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Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 12:41
von Maria
Hy Leute

Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?

Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
Vielleicht weiß einer von euch besser bescheid was genau Passiert der das bereits hinter sich hat?

Danke Schön..

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 12:53
von gewo
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 12:41
Hy Leute
Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?
Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
Vielleicht weiß einer von euch besser bescheid was genau Passiert der das bereits hinter sich hat?
Danke Schön..
das ist ein ganz normales ausstellungsverfahren
es kommt nix auf dich zu

abgeben
abwarten
waffenpass abholen

nein kein psychoest neu
evt a verwahrungsueberpruefung wenn schon laenger keine war

die meisten behoerden akzeptieren als begruendung nur den einsatz im personenschutz
wertschutz wird oft nicht anerkannt

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 13:47
von Maria
evt a verwahrungsueberpruefung wenn schon laenger keine war
Habe erst drei Jahre die WBK, aber davor besteht die wenigste sorge alles top hier ;) .

Ja Begründungen sind hier mehrere aufgeführt, das ist der Haupt Text davon.
Bild

@gewo
Kommt es zur Ausstellung eines WP melde ich mich bei dir brauche dann was zusätzliches denke dabei an eine Gebrauchte/Neue Glock 17 Gen 4, meine Gen 5 Glock 17 ist auf Wechselsystem daher nicht zulässig zum führen.

Danke..

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 20:25
von Promo
mE müsste dir dein Dienstgeber eigentlich eine Schusswaffe zur Verfügung stellen..

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 22:14
von Flotschi_jägersmann
Bei mir ist es einfach gegangen. V..a. weil die Behörde schon mal wegen der Ablehnung eines sehr ähnlich gelagerten Antrags vor dem LVWG verloren hat.

Hab mich mit dem Termintool angemeldet. Hab ein Foto mitgenommen und meinen Bestellungsbescheid als Jagdschutzorgan. Dann auf das OÖ Landesjagdgesetz Paragraf 47 verwiesen und schon ist das Werkel gerollt. Kam nicht so oft vor und ich hab Nichts im vorhinein geschickt. Dementsprechend hat er sich noch mit seiner Chefin abreden müssen. Und jatzt darf ich eine B-Waffe und C Waffen führen.

Das wundert mich das auch die C Waffen dabei nicht eingeschränkt werden. Ich hoffe, dass der Waffenpass nicht falsch von der Behörde ausgestellt wurde ^^

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Sa 22. Jul 2023, 11:59
von Promo
Normalerweise ist der WP für zwei KatB Waffen auszustellen - dass man mit WP auch Kat.C führen darf, das ist genau so explizit im Gesetz vorgesehen, siehe § 35 Abs. 2:
Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
[..]
Deshalb steht es eben hinten am WP auch drauf ...

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 11:21
von Wolf1971
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 12:41
Hy Leute

Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?

Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
Vielleicht weiß einer von euch besser bescheid was genau Passiert der das bereits hinter sich hat?

Danke Schön..

Schau dass die WBK-Plätze belegt sind mit Waffen die du für deinen Dienst nicht nehmen kannst - sonst motzen sie eventuell rum wegen der neuen Plätze.

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 22:53
von Maria
Schau dass die WBK-Plätze belegt sind mit Waffen die du für deinen Dienst nicht nehmen kannst - sonst motzen sie eventuell rum wegen der neuen Plätze.
Ja meine zwei WBK Plätze sind eh ohnehin hoffnungslos überfüllt ;), aber was mich beschäftigt ist die frage wenn eine normale Faustfeuerwaffe mit WBK gekauft wurde als ganze Waffe wieso darf man diese dann nicht führen wenn man den WP dan später bekommt? Muss die Waffe also zwingend auch mit WP gekauft werdem um diese führen zu dürfen ..?

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 01:05
von v0s
Maria hat geschrieben:
Mo 24. Jul 2023, 22:53
Ja meine zwei WBK Plätze sind eh ohnehin hoffnungslos überfüllt ;), aber was mich beschäftigt ist die frage wenn eine normale Faustfeuerwaffe mit WBK gekauft wurde als ganze Waffe wieso darf man diese dann nicht führen wenn man den WP dan später bekommt? Muss die Waffe also zwingend auch mit WP gekauft werdem um diese führen zu dürfen ..?
Auf der Karte sind keine Waffen direkt eingetragen, und im ZWR gibt es keine Unterscheidung zwischen WP und WBK Platz. Es ist also egal ob beim Kauf der WP oder die WBK hergezeigt wurde. Du darfst aus deinem gesamten Bestand (WBK + WP) die Anzahl an Waffen gleichzeitig führen die auf dem WP eingetragen ist.

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 06:22
von combatmiles
eine Einschränkung auf nur einen Platz am Pass hätte ich nicht hingenommen. Gibt dazu ausreichend Judikatur dass da eigentlich 2 Plätze zu genehmigen sind..

Hatte mein WR auch versucht "weil du hast ja schon so viele auf der WBK" ich hab ihn dann bestimmt darauf hingewiesen dass der Gesetzgeber 2 schreibt und dann hat ers zähneknirscchend hingenommen: "weil du kennst dich da aus und da verlieren wir wenn du wegen der 2.en Einspruch erhebst"...
Sie wissen also ganz genau dass diese Einschränlung nicht hält... Und man muss im Hinterkopf behalten es sind 2 Plätze plus je x Zubehör... Da verzichte ich sicher nicht so einfach drauf..

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 08:51
von Grerdinger
Das Thema hatte ich mit unserem früheren SB auch. Er hat mir damals auch knallhart ins Gesicht gesagt: Die meisten klagen dann doch nicht, und damit "rechnet" es sich.

Wohlgemerkt: Bei der WBK. Dass er selbst mit WP herumgelaufen ist (selber aber keinen WP ausgestellt hat, wenn er nicht dazu gezwungen war) ist eine Randnotiz.

Zum Glück ist er seit einiger Zeit in Pension.

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 10:52
von Promo
Den Antrag stellt der Antragsteller. Wenn dieser nicht zwei sondern nur einen auf den Antrag draufstellt oder sich von der Behörde im Antragsformular die zwei auf eins reduziert raufschreiben lässt, dann ist er selber schuld.

Ad Frage führen: der WP berechtigt zum Führen von X Schusswaffe [der Kategorie B]. Welche geführt werden, ist irrelevant. Das ZWR unterscheidet nicht, ob nach WBK oder WP "eingetragen", es listet den gesamten Bestand auf. Es ist sogar unerheblich, ob du in eventu die Waffe von einem Freund führst, die dir dieser geliehen hat, sofern du die zulässige Plätzezahl nicht überschreitest (.. und natürlich die Waffe von dem Freund auch legal besessen ist - wobei das vermutlich für den Freund ein größeres Problem wird als für dich).

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 12:16
von combatmiles
viele Antragssteller wissen dass nicht und lassen sich nur 1 aufzwingen...

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 13:48
von Maria
Werden WP Grundsätzlich immer nur bei Behörden abgeholt oder kann es auch wie bei der WBK
per Post zugeschickt werden..? Oder ist das einfach von Behörde zu Behörde unterschiedlich?

Re: Waffenpass Erfahrungen

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 13:52
von gewo
Maria hat geschrieben:
Di 25. Jul 2023, 13:48
Werden WP Grundsätzlich immer nur bei Behörden abgeholt oder kann es auch wie bei der WBK
per Post zugeschickt werden..? Oder ist das einfach von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
normal per post