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Innenminister für generelles Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von GoodReason » Mi 8. Mai 2024, 13:48

Ein Zitat aus den Forenregeln:

3. Pflichten des Nutzers
Du erklärst dich bereit, keine Beiträge mit politischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen oder illegalen Inhalten jeglicher Art zu verfassen. Eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Betreibers oder eines Moderators auch zu einer sofortigen Sperre des Benutzers ohne jegliche Verwarnung führen.

Skill Issue
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Skill Issue » Mi 8. Mai 2024, 14:26

GoodReason hat geschrieben:
Mi 8. Mai 2024, 13:48
Ein Zitat aus den Forenregeln:

3. Pflichten des Nutzers
Du erklärst dich bereit, keine Beiträge mit politischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen oder illegalen Inhalten jeglicher Art zu verfassen. Eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Betreibers oder eines Moderators auch zu einer sofortigen Sperre des Benutzers ohne jegliche Verwarnung führen.
Dann kann man ja im Grunde genommen fast alle Kategorien im Forum schließen, weil gerade die Themen Legalwaffenbesitz und Jagdausübung immer in politischen Diskussionen enden können.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Incite » Mi 8. Mai 2024, 14:57

Ich glaube Politik mit Waffenbezug ist erlaubt oder wird toleriert. Geht ja auch nicht anders denn der legale Waffenbesitz ist ja im Waffengesetz geregelt
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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rhodium
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von rhodium » Mi 8. Mai 2024, 21:09

Zwischenfrage: sind wir immer noch beim Status „mit WBK ändert sich nichts beim führen von Messern“?

Poirot
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Poirot » Mi 8. Mai 2024, 22:46

rhodium hat geschrieben:
Mi 8. Mai 2024, 21:09
Zwischenfrage: sind wir immer noch beim Status „mit WBK ändert sich nichts beim führen von Messern“?
Vermutlich wird das ergänzt um: mit WBK ändert sich nichts beim führen von Messern "im Eigenheim".
Und die Jäger dürfen weiter ihr Messer führen "bei der Jagdausübung, innerhalb der Reviergrenzen".

So erging es 2009 den deutschen Soldaten ! Wobei es meines Wissens nach in Deutschland nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist sondern bei Zivilisten auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen kann.

BETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPE

HIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX-

BEZUG:
1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.2009

GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHREN VON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER –VICTORINOX GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN
..........
VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MIT BIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN.
ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZU UNTERRICHTEN.
IM AUFTRAG
GEZ G.

Emil
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Emil » Do 9. Mai 2024, 19:21

Ein Teil des Themas schafft es bei den Diskussionen unterzugehen und das verstehe ich nicht ganz:

Das Gesetz um ein "Messertrageverbot" wurde doch nicht deswegen zur Diskussion, weil es aufgrund fahrlässigen Führens/Tragens von Messern vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist und dies nun verhindert werden soll, sondern weil es immer mehr entsetzliche Übergriffe auf Frauen gegeben hat. Diese Übergriffe haben sich hauptsächlich dort ereignet, wo für die Täter nicht zu befürchten war, dass für die Opfer Hilfe in unmittelbare Nähe zu erwarten wäre, die Taten waren zumindest teilweise bzw. in einem gewissen Ausmaß geplant und ist keine davon im Supermarkt im Affekt passiert. Wohl alle Übergriffe hatten auch gemein, dass sich die Frauen nicht ausreichend wehren konnten. Auch mit größtem Optimismus kann man nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Schwerstkriminelle, die eine bereits jetzt bestehende 10+ jährige Freiheitsstrafe nicht abgeschreckt hat, sich an ein zukünftiges "Messertrageverbot" (geplante Höchststrafe: 6 Wochen Freiheitsstrafe) halten werden. Sollte man daher nicht vielleicht die politisch Verantwortlichen auch in den E-Mails ect. deutlich darauf hinweisen, dass, im Sinne eines effektiven Schutzes von Frauen vor solchen Schwerstkriminellen, die Ausstellung von Waffenpässen an Frauen, nach Absolvierung eines entsprechenden Trainings, erleichtert werden und demzufolge der § 22 (2) WaffG um eine entsprechende "Ziffer 5." erweitert werden sollte, z.B.:

§ 22
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. ...
...
5. es sich um eine Frau handelt, die einen Kurs im Sinne des § [...] der 2. WaffV erfolgreich absolviert hat.

Die Anforderungen an einen solchen Kurs könnte man dann in der 2. WaffV, analog zum dortigen § 5 "Sachgemäßer Umgang mit Waffen", genauer regeln.

