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Glock 44

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Re: Glock 44

Beitrag von spareribs » Fr 31. Jan 2020, 06:43

Okay, aber was kostet das Griffstück alleine?
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Bleibeschleuniger
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Re: Glock 44

Beitrag von Bleibeschleuniger » Fr 31. Jan 2020, 07:16

Ich weiß nicht... Ich würde mich mit so einer Gesetzes-trickserei nicht wohl fühlen... Kann sowas nicht mal ins auge gehen?

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Re: Glock 44

Beitrag von Revierler_old » Fr 31. Jan 2020, 08:19

Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Simon80
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Re: Glock 44

Beitrag von Simon80 » Fr 31. Jan 2020, 09:54

Danke für die Info! Das hatte ich überlesen...

Lexman1
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Re: Glock 44

Beitrag von Lexman1 » Fr 31. Jan 2020, 17:09

Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
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Re: Glock 44

Beitrag von fluxhunter » Fr 31. Jan 2020, 17:17

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 17:09
Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
steht eigentlich irgendwo, dass man ein wechselsystem nur am schiessstand zusammenbauen bzw. verwenden darf?

(wenn die grundwaffe daheim und zerlegt ist. wobei grundwaffe gibts ja jetzt nach meinem verständnis eigentlich nicht mehr...)

was ist wenn ich es zb jagdlich verwenden möchte?
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Re: Glock 44

Beitrag von Lexman1 » Fr 31. Jan 2020, 17:51

Du darfst deine erlaubte Gesamtanzahl an Kat A und B Waffen nicht überschreiten. Solange du eine Andere zerlegst, ist alles im grünen Bereich. Die Gesamtanzahl darf nur nie überschritten werden!
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Re: Glock 44

Beitrag von gewo » Fr 31. Jan 2020, 17:54

fluxhunter hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 17:17
Lexman1 hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 17:09
Solange du den Verschluß getrennt vom Griffstück verwahrst und beides nur am SS zusammensetzt ist es wie JEDES ANDERE ZUBEHÖR. Da gibt's keine Trickserei oder dergleichen. Ich finde diese Regelung Spitze!
steht eigentlich irgendwo, dass man ein wechselsystem nur am schiessstand zusammenbauen bzw. verwenden darf?

(wenn die grundwaffe daheim und zerlegt ist. wobei grundwaffe gibts ja jetzt nach meinem verständnis eigentlich nicht mehr...)
ja

hinten auf deiner WBK
da steht die stueckzahl an waffen die du besitzen darfst

ob die zuhause liegen oder ob du sie mit hast ist egal
sie zaehlen solange du sie besitzt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Glock 44

Beitrag von Maddin » Fr 31. Jan 2020, 18:57

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 17:51
Du darfst deine erlaubte Gesamtanzahl an Kat A und B Waffen nicht überschreiten. Solange du eine Andere zerlegst, ist alles im grünen Bereich. Die Gesamtanzahl darf nur nie überschritten werden!
Find ich ja ehrlich gesagt auch einen Witz nach der neuen Regelung. Was macht es für einen Unterschied ob der Verschluss auf dem Griffstück sitzt oder daneben im Schrank liegt ? Fällt doch eh nur bei einer Verwahrungskontrolle auf. Jetzt wo man für jeden Platz automatisch +2 Zubehör bekommt meine ich.

Exekutierbar ist das mal wieder nicht, scheint also wieder mal ein übler Komprpmiss gewesen zu sein. Hätte man auch eleganter lösen können finde ich. :whistle:

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Re: Glock 44

Beitrag von panhandle » Fr 31. Jan 2020, 19:08

Was mich in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch interessieren würde.(sri für OT)...ist diese (neue) Zubehörregelung ein "Zuckerl" dafür das man nicht gleich alles Platzfrei macht?....also eine WBK ohne Platzbeschränkung.

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Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Glock 44

Beitrag von yoda » Sa 1. Feb 2020, 12:04

Das mit den Wechselsystemen ist eine extrem intelligente Lösung weil man ordentlich einkaufen kann, aber die Menge der Waffen in der Statistik nicht steigt.

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Re: Glock 44

Beitrag von Maddin » Sa 1. Feb 2020, 12:26

yoda hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 12:04
Das mit den Wechselsystemen ist eine extrem intelligente Lösung weil man ordentlich einkaufen kann, aber die Menge der Waffen in der Statistik nicht steigt.
Fragt sich nur wem das eher zugute kommt. Wenn die Sachen schon registriert sind, dann doch bitte auch die Zahlen der Öffentlichkeit (Medien) zugänglich machen. ;)

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Re: Glock 44

Beitrag von Maddin » Sa 1. Feb 2020, 12:28

panhandle hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 19:08
Was mich in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch interessieren würde.(sri für OT)...ist diese (neue) Zubehörregelung ein "Zuckerl" dafür das man nicht gleich alles Platzfrei macht?....also eine WBK ohne Platzbeschränkung.

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Willi
Die Abschaffung der sinnfreien Stückzahlbegrenzung war auch diesmal politisch nicht gewollt.

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Re: Glock 44

Beitrag von piefke » Sa 1. Feb 2020, 14:57

Kurze info.
Das 44er oberteil passt auf die 17 gen 5.
Nur der Steuerblock aus dem 44er griffstück muss in das gen 5 griffstück.

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Re: Glock 44

Beitrag von Revierler_old » Sa 1. Feb 2020, 15:00

17 oder 19 Gen5?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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