten.
Die 20 Schuss, die dann vielleicht insgesamt gemacht wurden, haben das Ding bestimmt nicht wahnsinnig verschlissen.
Das nennt man trotzdem Betrug.
Eine "angebliche" Neuwaffe als solche zu Verkaufen ohne Hinweis ist dreist.
Vorführwaffen sollten deutlich billiger verkauft werden.
Beschuss geht in Ordnung, aber andere Wichsfinger haben da nichts zu suchen.
Nur aus Interesse (weils immer wieder auf WG kaum billigere Gebrauchte angeboten werden):
"Deutlich billiger" wären Deiner Meinung nach wie viele %?

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7017
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von AUG-andy » Do 19. Jan 2023, 16:44

Spiky hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 16:35
AUG-andy hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 19:39
Misantho hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 17:08
…ich denke, das werden nicht mehr als 5 Schuss sein. Da hätte ich jetzt kein Problem, wenn ich wüsste, da hat vor mir schon jemand 5 Schuss geschossen. Selbst, wenn das zwei oder drei potentielle Kunden vor mir gemacht hätten.
Die 20 Schuss, die dann vielleicht insgesamt gemacht wurden, haben das Ding bestimmt nicht wahnsinnig verschlissen.
Das nennt man trotzdem Betrug.
Eine "angebliche" Neuwaffe als solche zu Verkaufen ohne Hinweis ist dreist.
Vorführwaffen sollten deutlich billiger verkauft werden.
Beschuss geht in Ordnung, aber andere Wichsfinger haben da nichts zu suchen.
Nur aus Interesse (weils immer wieder auf WG kaum billigere Gebrauchte angeboten werden):
"Deutlich billiger" wären Deiner Meinung nach wie viele %?
Auch bei wenig Gebrauchten (auch Vorführwaffen) sollte mindestens ein
20% - 30% Preisabschlag vorhanden sein. Sonst kann ich ja gleich was "Neues" kaufen.
Und die Originalverpackung inklusive aller Beschreibungen und Zubehör muss auch vorhanden sein.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36572
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von gewo » Do 19. Jan 2023, 18:07

das wird sehr individuell sein
und vermutlich irgendwo zwischen 15% und 30% liegen

der wesentliche punkt ist, dass der kaeufer es erfahren muss
alles andere ist mMn unserioes
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7017
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von AUG-andy » Do 19. Jan 2023, 18:20

gewo hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 18:07
das wird sehr individuell sein
und vermutlich irgendwo zwischen 15% und 30% liegen

der wesentliche punkt ist, dass der kaeufer es erfahren muss
alles andere ist mMn unserioes
Meine Rede.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Spiky
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1686
Registriert: So 11. Mär 2018, 16:28
Wohnort: 1180

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von Spiky » Do 19. Jan 2023, 19:31

AUG-andy hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 16:44
Spiky hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 16:35
AUG-andy hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 19:39
Misantho hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 17:08
…ich denke, das werden nicht mehr als 5 Schuss sein. Da hätte ich jetzt kein Problem, wenn ich wüsste, da hat vor mir schon jemand 5 Schuss geschossen. Selbst, wenn das zwei oder drei potentielle Kunden vor mir gemacht hätten.
Die 20 Schuss, die dann vielleicht insgesamt gemacht wurden, haben das Ding bestimmt nicht wahnsinnig verschlissen.
Das nennt man trotzdem Betrug.
Eine "angebliche" Neuwaffe als solche zu Verkaufen ohne Hinweis ist dreist.
Vorführwaffen sollten deutlich billiger verkauft werden.
Beschuss geht in Ordnung, aber andere Wichsfinger haben da nichts zu suchen.
Nur aus Interesse (weils immer wieder auf WG kaum billigere Gebrauchte angeboten werden):
"Deutlich billiger" wären Deiner Meinung nach wie viele %?
Auch bei wenig Gebrauchten (auch Vorführwaffen) sollte mindestens ein
20% - 30% Preisabschlag vorhanden sein. Sonst kann ich ja gleich was "Neues" kaufen.
Und die Originalverpackung inklusive aller Beschreibungen und Zubehör muss auch vorhanden sein.
Eine kleine (ev. sehr fehlerbehaftete) Rechnung (geschätzt, gerundet, etc.):
Nehmen wir mal an, dass der Händler mit Schiesskeller auf seinen Einkaufspreis 50% d'rauf schlägt.
Damit hätt ma:
1000 EP
+ 50% = 1500 Händlerpreis
20% MwSt (Durchlaufposten) = 1800

Davon Deine -25% = 1500
Abzüglich der 20% MwSt = 1200
Abzüglich des EP = 200

Abzüglich Aufwand (Personalkosten, Miete, Energie, Leasingraten, etc.) und der Abschreibung des Kuchlkastls der Oma (bei einem guten Steuerberater) von 50% = 100
Davon gehen jetzt ca. 60% (KK, Pension, Einkommensteuer, etc.) weg verbleiben grad mal 40 EUR

Glaubst wirklich, dass sich das ein Händler mit Schiesskeller antut?