Einer etwaigen Argumentation dagegen, dies wäre "aufgrund der Gefahr, die beim Einsatz von Schusswaffen auch für andere, unbeteiligte Personen verbunden ist, eher abzulehnen" kann ich hier persönlich nicht folgen, da, wie eingangs erwähnt, solche Taten eben gerade nicht im näheren Umfeld von "anderen unbeteiligten Personen" begangen werden.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Poirot » Fr 10. Mai 2024, 00:42

Emil hat geschrieben:
Do 9. Mai 2024, 19:21
sondern weil es immer mehr entsetzliche Übergriffe auf Frauen gegeben hat.

https://www.aoef.at/images/04a_zahlen-u ... e-AOeF.pdf

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Skill Issue » Fr 10. Mai 2024, 11:32

Emil hat geschrieben:
Do 9. Mai 2024, 19:21
Ein Teil des Themas schafft es bei den Diskussionen unterzugehen und das verstehe ich nicht ganz:

Das Gesetz um ein "Messertrageverbot" wurde doch nicht deswegen zur Diskussion, weil es aufgrund fahrlässigen Führens/Tragens von Messern vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist und dies nun verhindert werden soll, sondern weil es immer mehr entsetzliche Übergriffe auf Frauen gegeben hat. Diese Übergriffe haben sich hauptsächlich dort ereignet, wo für die Täter nicht zu befürchten war, dass für die Opfer Hilfe in unmittelbare Nähe zu erwarten wäre, die Taten waren zumindest teilweise bzw. in einem gewissen Ausmaß geplant und ist keine davon im Supermarkt im Affekt passiert. Wohl alle Übergriffe hatten auch gemein, dass sich die Frauen nicht ausreichend wehren konnten. Auch mit größtem Optimismus kann man nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Schwerstkriminelle, die eine bereits jetzt bestehende 10+ jährige Freiheitsstrafe nicht abgeschreckt hat, sich an ein zukünftiges "Messertrageverbot" (geplante Höchststrafe: 6 Wochen Freiheitsstrafe) halten werden. Sollte man daher nicht vielleicht die politisch Verantwortlichen auch in den E-Mails ect. deutlich darauf hinweisen, dass, im Sinne eines effektiven Schutzes von Frauen vor solchen Schwerstkriminellen, die Ausstellung von Waffenpässen an Frauen, nach Absolvierung eines entsprechenden Trainings, erleichtert werden und demzufolge der § 22 (2) WaffG um eine entsprechende "Ziffer 5." erweitert werden sollte, z.B.:

§ 22
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. ...
...
5. es sich um eine Frau handelt, die einen Kurs im Sinne des § [...] der 2. WaffV erfolgreich absolviert hat.

Die Anforderungen an einen solchen Kurs könnte man dann in der 2. WaffV, analog zum dortigen § 5 "Sachgemäßer Umgang mit Waffen", genauer regeln.

Einer etwaigen Argumentation dagegen, dies wäre "aufgrund der Gefahr, die beim Einsatz von Schusswaffen auch für andere, unbeteiligte Personen verbunden ist, eher abzulehnen" kann ich hier persönlich nicht folgen, da, wie eingangs erwähnt, solche Taten eben gerade nicht im näheren Umfeld von "anderen unbeteiligten Personen" begangen werden.
Es geht ja auch nicht darum, solche Verbrechen zu verhindern. Es geht einfach wie immer darum, die Rechte der gesetzestreuen Bürger einzuschränken.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Musashi » Fr 10. Mai 2024, 14:40

Der Waffenrechtsverein sendet gerade aus, dass im Entwurf vorgesehen ist, dass bisher freie Teile ala Griffstücke Waffenteile werden sollen.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Emil » Fr 10. Mai 2024, 14:57

Skill Issue hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 11:32
Es geht ja auch nicht darum, solche Verbrechen zu verhindern. Es geht einfach wie immer darum, die Rechte der gesetzestreuen Bürger einzuschränken.
Gerade wenn dem so sein sollte, dann wäre es doch erforderlich, dass man die politisch Verantwortlichen stärker in die Pflicht nimmt, dazu Stellung zu beziehen, ob sie sich nun für Verbesserungen für Frauen, sich bestmöglich zur Wehr zu setzen einsetzen oder ob sie solche Verbesserungen für Frauen ablehnen.
Musashi hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 14:40
Der Waffenrechtsverein sendet gerade aus, dass im Entwurf vorgesehen ist, dass bisher freie Teile ala Griffstücke Waffenteile werden sollen.
Auch hier finde ich, dass man in den Schreiben an die Politik konkret nachfragen sollte: Hat es jemals seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes von 1996 einen einzigen Fall gegeben, indem mit einem freien Teil, wie z.B. einem Griffstück, irgendjemandem auch nur versucht wurde Schaden zuzufügen?

