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Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

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Nordi
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Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 08:33

Guten Morgen Gemeinde,

Da ich schon immer eine ACR wollte würde ich jetzt gerne eine via dem Händler meines Vertrauens kaufen...jedoch habe ich 2 Fragen an die Experten hier:

1) Hat man überhaupt eine Chance diese zu bekommen? In Deutschland hat hin und wieder ein Händler diese im Angebot, aber nur sehr selten.

2) Die ACR hat ja ein Lauf Schnellwechsel System...ist das seit dem 14.12 noch immer ein großes Problem?

Danke für die Antworten.

LG

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von bino71 » Mo 27. Jan 2020, 09:49

Die Antwort wird immer die Gleiche sein:
zu 1.) wenn sich ein Importeur findet.
zu 2.) hat sich dazu in der WaffG nichts geändert. Schnellzerlegbarkeit ist böse. Wird aber davon abhängen, wie schnell und wie klein.

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 09:51

1) Ja ich hätte schon einen Händler der sie mir besorgen könnte, nur meinte er es kann 1-2 Monate oder 1 Jahr dauern, das kann er nicht sagen.

2) Puh...gute Frage...dazu kenne ich mich leider mit der Thematik nicht gut genug aus...vl kann ja Gewo hier eine Fachkundige Einschätzung geben? =/

PS: Ok...laut 2 YT Videos hat man den Lauf innerhalb von 1 Minute ausgebaut...damit kann ich es wohl vergessen :( schade.

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Paddy91 » Mo 27. Jan 2020, 10:25

Dauert das kürzer als die 2 Pins beim Ar-15?

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 10:46

Nein, das dauert sehr viel länger. Man muss den Verschluss raus, dann eine große Schraube lösen ( zumindest sieht es so aus in div. Videos ), dann den Vorderschaft lösen und entfernen, dann noch einen großen Hebel lösen, dann den Lauf raus.

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Paddy91 » Mo 27. Jan 2020, 10:55

dann ist Schnellzerlegbarkeit kein Argument oder? obwohl wir befinden uns im WaffG....

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von gewo » Mo 27. Jan 2020, 10:56

Paddy91 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 10:25
Dauert das kürzer als die 2 Pins beim Ar-15?
zum thema ACR hab ich keine meinung

aber bitte das zerlegen mit den zwei PINs nicht als masstab fuer schnellzerlegbarkeit werten
das ist voellig unerheblich
weil es fuer die waffenart AR typisch ist

ist so wie bei den Flinten
dass du sie in zwei Sekunden brechen und nach abnähme des Vorderschaftes auf ca ja 45cm verkürzen kannst ist unerheblich
weil es fuer die waffenart typisch ist
jede KK buechse die du klappen kannst ist länger und es dauert Mewtwo trotzdem ist sie 17/1/2 (?)
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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 11:03

Ich möchte halt keine schlafenden Hunde wecken und werde es daher tunlichst Unterlassen bei den Behörden nachzufragen ob die ACR nun legal wäre oder nicht.

Ich fürchte aber das die Tatsache das man den Lauf "relativ schnell" Wechseln kann halt das Teil zu ner KAT A macht und daher die Sache eh schon gelaufen ist.

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Papa Bär » Mo 27. Jan 2020, 11:08

Sei mir nicht böse, aber du willst von einem Forum eine waffenrechtlich relevante Auskunft, weil du jene Behörde, die dafür zuständig wäre, nicht fragen WILLST?
Findest den Fehler?
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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 11:13

Ich wollte nur ne Abschätzung ob die Thematik mit Schnellzerlegbarkeit noch gültig ist...und da es leider noch immer so ist, hat sich das Thema leider eh schon fast gänzlich erledigt =/

Bzw hab ich aber die Erfahrung gemacht das in diesem Forum sehr viele Leute sind die durchaus sehr viel Ahnung von der Materie haben und wenn diese sagen " Nö...die Chance ist nur gering bis kaum vorhanden" versuch ich es erst gar nicht.

Aber unter dem Strich hast du natürlich völlig recht, aber ich muss da wie gesagt an das alte Sprichwort mit den schlafenden Hunden denken =/

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Hellboy » Mo 27. Jan 2020, 12:42

nur für mein verständnis:

1) anfragen kostet nix oder?
2) schnellzerlegbarkeit ist nach deiner beschreibung technisch kaum gegeben, v.a. im vergleich zu zb stg77
und selbst wenn, bei einer anfrage brauchst du doch dementsprechend ned zu argumentieren btw zu beweisen? falls sie gegeben ist im sinne des waffg dann wird das eh in der beantwortung der anfrage kommen?

3) wenn legal dann legal, wenn km dann km - egal wer und wann gefragt wird - oder versteh ich da was falsch?