Die Alternative wäre, dass der Probeschütze die 25% bezahlt ( :tipphead: ) bzw. dass der grosse Vorteil dieser Möglichkeit wegfällt, da nicht mehr angeboten wird...

Dass alle Teile dabei sein müssen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Die Info, dass diese Waffe eine Vorführwaffe ist, sollte ausreichend und zwingend notwendig sein.
Ob mir die angebotene Wertminderung ausreicht, ist eine andere Frage.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36572
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von gewo » Do 19. Jan 2023, 20:38

Spiky hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 19:31
Eine kleine (ev. sehr fehlerbehaftete) Rechnung (geschätzt, gerundet, etc.):
Nehmen wir mal an, dass der Händler mit Schiesskeller auf seinen Einkaufspreis 50% d'rauf schlägt.
ja, tatsaechlich sehr fehler behaftete...
mir waere jetzt keine waffenmarke in erinnerung bei der der aufschlag zwischen haendlereinkauf und dem UVP mehr als 30% betraegt.
und um den UVP kauft ka mensch a kanone
eher um ca 10% drunter
aufschlag daher in der realtitaet ca 15-20%

aber deine ganze rechnerei ist schon von der grundueberlegung her krank
es ist doch mitnichten angelegenheit des konsumenten wie ein haendler mit schiesstand im haus (und vorwiegend um solche gehts dabei im wesentlichen) seine kalkulation macht.
einen vorgeblich zu geringen ertrag als argument zu nehmen warum man kunden betruegt ist doch voellig abwegig

auch inhaltlich ist die rechnung absurd
es geht ja ned um JEDE verkaufte waffe
es geht um jene - meist exoten - die sonst keiner oder kaum wer lagernd hat
weil mit einer de**erten glock oder shadow kannst eh auf jedem schiesstand schiessen als kunde
die ham eh siebn leut im verein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Spiky
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1686
Registriert: So 11. Mär 2018, 16:28
Wohnort: 1180

Re: AR-15 zwingend von Schmeisser: ja/nein/vielleicht? (bzw., spricht was dagegen?)

Beitrag von Spiky » Do 19. Jan 2023, 20:51

gewo hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 20:38
Spiky hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 19:31
Eine kleine (ev. sehr fehlerbehaftete) Rechnung (geschätzt, gerundet, etc.):
Nehmen wir mal an, dass der Händler mit Schiesskeller auf seinen Einkaufspreis 50% d'rauf schlägt.
ja, tatsaechlich sehr fehler behaftete...
mir waere jetzt keine waffenmarke in erinnerung bei der der aufschlag zwischen haendlereinkauf und dem UVP mehr als 30% betraegt.
und um den UVP kauft ka mensch a kanone
eher um ca 10% drunter
aufschlag daher in der realtitaet ca 15-20%

aber deine ganze rechnerei ist schon von der grundueberlegung her krank
es ist doch mitnichten angelegenheit des konsumenten wie ein haendler mit schiesstand im haus (und vorwiegend um solche gehts dabei im wesentlichen) seine kalkulation macht.
einen vorgeblich zu geringen ertrag als argument zu nehmen warum man kunden betruegt ist doch voellig abwegig

auch inhaltlich ist die rechnung absurd
es geht ja ned um JEDE verkaufte waffe
es geht um jene - meist exoten - die sonst keiner oder kaum wer lagernd hat
weil mit einer de**erten glock oder shadow kannst eh auf jedem schiesstand schiessen als kunde
die ham eh siebn leut im verein
Wennst mich schon zitierst, bitte auch das Wesentliche nicht vergessen
Dass alle Teile dabei sein müssen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Die Info, dass diese Waffe eine Vorführwaffe ist, sollte ausreichend und zwingend notwendig sein.
Ob mir die angebotene Wertminderung ausreicht, ist eine andere Frage.
Von einem betrügerischen Händler habe ich nicht gesprochen

Der zu geringe Ertrag verdeutlicht nur die geringe Wahrscheinlichkeit der Möglichkeit

Antworten