ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Änderung - JagdG StmK.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Änderung - JagdG StmK.
Ende Oktober Schluss auf Schalenwild?
Da startet erst so richtig die Jagd auf Gams. Im Sommer bejage ich jedenfalls keine Gämse.
Rotwild ist da auch immer noch interessant, da gehts auch erst so richtig im Herbst los. (Schmaltiere im Mai mal aussen vor)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Da startet erst so richtig die Jagd auf Gams. Im Sommer bejage ich jedenfalls keine Gämse.
Rotwild ist da auch immer noch interessant, da gehts auch erst so richtig im Herbst los. (Schmaltiere im Mai mal aussen vor)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: Änderung - JagdG StmK.
Der Stress durch den Winter ist schon hoch genug. Da muß man durch die Jagd nicht noch zusätzliche Unruhe stiften.
Lindenwirt, warum bejagst du keine Gams im Sommer?
Lindenwirt, warum bejagst du keine Gams im Sommer?
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Änderung - JagdG StmK.
Ich schiesse Rotwildkälber erst wenn sie auch eine gewisse Größe haben, nicht wenn sie gerade gesetzt worden sind, also nicht im Sommer mit Kälberflecken.
Ich lasse Gämse das ganze Jahr in Ruhe und bejage sie sobald der erste Schnee liegt bis zum Ende der Schusszeit am 31ten Dezember. Die Schusszeit startet überhaupt erst am 01. August in OÖ. Im Winter sind sie auch am Besten zu bejagen, gerade vormittags. Ich kenne in meinem Umfeld auch niemanden der das anders macht.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Ich lasse Gämse das ganze Jahr in Ruhe und bejage sie sobald der erste Schnee liegt bis zum Ende der Schusszeit am 31ten Dezember. Die Schusszeit startet überhaupt erst am 01. August in OÖ. Im Winter sind sie auch am Besten zu bejagen, gerade vormittags. Ich kenne in meinem Umfeld auch niemanden der das anders macht.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: Änderung - JagdG StmK.
Weil es schon immer so war und es alle so machen.
Wenn der erste Schnee liegt, sprich in der Notzeit noch zusätzlich durch die Jagd das Wild beunruhigen. Genau diese Jäger schimpfen dann auch über die Unruhe die Wintersportler machen.
Wenn der erste Schnee liegt, sprich in der Notzeit noch zusätzlich durch die Jagd das Wild beunruhigen. Genau diese Jäger schimpfen dann auch über die Unruhe die Wintersportler machen.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Änderung - JagdG StmK.
Wenn wirklich viel Schnee liegt kommst bei uns eh nicht mehr ins Revier, es gibt dort keine Schneeräumung.
Gibt sicher Für und Wider für beide Ansätze, ich bin eher im Sommer weniger im Revier, da ist es bei uns am Schwierigsten was zu bekommen. Grundsätzlich sollte man schon jagen gehen wenn die Chancen am Größten sind, viele Male umsonst zu pirschen beunruhigt auch und bringt nichts.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gibt sicher Für und Wider für beide Ansätze, ich bin eher im Sommer weniger im Revier, da ist es bei uns am Schwierigsten was zu bekommen. Grundsätzlich sollte man schon jagen gehen wenn die Chancen am Größten sind, viele Male umsonst zu pirschen beunruhigt auch und bringt nichts.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: Änderung - JagdG StmK.
Nur eine kleine Anmerkung zur Vererbungsdiskussion:
Bitte bedenkt, daß es auch "Spontanmutationen" gibt. Diese treten am betroffenen Individuum spontan auf, sind dann aber weiter vererbbar.
Nur als kleine Ergänzung...
Bitte bedenkt, daß es auch "Spontanmutationen" gibt. Diese treten am betroffenen Individuum spontan auf, sind dann aber weiter vererbbar.
Nur als kleine Ergänzung...
RECONQUISTA JETZT
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1689
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Änderung - JagdG StmK.
