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gültiger Beschuss Österreich
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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gültiger Beschuss Österreich
Hallo Zusammen,
bin gerade in den USA und habe vor ein bisschen Einkaufen zu gehen;
Spiele mit dem Gedanken zum Einen eine Browning X-Bolt oder eine Remington 700 beides in Kaliber 308 und zum anderen einen Halbautomaten Marke und Type weiß ich noch nicht genau, mit nach Österreich zu nehmen.
Das mit dem Zoll, Einfuhr, usw. ist schon klar, jetzt ist mir gerade der Gedanke Beschuss aufgetaucht! Wie läuft das mit einer in Amerika hergestellten und gekauften Waffe mit dem Beschuss??
Danke im Voraus für Informationen!!
LG Florian
bin gerade in den USA und habe vor ein bisschen Einkaufen zu gehen;
Spiele mit dem Gedanken zum Einen eine Browning X-Bolt oder eine Remington 700 beides in Kaliber 308 und zum anderen einen Halbautomaten Marke und Type weiß ich noch nicht genau, mit nach Österreich zu nehmen.
Das mit dem Zoll, Einfuhr, usw. ist schon klar, jetzt ist mir gerade der Gedanke Beschuss aufgetaucht! Wie läuft das mit einer in Amerika hergestellten und gekauften Waffe mit dem Beschuss??
Danke im Voraus für Informationen!!
LG Florian
Re: gültiger Beschuss Österreich
USA beschuss = bei uns nicht gültig.
Als einführer = erstmals in verkehr bringer bist du für den ordnungsgemäßen beschuss zuständig.
Aufs beschussamt bringen, machen lassen, zahlen, fertig.
berührt das zollverfahren aber nicht.
was den halbautomaten marke typ weiß nicht betrifft - vergiss es. du wirst ihn weder aus USA raus noch nach österreich rein bringen (kriegsmaterial).
ob du die remmi oder browning raus bringst, weiß ich nicht, ist alles nicht (mehr) so einfach, nach AT rein sollte sonst kein problem sein. ob sich das ganze inklusive aller papierdln, zoll, UST noch rechnet? Ich bezweifle es. Wenn es um ein exotisches liebhaberstück geht - ja. aber für "gewöhnliche ware" ziemlich sicher nicht.
Als einführer = erstmals in verkehr bringer bist du für den ordnungsgemäßen beschuss zuständig.
Aufs beschussamt bringen, machen lassen, zahlen, fertig.
berührt das zollverfahren aber nicht.
was den halbautomaten marke typ weiß nicht betrifft - vergiss es. du wirst ihn weder aus USA raus noch nach österreich rein bringen (kriegsmaterial).
ob du die remmi oder browning raus bringst, weiß ich nicht, ist alles nicht (mehr) so einfach, nach AT rein sollte sonst kein problem sein. ob sich das ganze inklusive aller papierdln, zoll, UST noch rechnet? Ich bezweifle es. Wenn es um ein exotisches liebhaberstück geht - ja. aber für "gewöhnliche ware" ziemlich sicher nicht.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: gültiger Beschuss Österreich
bezüglich Halbautomaten; aus den USA raus, sollte kein Problem sein, laut US-Behörden einfach beim Flughafenzoll herzeigen, dass sie ungeladen ist, versperren und dann als Gepäckstück abgeben und seit wann fällt ein Halbautomat unter Kriegsmaterial??