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Lexman1 » Fr 10. Mai 2024, 17:32

Musashi hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 14:40
Der Waffenrechtsverein sendet gerade aus, dass im Entwurf vorgesehen ist, dass bisher freie Teile ala Griffstücke Waffenteile werden sollen.
Spannend, gibt es dass wo zum nachlesen? Dann hätt ich ja glatt noch ein paar Plätze on Top :headslap:
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Mai 2024, 17:49

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 17:32
Musashi hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 14:40
Der Waffenrechtsverein sendet gerade aus, dass im Entwurf vorgesehen ist, dass bisher freie Teile ala Griffstücke Waffenteile werden sollen.
Spannend, gibt es dass wo zum nachlesen? Dann hätt ich ja glatt noch ein paar Plätze on Top :headslap:
Irrtum :lol:
Die werden als Zubehör eingetragen. :whistle:
Es werden dann die freien Zubehörplätze aufgefüllt und Notfalls erweitert.
MfG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Lexman1 » Fr 10. Mai 2024, 18:23

Spannend, wann kam der Newsletter? Hab den bis jetzt nicht erhalten?
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Doktorkuh » Fr 10. Mai 2024, 18:26

Lexman1 hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 18:23
Spannend, wann kam der Newsletter? Hab den bis jetzt nicht erhalten?
Der gesamte Newsletter - ich habe bei der I.W.Ö. angefragt, ob ich den Entwurf haben kann.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) plant Einführung des Messertrage-Verbotsgesetzes und Verschärfungen des Waffengesetzes noch vor der Nationalratswahl



Wie vom Bundesminister für Inneres medial breit angekündigt, ist die Einführung eines Messertrage-Verbotsgesetzes noch vor der Nationalratswahl geplant. Gleichzeitig mit der Einführung dieses neuen Gesetzes soll auch das Waffengesetz in verschiedenen Bereichen verschärft werden, auch in solchen die in keinem Zusammenhang mit den gehäuften Vorfällen von Messerstechereien in hauptsächlich urbanen Problemzonen stehen.

Der Verband liegt der neueste Entwurf des Messertrage-Verbotsgesetzes und der geplanten Änderungen des Waffengesetzes vor.

Nach dem Messertrage-Verbotsgesetz soll das Tragen von Messern insbesondere im Ortsgebiet, aber auch im verbauten Gebiet außerhalb des Ortsgebietes, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, ganz allgemein im Zuge von Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten sein.

Ein Messer trägt, wer es bei sich hat. Ein Messer trägt jedoch nicht, wer es nicht griffbereit in einem Behältnis verstaut und lediglich zu dem Zweck, es von einem Ort zu einem anderen zu bringen (Transport) bei sich hat.

Ausnahmen vom Trageverbot für Messer bestehen für Inhaber einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenpasses oder einer Jagdkarte. Aber Achtung: Nach Rechtsmeinung zumindest der Landespolizeidirektion Wien darf man in Waffenverbotszonen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (und diese Zonen bleiben auch trotz der neuen geplanten Regeln im Messertrage-Verbotsgesetz weiterhin voll bestehen) auch als Inhaber eines Waffenpasses zwar seine Faustfeuerwaffe, aber kein Taschenmesser bei sich haben!

Freundlicherweise darf nach dem neuen Messertrage-Verbotsgesetz „üblicherweise verwendetes Besteck“ während der Zubereitung und dem Verzehr von Speisen, insbesondere in Gastgewerbebetrieben oder in ortspolizeilich verordneten Grillzonen oder -plätzen verwendet werden. Auf einer „normalen“ Parkbank sollte man also besser seine Mahlzeit mit dem Plastikbesteck verzehren.

Messer dürfen auch getragen werden, soweit dies im Rahmen der Sportausübung, der Brauchtumspflege, von historischen Aufzügen oder von historischen Veranstaltungen üblich ist. Auch die Pfadfinder müssen nicht auf ihr Messer verzichten.

Einzig relevante Ausnahme für Ottonormalbürger ist das Tragen von Taschenmessern, die bloß mit zwei Händen geöffnet werden können (z.B. Schweizer Taschenmesser). Diese geplante gesetzliche Formulierung ist in Wahrheit unklar, es gibt Schweizer Taschenmesser die – zumindest mit etwas Geschick und Kraft – mit einer Hand geöffnet werden können. Sind diese nun verboten, oder nicht?

Das Messertrage-Verbotsgesetz sieht sogar eine Erlaubnis zur polizeilichen Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeugen und Behältnisse (Koffer, Taschen und dergleichen) vor, wenn aufgrund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß dem Messertrage-Verbotsgesetz zuwidergehandelt wird. Die geplante gesetzliche Formulierung „sonstiger bestimmter Tatsachen“ ist extrem weit und es findet sich mit entsprechendem Willen wohl in den meisten Fällen eine „bestimmte Tatsache“.