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von gewo » Mo 27. Jan 2020, 12:54

Hellboy hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 12:42
nur für mein verständnis:

1) anfragen kostet nix oder?
2) schnellzerlegbarkeit ist nach deiner beschreibung technisch kaum gegeben, v.a. im vergleich zu zb stg77
und selbst wenn, bei einer anfrage brauchst du doch dementsprechend ned zu argumentieren btw zu beweisen? falls sie gegeben ist im sinne des waffg dann wird das eh in der beantwortung der anfrage kommen?

3) wenn legal dann legal, wenn km dann km - egal wer und wann gefragt wird - oder versteh ich da was falsch?
im Prinzip hast du recht

aber:
gratis gibts nur eine "Rechtsauskunft" von der behoerde
die nimmt dir im fall einer Verurteilung zwar bei einem guten Anwalt den Vorwurf des Vorsatzes, aber nicht die Rechtsfolgen

fuer eine bescheid musst zahlen, ca 80,-
und die behoerde wird - obwohl das eine aeusserst zweifelhafte Rechtsauslegung ist weil es im gesetz ned so vorgesehen ist - dich evt beauftragen ein gutachten eines gerichtlich beeideten sachverständigen vorzulegen
nur ein bescheid gibt dir (und uebrigens NUR dir) die entsprechende Rechtssicherheit
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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Nordi » Mo 27. Jan 2020, 13:01

@Gewo

Also wenn ich es ernsthaft versuchen möchte die ACR zu bekommen müsste ich also so einen Bescheid beantragen und womöglich damit rechnen das ich ein Gutachten benötige mit all den damit verbundenen kosten ( Kostenpunkt? ).

Und auch wenn ich dann dieses Gutachten habe das sagt "Nein ist kein Kat A Waffe" könnte die Behörde noch immer sagen "nö...kein Import..." ?

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von Hellboy » Mo 27. Jan 2020, 13:32

gewo hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 12:54
Hellboy hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 12:42
nur für mein verständnis:

1) anfragen kostet nix oder?
2) schnellzerlegbarkeit ist nach deiner beschreibung technisch kaum gegeben, v.a. im vergleich zu zb stg77
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3) wenn legal dann legal, wenn km dann km - egal wer und wann gefragt wird - oder versteh ich da was falsch?
im Prinzip hast du recht

aber:
gratis gibts nur eine "Rechtsauskunft" von der behoerde
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fuer eine bescheid musst zahlen, ca 80,-
und die behoerde wird - obwohl das eine aeusserst zweifelhafte Rechtsauslegung ist weil es im gesetz ned so vorgesehen ist - dich evt beauftragen ein gutachten eines gerichtlich beeideten sachverständigen vorzulegen
nur ein bescheid gibt dir (und uebrigens NUR dir) die entsprechende Rechtssicherheit
also 80€, dann hast ev eine sichere antwort..

wenn ein Sachverständiger notwendig ist, kannst ja immer noch zurückziehen, falls zu teuer?

selbiges procedere von einem händler hiesse (nur) dieser händler darfs dann auch importieren und verkaufen?

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Re: Bushmaster ACR / Jetzt legal zu erwerben?

Beitrag von gewo » Mo 27. Jan 2020, 18:10

Nordi hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 13:01
@Gewo

Also wenn ich es ernsthaft versuchen möchte die ACR zu bekommen müsste ich also so einen Bescheid beantragen und womöglich damit rechnen das ich ein Gutachten benötige mit all den damit verbundenen kosten ( Kostenpunkt? ).

Und auch wenn ich dann dieses Gutachten habe das sagt "Nein ist kein Kat A Waffe" könnte die Behörde noch immer sagen "nö...kein Import..." ?

da gehts immer nur um die Rechtssicherheit
du als Antragsteller bist bei einer echten" einstufung immer 100% auf der sicheren Seite

beim haendler ist es so dass wenn ER den Antrag stellt, dass dann ER die Rechtssicherheit hat.
wenn er jetzt zum kauf einer waffe eine Bestätigung beilegt dass die waffe XY mit der seriennummer yzzz baugleich mit der waffe ist fuer die die einstufung vom xx.xx.xxxx mit Aktenzahl yyyyyyyy als kat B erwirkt wurde, dann ist das sehr knapp an einer perfekten Absicherung fuer den kunden

kosten fuer den Gutachter ergeben sich aus den Unterlagen die du beibringen kannst
wenn du alle Unterlagen hast und alles vorbereitest inkl legen ect dann gibts auch schon gutachten um € 300,-
wenn der SV alles selber recherchieren muss dann kanns leicht auch das vierfache sein

ein haendler tut sich da ein wenig leichter als ein privater das ist klar
das Ergebnis ist aber das selbe

wenn ein gutachten sagt
"waffe ist KM und darf in oesterreich als kat B besessen werden" dann wird sich die behoerde in 99% der faellen danach richten und dir mitteilen dass die waffe KM ist und in oesterreich als kat b besessen werden darf.
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