Du hast deine Meinung dargelegt bzw. erklärt, das stimmt.titan hat geschrieben: ↑Di 27. Feb 2024, 17:32Ich hab die Rechtslage bereits erklärt. Es gibt derzeit keine Bindung an eine Basiswaffe.
Demnach kann kein nicht-wesentliches Teil die Waffe sein, auf dem das WS montiert wird.
Der Versuch, das Narrativ plötzlich umzudrehen ala montier' dir was du willst, ist also nachgewiesenermaßen falsch. Siehe Abhandlung oben.
Was du allerdings nicht gemacht hast, soweit ich es registriert habe, ist Belege dafür zu liefern, die deine Rechtsansicht stützen.
Wenn es nachgewiesenermaßen falsch ist, kannst du den Nachweis doch bitte liefern, damit sich auch das Forum ein Bild machen kann.
Und hier ist erneut der logische Widerspruch.titan hat geschrieben: ↑Di 27. Feb 2024, 11:02Das Waffengesetz unterscheidet rechtlich zwischen der ganzen Waffe (waffenrechtliche Einheit) und den wesentlichen Teilen dieser Einheit.
Diese rechtliche Zuordnung bei der Behörde (!) ändert sich nicht. Auch wenn ich eine Schusswaffe zerlege, bleibt sie rechtlich eine Schusswaffe. Das muss so sein, denn sonst wäre das Zerlegen einer Schusswaffe zur Reinigung ja unzulässig und man hätte plötzlich rechtlich mehrere wesentliche Teile.
Ebenso bleibt ein Wechselsystem ein Wechselsystem auch wenn ich es zerlege. Wird jedoch ein Wechselsystem zu einer ganzen Schusswaffe vervollständigt, ist es rechtlich kein WS mehr.
Beim Zerlegen der Schusswaffe ziehst du den Behördeneintrag heran und nicht die Definition einer Schusswaffe laut Gesetz ("... in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können").
Beim montierten Wechselsystem hingegen ist der Behördeneintrag für dich irrelevant und du ziehst das Gesetz heran.
Wie kommst du zu dieser Rechtsansicht?
Es gibt z.B. Leute, die zuhause Trockentraining machen.