Hallo!
Ich wollte mir nun ein paar Teilmantelpatronen für die Pistole zulegen und habe von einem Händler die Auskunft bekommen, dass diese mit WBK alleine (also ohne Jagdkarte) NICHT erworben werden dürfen.
Das ist mir ehrlich gesagt völlig neu - hat sich da im öst. Waffenrecht kürzlich wieder etwas geändert?
Trotz entsprechender Recherche konnte ich keine Hinweise darauf finden, die die Auskunft bestätigen, aber ebensowenig widerlegen würde.
Also ganz normale Teilmantelgeschosse - kein Hohlspitz-, Super-Spezial-Defense- oder sonstwas Kram.
Messinghülse, bissl Kupfermantel und oben halt Blei.
Weiß jemand Fundiertes?
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Teilmantel KW - zum Stand September 2023
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Re: Teilmantel KW - zum Stand September 2023
das ist unsinnMK188 hat geschrieben: ↑Do 21. Sep 2023, 16:08Hallo!
Ich wollte mir nun ein paar Teilmantelpatronen für die Pistole zulegen und habe von einem Händler die Auskunft bekommen, dass diese mit WBK alleine (also ohne Jagdkarte) NICHT erworben werden dürfen.
Das ist mir ehrlich gesagt völlig neu - hat sich da im öst. Waffenrecht kürzlich wieder etwas geändert?
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expansivpatronen sind verboten
teilmantel nichtb
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Re: Teilmantel KW - zum Stand September 2023
Hat sich da etwas seit der letzten Diskussion geändert? Damals war es noch Konsens, daß ein Hohlspitz-Vollkupfergeschoß nicht verboten ist, selbst wenn bzw. obwohl es eigentlich (de facto) ein Expansivgeschoß ist und umgekehrt ein Teilmantelgeschoß nur dann, wenn es außerdem auch eine Hohlspitze hat.
gewo hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 20:30Teilmantelhohlspitz = 1.) TEILMANTEL + 2.) HOHLSPITZ
1.) wenn eine patrone keinen teilmantel hat dann kann sie grundsaetzlich nicht betroffen sein
zb solid-hohlspitz, paketgeschoss-hohlspitz, vollmantel-hohlspitz usw
2.) wenn eine patrone keinen (offenen oder geschlossenen) hohlspitz hat dann ist sie auch ned betroffen
zb kegelstumpf, rundkopf usw
Re: Teilmantel KW - zum Stand September 2023
es hat sich nix geaendertWaldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 22. Sep 2023, 16:15Hat sich da etwas seit der letzten Diskussion geändert? Damals war es noch Konsens, daß ein Hohlspitz-Vollkupfergeschoß nicht verboten ist, selbst wenn bzw. obwohl es eigentlich (de facto) ein Expansivgeschoß ist und umgekehrt ein Teilmantelgeschoß nur dann, wenn es außerdem auch eine Hohlspitze hat.
gewo hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 20:30Teilmantelhohlspitz = 1.) TEILMANTEL + 2.) HOHLSPITZ
1.) wenn eine patrone keinen teilmantel hat dann kann sie grundsaetzlich nicht betroffen sein
zb solid-hohlspitz, paketgeschoss-hohlspitz, vollmantel-hohlspitz usw
2.) wenn eine patrone keinen (offenen oder geschlossenen) hohlspitz hat dann ist sie auch ned betroffen
zb kegelstumpf, rundkopf usw
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