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Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

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andishp
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Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von andishp » Mi 5. Mär 2014, 14:29

Hallo zusammen!

Ein Freund hat einen Marder im Dachboden.
Wie bekommt er den wieder weg?

Kann bzw. darf ein Jäger da helfen?

Oder habt ihr sonst Tipps wie man das Vieh auf dauer vertreibt?

MfG,
Andreas
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yoda
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von yoda » Mi 5. Mär 2014, 14:35

Protipp: Rundherum einfach alles zumachen (Hasenstallgitter reicht) damit der Marder nicht auf den Dachboden kommt und fertig.

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andishp
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von andishp » Mi 5. Mär 2014, 14:38

yoda hat geschrieben:Protipp: Rundherum einfach alles zumachen (Hasenstallgitter reicht) damit der Marder nicht auf den Dachboden kommt und fertig.


Auf die Idee wäre er auch schon gekommen.
Aber es gibt kein offensichtliches "Loch" wo er reinkommt.
Zumindest hat er das schon gestopft.
leben und leben lassen

yoda
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von yoda » Mi 5. Mär 2014, 14:43

Da hilft nur eines: weitersuchen :D

Marder sind verdammt vorsichtig, selbst wenn dir der nach ein paar Wochen/Monaten in die Falle geht wird bald der nächste kommen.

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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von pointi2009 » Mi 5. Mär 2014, 15:24

Falle aufstellen, kann dein Freund auch selbst machen. Dann den Marder dem zuständigen Jäger bringen. Und kommt auf das Gebäude an, der kann über alle möglichen Wege in den Dachboden gelangen. Da musst wirklich suchen und finden, sonst kommt irgend ein anderer Gast auch in den Dachboden, wenn Marder weg ist.
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von Barry08 » Mi 5. Mär 2014, 15:57

Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von andishp » Mi 5. Mär 2014, 16:08

Danke Barry08
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von steini345 » Mi 5. Mär 2014, 16:12

Wenn du in der Steiermark wohnst darfst du ihn auch mit einer Schusswaffe töten!
Mfg

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Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von RR1000 » Mi 5. Mär 2014, 16:13

Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.

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Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von Incite » Mi 5. Mär 2014, 16:15

RR1000 hat geschrieben:
Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.


Bundesland, nicht...
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Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von RR1000 » Mi 5. Mär 2014, 16:25

Incite hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:
Barry08 hat geschrieben:Im eigenen Haus "ruht die Jagd" (es wird dafür auch kein Jagdpacht bezahlt),
daher ist der Marder dort Eigentum des Hausbesitzers und er darf ihn selber töten.
Der Marder muss dem Jagdausübungsberechtigten nicht ausgehändigt werden.

Wenn ein berfreundeter Jäger hilft, ist das eine Privatangelegenheit.


Falsch, der Hausbesitzer darf ihn selber töten, sofern Haustiere gefährdet sind und kein minderes Mittel (Vertreibung,...) Erfolg hatte.
Das Aneignungsrecht hat auch in diesem Fall der Jagdausübungsberechtigte.

So habe ich es zumindest letzte Woche gelernt.


Bundesland, nicht...


??

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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von andishp » Mi 5. Mär 2014, 16:39

Das Haus steht in der Steiermark
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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von steini345 » Mi 5. Mär 2014, 16:47

§ 59 Abs. 3 erster Satz lautet: STEIERMÄRKISCHES JAGDGESETZ
„Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in
Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im
Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schuss-
waffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind.
Zuletzt geändert von steini345 am Mi 5. Mär 2014, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von rotznjaga » Mi 5. Mär 2014, 16:48

zu weit ... leider ;) ...hab im jahr etwa 50-80 derartige fälle .....
www.sns.cc

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Re: AW: Marder im Dachboden - Fall für den Jäger?

Beitrag von RR1000 » Mi 5. Mär 2014, 16:48

Und da ist die Gesetzgebung soo unterschiedlich?
Hätt ich mir nicht gedacht, wofür lern ich dann den Schei**...

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