Diese Textvorlage kann von jedermann frei weiterverwendet, modifiziert und natürlich auch weitergegeben werden!!!
Also: druckt euch das Schreiben aus und schickt es an eure Landesjagdverbände - je mehr Briefe und Emails sie bekommen, umso besser!
Hier der Text:
Sehr geehrter Landesjagdverband, Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Entsetzen habe ich das Urteil mit der Geschäftszahl Ra 2014/03/0051 des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.01.2015 zur Kenntnis genommen. Offensichtlich wurde mit diesem Urteil der Waffenpass für Jäger über den fragwürdigen Umweg der Judikative abgeschafft.
Aussagen wie „...Danach muss von einem Jagdausübenden die jagdliche Fertigkeit erwartet werden, die Nachsuche nach Wild (auch Schwarzwild) auch in unwegsamem Gelände mit einer Jagdwaffe vorzunehmen, ohne eine Waffe der Kategorie B zu benötigen;...“ im Urteilsspruch zeugen für mich und viele meiner Waidkameraden in erster Linie von Unwissenheit und Ignoranz gegenüber den Herausforderungen denen man als Jäger gegenübersteht.
Hierbei finde ich es befremdlich, dass von den Landesjagdverbänden keinerlei Stellungnahmen zu diesen Vorkommnissen zu finden sind.
Es gibt Situationen, in denen angeschweißtes Schwarzwild einen Jäger oder seinen Hund bei der Nachsuche auf sehr kurze Entfernungen annimmt. Eine sichere Abgabe von einem oder gar mehreren schnellen Schüssen auf kurze Distanz ist mit einem Repetiergewehr nur sehr schwer zu bewerkstelligen. Es geht hierbei jedoch um die körperliche Unversehrtheit des Jägers oder seines Hundes.
Weitere Situationen sind solche, in denen ein Jäger – heute mehr denn je unter den kritischen Augen der Öffentlichkeit – einen Fangschuss anbringen muss. Hier geht es um die geringst-mögliche Gefährdung der Umgebung und darum möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen.
Die vorgenannten Situationen lassen sich mit einer Kurzwaffe der Kategorie B meist zuverlässiger und sicherer bewältigen als mit einem Repetiergewehr.
Es ließen sich noch einige weitere sinnvolle jagdliche Einsatzzwecke für Waffen der Katergorie B - wie z.B. die Krähen- und Fallenjagd - aufzählen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es im Interesse der Jagd in Österreich ist, Waffenpässe für Jäger nicht zu verbieten, sondern vielmehr den Zugang zu diesen gesetzlich so zu regeln, dass den Behörden oder Gerichten kein willkürlicher Ermessensspielraum eingeräumt wird.
Von den Landesjagdverbänden als Interessensvertretern der Jägerschaft erwarte ich mir, diese Interessen bestimmt, nachhaltig und professionell zu vertreten, solchen absurden Urteilen und Entwicklungen entschlossen entgegenzutreten und so etwas nicht stillschweigend hinzunehmen.
Ich hoffe, dass Sie sich dieser Angelegenheit annehmen und gemeinsam mit allen anderen Jagdverbänden Österreichs Ihre Empörung über derart skandalöse Entwicklungen kund tun.
Des weiteren wünsche ich mir, dass Sie versuchen diese Entscheidung mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln rückgängig zu machen oder eine sinnvolle anderweitige Regelung zu finden.
Im Sinne der Jagd, im Sinne der Sicherheit und im Sinne der Waidgerechtigkeit.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Waidmannsheil,
Download Vorlage Word-Datei (editierbar): http://www.pulverdampf.com/download/Waffenpass_Jagd_Schreiben_Vorlage.doc
Download Vorlage PDF Dabeit: http://www.pulverdampf.com/download/Waffenpass_Jagd_Schreiben_Vorlage.pdf
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Wickenburggasse 3
A-1080 Wien
Burgenländischer Landesjagdverband
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OÖ Landesjagdverband
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