https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=-2889&ref=6f948c2d-7928-470e-87b7-99c5793520af hat geschrieben:Gesetz vom …, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird (20. Jagdgesetznovelle)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/2017 wird wie folgt geändert:
1. § 56 Abs. 3c erster Satz lautet:
„Für mehrere aneinandergrenzende Jagdgebiete kann die Bezirksjägermeisterin/der Bezirksjägermeister die Freigabe von Hirschen der Klasse I, II und III vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sowie von Gamswild und Steinwild über Antrag der/des Jagdausübungsberechtigten in der Weise genehmigen, dass bei Erlegung der für alle Reviere gemeinsam freigegebenen Stücke in einem dieser Reviere der Abschuss für alle Reviere als erfüllt gilt.“
2. § 56 Abs. 3f dritter Satz lautet:
„Anstelle des im Abschussplan festgesetzten Abschusses von Rehböcken dürfen auch Kitze und Geißen erlegt werden, anstatt Böcke der Klasse I auch Böcke der Klassen II oder III und anstatt Böcke der Klasse II auch Böcke der Klassen I oder III.“
3. In § 58 Abs. 2 Z 1 entfällt die Wortfolge „Waffen mit Schalldämpfern“, und der Satzteil „Waffen mit Schalldämpfern dürfen zur Jagdausübung verwendet werden, sofern eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3a Waffengesetz, BGBl. I Nr. 12/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 120/2016 erteilt wurde,“
4. § 75 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 iVm Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 27.04.2016, S. 1 (DSGVO), für die Wahrnehmung der ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben ermächtigt, folgende personenbezogene Daten gemeinsam zu verarbeiten:
1. die im Jagdkataster (Abs. 2) zu führenden Daten,
2. die Daten der Eigenjagdberechtigten mit Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsbürgerschaft,
3. die Daten der Jagdpächter und Jagdverwalter mit Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsbürgerschaft,
4. die Daten der Jagdaufsichtsorgane mit Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht, Daten der Bestellung, Widerruf, Weiterbildung, Dienstbereich und Dienstausweisdaten,
5. die Daten der Jagdkarteninhaber mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausstellungsdaten, Entzugsdaten, Gültigkeit, Jagdkartennummer und Entrichtung der Jagdkartenabgabe.“
5. Nach § 75 Abs. 3 werden folgende Abs. 3a bis 3d eingefügt:
„(3a) Die Erfüllung von Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Pflichten nach den Bestimmungen der DSGVO gegenüber der betroffenen Person obliegt jedem Verantwortlichen hinsichtlich jener Daten, die im Zusammenhang mit den von ihm geführten Verfahren oder den von ihm gesetzten Maßnahmen verarbeitet werden. Nimmt eine betroffene Person unter Nachweis ihrer Identität ein Recht nach der DSGVO gegenüber einem gemäß dem ersten Satz unzuständigen Verantwortlichen wahr, ist er an den zuständigen Verantwortlichen zu verweisen.
(3b) Die Landesregierung übt die Funktion des datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeiters aus. Sie hat in dieser Funktion die Datenschutzpflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO wahrzunehmen.
(3c) Die Landesregierung ist ermächtigt, die personenbezogenen Daten gemäß Abs. 3 Z 1 und Z 5 an die Bezirksjägermeister zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich zu übermitteln.
(3d) Die Landesregierung ist ermächtigt, die personenbezogenen Daten gemäß Abs. 3 Z 1 und Z 5 an die Steirische Landesjägerschaft zu übermitteln. Diese ist in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §§ 43 und 44 dieses Gesetzes sowie ihrer Satzungen jederzeit berechtigt, diese Daten zu verarbeiten, insbesondere für die Führung ihrer Mitgliederdatei, für die Erstellung von Wählerlisten sowie für statistische Zwecke.“
6. Dem § 84 wird folgender Abs. 20 angefügt:
„(20) In der Fassung der 20. Jagdgesetznovelle, LGBl. Nr. […] treten in Kraft:
1. § 56 Abs. 3f, § 58 Abs. 2 Z 1 sowie § 75 Abs. 3 und Abs. 3a bis 3d mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der […],
2. § 56 Abs. 3c mit 1. Jänner 2019.“
https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=-2889&ref=20aa4427-2177-44e6-82df-ac79d067d4ea hat geschrieben:EZ/OZ 2464/5
Landtagsbeschluss Nr. 841
40. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 03.07.2018
Gesetz vom ..., mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird (20. Jagdgesetznovelle)
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ) angenommen.
Keine Ahnung was die anderen zwei geritten hat da dagegen zu stimmen..
Re: Änderung - JagdG StmK.
Muss mal Gewinde schneiden gehen - Danke für die Info
Re: Änderung - JagdG StmK.
Sauer202 hat geschrieben:Weil es schon immer so war und es alle so machen.
Wenn der erste Schnee liegt, sprich in der Notzeit noch zusätzlich durch die Jagd das Wild beunruhigen. Genau diese Jäger schimpfen dann auch über die Unruhe die Wintersportler machen.
Ja klar, bei den Jahrtausendwintern mit 6 Monate langen meterhohen Schneelagen...............
Ich wage mal zu behaupten das "Notzeit" in den von Hörndlzüchtern mit Rüben, Karotten und Maissilage beschickten Revieren ein Fremdwort ist.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Änderung - JagdG StmK.