Meines Wissens Kat. B und da ist das Hereinbekommen mit vorgezeigter Waffenbesitzkarte und des Bezahlens des Zolls kein Problem (Information der Zollbehörde Österreich)
Meines Wissens Kat. B und da ist das Hereinbekommen mit vorgezeigter Waffenbesitzkarte und des Bezahlens des Zolls kein Problem (Information der Zollbehörde Österreich)
Re: gültiger Beschuss Österreich
halloFlo1609 hat geschrieben:und seit wann fällt ein Halbautomat unter Kriegsmaterial??
seit 1978
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980" onclick="window.open(this.href);return false;
Kurztitel
Kriegsmaterialverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 624/1977
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1978
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
.....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: gültiger Beschuss Österreich
ob dus rausbringst - viel glück, kannst/musst du vor ort klären. ich hoffe du erlebst nicht am flughafen die böse überraschung.
ergänzung zu halbautomaten (langwaffen):
es gibt nur gewisse halbautomaten die per erlass den BMI legalisiert und zum jagd-/sportgewehr deklariert sind.
diese sind im prinzip sehr weit techn. modifiziert sodass sie mit ihren originalen (zu denen es oft eine full-auto version gibt) nicht mehr austauschbar sind. um das geht es dem BMI.
ergänzung zu halbautomaten (langwaffen):
es gibt nur gewisse halbautomaten die per erlass den BMI legalisiert und zum jagd-/sportgewehr deklariert sind.
diese sind im prinzip sehr weit techn. modifiziert sodass sie mit ihren originalen (zu denen es oft eine full-auto version gibt) nicht mehr austauschbar sind. um das geht es dem BMI.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: gültiger Beschuss Österreich
Und von genauso etwas spreche ich, z.B. Steyr AUG Z oder ähnlichem!
Re: gültiger Beschuss Österreich
na dann ist es ja nicht mehr irgendein weiß nicht 
wobei dann wider gilt: wieviel presivorteil erwartest dir dann noch?

wobei dann wider gilt: wieviel presivorteil erwartest dir dann noch?
Zuletzt geändert von mgritsch am Fr 18. Nov 2011, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: gültiger Beschuss Österreich
Flo1609 hat geschrieben:bezüglich Halbautomaten; aus den USA raus, sollte kein Problem sein, laut US-Behörden einfach beim Flughafenzoll herzeigen, dass sie ungeladen ist, versperren und dann als Gepäckstück abgeben und seit wann fällt ein Halbautomat unter Kriegsmaterial??
Meines Wissens Kat. B und da ist das Hereinbekommen mit vorgezeigter Waffenbesitzkarte und des Bezahlens des Zolls kein Problem (Information der Zollbehörde Österreich)
Es würde mich interessieren welche Behörde dir gesagt hat das es kein Problem ist.
Waffen können nur durch einen lizensierten Exporteur exportiert werden. Das gilt auch für Amerikanische Staatsbürger. Der Exporteur benötigt neben den Exportformularen auch eine ins englische übersetzte Importerlaubnis vom BM für Wirtschaft das du diese Waffe in AT einführen darfst.
NRA Life Member
Re: gültiger Beschuss Österreich
Zollbehörde in Villach, heute angerufen und nachgefragt und nocheinmal der E-Mail Auszug den ich auf Anfrage von der Zollbehörde bekommen habe
Sehr geehrter Herr XXX!
Bei der Einfuhr einer Waffe von Waffen sind erforderlich:
Kategorie B: Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gem. § 39 Waffengesetz, d.h. die Waffenbesitzkarte berechtigt zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür.
Kategorie C: Für diese meldepflichtigen Waren bestehen keine Einfurbeschränkungen.
An Abgaben sind zu entrichten:
> Zoll in Höhe von 2,7 % (Revolver und Pistolen) bzw. 3,2 % (andere). Der Zoll wird vom Kaufpreis plus Versandkosten berechnet, im Falle der Mitnahme nur vom Kaufpreis.
> Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % vom Kaufpreis plus ev. Versandkosten plus Zollbetrag.
Mit feundlichen Grüßen,
XXX
Sehr geehrter Herr XXX!
Bei der Einfuhr einer Waffe von Waffen sind erforderlich:
Kategorie B: Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gem. § 39 Waffengesetz, d.h. die Waffenbesitzkarte berechtigt zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür.
Kategorie C: Für diese meldepflichtigen Waren bestehen keine Einfurbeschränkungen.
