AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 16:44
Spiky hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 16:35
AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 12. Jan 2023, 19:39
Misantho hat geschrieben: ↑Do 12. Jan 2023, 17:08
…ich denke, das werden nicht mehr als 5 Schuss sein. Da hätte ich jetzt kein Problem, wenn ich wüsste, da hat vor mir schon jemand 5 Schuss geschossen. Selbst, wenn das zwei oder drei potentielle Kunden vor mir gemacht hätten.
Die 20 Schuss, die dann vielleicht insgesamt gemacht wurden, haben das Ding bestimmt nicht wahnsinnig verschlissen.
Das nennt man trotzdem Betrug.
Eine "angebliche" Neuwaffe als solche zu Verkaufen ohne Hinweis ist dreist.
Vorführwaffen sollten deutlich billiger verkauft werden.
Beschuss geht in Ordnung, aber andere Wichsfinger haben da nichts zu suchen.
Nur aus Interesse (weils immer wieder auf WG kaum billigere Gebrauchte angeboten werden):
"Deutlich billiger" wären Deiner Meinung nach wie viele %?
Auch bei wenig Gebrauchten (auch Vorführwaffen) sollte mindestens ein
20% - 30% Preisabschlag vorhanden sein. Sonst kann ich ja gleich was "Neues" kaufen.
Und die Originalverpackung inklusive aller Beschreibungen und Zubehör muss auch vorhanden sein.
Eine kleine (ev. sehr fehlerbehaftete) Rechnung (geschätzt, gerundet, etc.):
Nehmen wir mal an, dass der Händler mit Schiesskeller auf seinen Einkaufspreis 50% d'rauf schlägt.
Damit hätt ma:
1000 EP
+ 50% = 1500 Händlerpreis
20% MwSt (Durchlaufposten) = 1800
Davon Deine -25% = 1500
Abzüglich der 20% MwSt = 1200
Abzüglich des EP = 200
Abzüglich Aufwand (Personalkosten, Miete, Energie, Leasingraten, etc.) und der Abschreibung des Kuchlkastls der Oma (bei einem guten Steuerberater) von 50% = 100
Davon gehen jetzt ca. 60% (KK, Pension, Einkommensteuer, etc.) weg verbleiben grad mal 40 EUR
Glaubst wirklich, dass sich das ein Händler mit Schiesskeller antut?
Die Alternative wäre, dass der Probeschütze die 25% bezahlt (
) bzw. dass der grosse Vorteil dieser Möglichkeit wegfällt, da nicht mehr angeboten wird...
Dass alle Teile dabei sein müssen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Die Info, dass diese Waffe eine Vorführwaffe ist, sollte ausreichend und zwingend notwendig sein.
Ob mir die angebotene Wertminderung ausreicht, ist eine andere Frage.