Wie dargestellt soll aber auch das Waffengesetz verschärft werden. Was sind hier die geplanten (wesentlichen) Änderungen: Anknüpfend an das Messertrage-Verbotsgesetz wird das Führen von – sämtlichen – Waffen an öffentlichen Orten verboten. Die Bestimmungen für Waffenpaß und Jagdkarte bleiben aber unverändert.

Ausnahmen vom absoluten Verbot des Führens von Waffen an öffentlichen Orten besteht für Waffen, aus denen ohne Verwendung von Patronen Flüssigkeiten oder Gase verspritzt oder versprüht werden können, mit einem Fassungsvermögen bis einschließlich 100 ml. Der kleine Pfefferspray bleibt sohin erlaubt, verboten werden aber das Führen insbesondere von Gaspistolen und Gasrevolvern.

Weitere Ausnahmen gelten für Inhaber einer Waffenbesitzkarte (diese dürfen sohin weiterhin eine Gaspistole oder einen Gasrevolver, aber keine „scharfe Waffe“ führen) und das Führen von Waffen (aber nicht von „scharfen“ Waffen!), soweit dies im Rahmen der Sportausübung, der Brauchtumspflege, von historischen Aufzügen oder von historischen Veranstaltungen üblich ist. Einzige „Mini-Liberalisierung“ gegenüber dem geltenden Waffengesetz ist, daß der Besitz von kleinen Pfeffersprays bereits Menschen über 14 Jahren erlaubt sein soll (bisher 18 Jahre).

Wesentliche geplante Änderung, die mit den Messerangriffen in Wien sowie in den Ballungsräumen nicht im geringsten Zusammenhang steht, ist die Erweiterung der Geltung der Bestimmungen über Schußwaffen. Die Bestimmungen über Schußwaffen sollen nunmehr für sämtliche wesentliche Bestandteile von Schußwaffen, irrelevant ob sie bei der Schußabgabe gasdruckbelastet sind oder nicht, gelten. Insbesondere werden damit Griffstücke zu waffenrelevanten Teilen und es sind hier die Bestimmungen über Schußwaffen (z.B. Waffenbesitzkarte) anzuwenden. Freie Griffstücke soll es also nach der geplanten Novellierung des Waffengesetzes nicht mehr geben.

Was passiert mit dem Altbestand: Bestandteile für Schußwaffen der Kategorie C sind innerhalb von zwei Jahren beim befugten Gewerbetreibenden nachregistrieren zu lassen. Bei Schußwaffen der Kategorien A oder B differenziert das Gesetz, ob der Inhaber bereits eine waffenrechtliche Bewilligung besitzt oder nicht. Grundsätzlich besteht eine Meldeverpflichtung gegenüber der Behörde innerhalb von zwei Jahren. Derzeit ist es so, daß zusätzlich zu der in der Waffenbesitzkarte festgesetzten Anzahl von Schußwaffen der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schußwaffen der Kategorie B erlaubt ist. Werden nun zusätzliche wesentliche Bestandteile (Griffstücke) gemeldet, dann wird vorerst das Kontingent (bis zur doppelten Anzahl der bewilligten Schußwaffen) „aufgefüllt“, wird es durch die zusätzlichen wesentlichen Bestandteile (Griffstücke) überschritten, ist dem Betroffenen eine zusätzliche Bewilligung auszustellen.

Wie bereits darauf hingewiesen, handelt es sich bis dato lediglich um einen Entwurf. Dieser Entwurf ist noch kein Gesetz und es wird sich letztlich zeigen, was wirklich im Gesetz drinnen stehen wird.

Unvermindert bleibt aber bestehen, daß die Politik kriminelle Vorfälle in urbanen Problemzonen nutzt, um weitgehende Verbote zu erlassen, die an der Kriminalität nichts ändern werden. Zusätzlich nützt man die Situation aber auch, um sozusagen im Vorbeigehen, andere Bestimmungen des Waffengesetzes zu verschärfen. Die Politik nutzt hier ihr „scharfes Messer“, um Stück für Stück von der Salami des legalen Waffenbesitzes abzuschneiden.

Poirot
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Poirot » Fr 10. Mai 2024, 19:43

Doktorkuh hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2024, 18:26
Die Politik nutzt hier ihr „scharfes Messer“, um Stück für Stück von der Salami des legalen Waffenbesitzes abzuschneiden.
Ich denke als nächstes sind dann die Schalldämpfer am Plan.
Und dann die bösen Automaten.

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