An Abgaben sind zu entrichten:
> Zoll in Höhe von 2,7 % (Revolver und Pistolen) bzw. 3,2 % (andere). Der Zoll wird vom Kaufpreis plus Versandkosten berechnet, im Falle der Mitnahme nur vom Kaufpreis.
> Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % vom Kaufpreis plus ev. Versandkosten plus Zollbetrag.
Mit feundlichen Grüßen,
XXX
Zuletzt geändert von Flo1609 am Fr 18. Nov 2011, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: gültiger Beschuss Österreich
Du hast gemeint das eine US Behörde dir gesagt hat das es kein Problem ist. Welche Behörde war das?
NRA Life Member
Re: gültiger Beschuss Österreich
Es tut mir leid, aber du verbreitest hier gefährliches Halbwissen....90% der Halbautomaten die du in den USA kriegst sind in AT KRIEGSMATERIAL - und selbst wenn du sie durch den Zoll kriegst, weil den Beamten das nicht bewusst ist, kann dir deine örtliche Waffenbehörde bei der Meldung dann gehörig in die Parade fahren und dann ist die Zuverlässigkeit futsch. Aber du kannst es gern mal mit einem amerikanischen Semi-Auto AR15 ausprobieren...oder einer Ruger Mini-14...Flo1609 hat geschrieben:Zollbehörde in Villach, heute angerufen und nachgefragt und nocheinmal der E-Mail Auszug den ich auf Anfrage von der Zollbehörde bekommen habe
Sehr geehrter Herr XXX!
Bei der Einfuhr einer Waffe von Waffen sind erforderlich:
Kategorie B: Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gem. § 39 Waffengesetz, d.h. die Waffenbesitzkarte berechtigt zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür.
Kategorie C: Für diese meldepflichtigen Waren bestehen keine Einfurbeschränkungen.
An Abgaben sind zu entrichten:
> Zoll in Höhe von 2,7 % (Revolver und Pistolen) bzw. 3,2 % (andere). Der Zoll wird vom Kaufpreis plus Versandkosten berechnet, im Falle der Mitnahme nur vom Kaufpreis.
> Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % vom Kaufpreis plus ev. Versandkosten plus Zollbetrag.
Mit feundlichen Grüßen,
XXX
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: gültiger Beschuss Österreich
Das ist mir schon klar, ich spreche eh von Waffen die ich in Österreich auch besitzen darf!!!!!
Re: gültiger Beschuss Österreich
du kaufst also die Österreichversion in Amerika? Wenn nicht, viel Glück!!! (du wirst es brauchen)Flo1609 hat geschrieben:Das ist mir schon klar, ich spreche eh von Waffen die ich in Österreich auch besitzen darf!!!!!
nur weil z.B. Steyr AUG draufsteht heißt es nicht, dass es in Ö. automatisch erlaubt ist
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: gültiger Beschuss Österreich
Bis jetzt hab ich noch nicht gesagt, dass ich kaufe,sondern nur mit dem Gedanken spiele!! Im Moment bin ich nur am Informieren und Durchrechnen!!
Und wenn es sich finanziell nicht rentiert oder der Aufwand nicht dafür steht, dann wirds eben nichts!!
Und wenn es sich finanziell nicht rentiert oder der Aufwand nicht dafür steht, dann wirds eben nichts!!
Re: gültiger Beschuss Österreich
halloFlo1609 hat geschrieben:.... die Waffenbesitzkarte berechtigt zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür....
ja, die WBK berechtigt dazu
sie ist die grundvoraussetzung dafuer eine bewilligung fuer einen import zu bekommen
um die bewilligung zum import musst bei deiner zustaendigen behoerde ansuchen
unter angabe von waffenart, waffentype, kaliber und seriennummer der waffe und
unter abgabe von 59,- oder so
wobei das fuer einen import aus dem EU raum gilt
beim US import ist das irgendwie anders
wie das fuer private funktioniert kann ich ned sagen ...
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