@Mitmart: Das Wild fährt im Winter den Stoffwechsel runter, Fütterung hin oder her. Du hast aber anscheinend null Ahnung vom Thema und willst sowieso nur stänkern, tu uns einen Gefallen, lass es.
Re: Änderung - JagdG StmK.
Lindenwirt hat geschrieben:@Mitmart: Das Wild fährt im Winter den Stoffwechsel runter, Fütterung hin oder her. Du hast aber anscheinend null Ahnung vom Thema und willst sowieso nur stänkern, tu uns einen Gefallen, lass es.
Nein ich will nicht "stänkern" aber die Jagd im Winter mit der Begründung wie vom Sauer generell in Frage zu stellen ist Unsinn.
Und ja das Wild fährt im Winter den Stoffwechsel runter und wenn das diejenigen die diese missbräuchliche Verwendung von eigentlich nicht natürlichen Futtermitteln behirnen würden wären wir schon einmal einen Schritt weiter. Aber scheinbar haben diese keine Ahnung
Eine weitere Verkürzung der Jagdzeit wird nur noch mehr Zores bei der Erfüllung des Rotwildabschusses bringen und die ohnedies schon angespannte Wildschadenssituation weiter anheizen.
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1689
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Änderung - JagdG StmK.
Hier die Kundmachung, gilt also (bis auf die Gebietsfreigabe) ab heute: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/2018/59/20180709
Re: Änderung - JagdG StmK.
Danke Hari, dass du mit "Adleraugen" nach der Veröffentlichung gesucht hast.
„Von den vielen Untaten der Britischen Kolonialgesetzgebung in Indien, wird die Geschichte die totale Entwaffnung einer ganzen Nation als die schlimmste ansehen.“
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer Rechtsanwalt und Freiheitskämpfer)
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer Rechtsanwalt und Freiheitskämpfer)
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1689
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Änderung - JagdG StmK.
Gerne, schlechte Nachricht aber aus der Gerüchteküche, angeblich wehrt sich die ÖVP gegen die Schalldämpferfreigabe im Waffengesetz.. noch ist also nichts fix. Es wäre and er Zeit die ÖVP Abgeordneten anzuschreiben, wenn man ein Freund der Freigabe ist. Ein paar Argumentationshilfen:
- nicht deliktrelevant
- Abschussplan ist ein behördlicher Bescheid und ein *Pflichtabschuss*. Dieser sollte mit geringstmöglichen Lärmemissionen stattfinden.
- Schädigung des Gehörs von Hund und Jäger, Gehörschutz nicht in allen Situationen möglich (z.B. Nachsuche)
- geringere Beunruhigung des Wildes
- geringere Lärmbelästigung von Anreinern
- Mit Dämpfer noch immer Lärm im Bereich von 120-135 Dezibel, also laut genug das keine "Tatortfantasien" aufkommen oder jagdneidige Jäger Panik bekommen müssten.
Wer gegen eine Freigabe ist nimmt ohne sachliche Begründung Gesundheitsschäden bei Jagdausübungsberechtigten in Kauf. Das kann doch nicht das Ansinnen der "Jägerpartei" ÖVP sein, oder?
- nicht deliktrelevant
- Abschussplan ist ein behördlicher Bescheid und ein *Pflichtabschuss*. Dieser sollte mit geringstmöglichen Lärmemissionen stattfinden.
- Schädigung des Gehörs von Hund und Jäger, Gehörschutz nicht in allen Situationen möglich (z.B. Nachsuche)
- geringere Beunruhigung des Wildes
- geringere Lärmbelästigung von Anreinern
- Mit Dämpfer noch immer Lärm im Bereich von 120-135 Dezibel, also laut genug das keine "Tatortfantasien" aufkommen oder jagdneidige Jäger Panik bekommen müssten.
Wer gegen eine Freigabe ist nimmt ohne sachliche Begründung Gesundheitsschäden bei Jagdausübungsberechtigten in Kauf. Das kann doch nicht das Ansinnen der "Jägerpartei" ÖVP sein, oder?
Re: Änderung - JagdG StmK.
Sehr gute Argumente, HARI !!!
Der Entwurf vom Innenministerium wurde massgeblich von Dr. Z., ehemals Verband Gen. Sek. gestaltet. Der eine Koalitionspartner ist dafür, der andere sträubt sich unter Leitung von Othmar Karas, was man so hört....
Der Entwurf vom Innenministerium wurde massgeblich von Dr. Z., ehemals Verband Gen. Sek. gestaltet. Der eine Koalitionspartner ist dafür, der andere sträubt sich unter Leitung von Othmar Karas, was man so hört....
RECONQUISTA JETZT