ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Wechselsystem und freie Plätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Simon80 » Di 8. Nov 2022, 22:48

Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

glockfun
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Fr 13. Mai 2022, 17:10

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von glockfun » Mi 9. Nov 2022, 06:26

Trijikon hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 18:40
...
Die zB 5 Waffen immer "betriebsbereit" und 10 extra eben nicht "betriebsbereit" um am Schiesstand und bei Bewerben eine größere Auswahl zu haben.
In meinen Augen war es genau das was sie damit erreicht haben (wollen).
...
Wunschdenken.

Sinn und Zweck war klar formuliert.
Verwaltungsvereinfachung.
Weg von den Bescheiden (die Zeit der Behörde und Geld des Antragsstellers kosten)
Auslagerung auf den Handel (Registrierung und Umwandlung)

Ganz im Gegenteil. Früher waren unendlich Zubehöre möglich wenn Eintrag auf der WBK. Nur Formalakt den Antrag auf weitere Teilw zu stellen. Jetzt brauchst dafür wieder eine neue Bewilligung wenn mehr als die doppelte Anzahl.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7003
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Mi 9. Nov 2022, 06:42

glockfun hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 06:26
Trijikon hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 18:40
...
Die zB 5 Waffen immer "betriebsbereit" und 10 extra eben nicht "betriebsbereit" um am Schiesstand und bei Bewerben eine größere Auswahl zu haben.
In meinen Augen war es genau das was sie damit erreicht haben (wollen).
...
Wunschdenken.

Sinn und Zweck war klar formuliert.
Verwaltungsvereinfachung.
Weg von den Bescheiden (die Zeit der Behörde und Geld des Antragsstellers kosten)
Auslagerung auf den Handel (Registrierung und Umwandlung)

Ganz im Gegenteil. Früher waren unendlich Zubehöre möglich wenn Eintrag auf der WBK. Nur Formalakt den Antrag auf weitere Teilw zu stellen. Jetzt brauchst dafür wieder eine neue Bewilligung wenn mehr als die doppelte Anzahl.
Falsch
Auf meiner WBK (die graue Version die ähnlich dem Führerschein war) war jedes WS einzeln aufgeführt für die Basiswaffe. Bei jedem neuen Antrag für ein weiteres WS wurde das auf der Karte dazugeschrieben. Es musste jedes WS/Zubehör extra mit einem Bescheid beantragt werden, vorher war kein Kauf möglich. Komplizierter als heute. Meine letzten Bescheide für WS stammen von 2017. Auf der Scheckkarte stand dann nur noch Zubehör. Aber ein Bescheid war trotzdem immer einzuholen.
Heute kannst du Einkaufen ohne diesen lästigen Bescheid vorher einholen zu müssen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 444
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Mr. Danger » Mi 9. Nov 2022, 07:44

Weder glockfun noch Aug-Andy liegen richtig oder falsch.
Es lag immer nur an der BH, wie es gehandhabt wurde.

Bei mir wurde es so wie bei glockfun gehandhabt. :D

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 325
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von BR1 » Mi 9. Nov 2022, 07:46

Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Stückzahlüberschreitung der einzige Grund für das nicht-Zusammenbauen ist: Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn man genug freie Plätze hat?

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Themas.

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3024
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von combatmiles » Mi 9. Nov 2022, 07:49

Habt ihr nicht freie "Reserveplätze"?
😁😁
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
TheWayOfTheGun
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 521
Registriert: Mi 26. Okt 2016, 15:45
Wohnort: BGLD

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von TheWayOfTheGun » Mi 9. Nov 2022, 07:56

Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Kann man so machen, spannend wirds nur wenn dann unterschiedliche Antworten von den unterschiedlichen BHs kommen.
Denn grundlegend sollte ja das gleiche Recht/Gesetz für alle in Ö gelten!
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 444
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Mr. Danger » Mi 9. Nov 2022, 08:03

BR1 hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 07:46
Wenn die Stückzahlüberschreitung der einzige Grund für das nicht-Zusammenbauen ist: Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn man genug freie Plätze hat?

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Themas.
Da es nicht vorgesehen ist, Zubehör zusammenzubauen = eine zusätzliche vollwertige Waffe zu generieren, wirst vom Gericht ein Urteil bekommen, ob es ok ist oder nicht. Jede andere Aussage die Du hier bekommen wirst ist die freie Interpretation der jeweiligen Person.

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1688
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von hari » Mi 9. Nov 2022, 08:36

Mr. Danger hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 08:03
Da es nicht vorgesehen ist, Zubehör zusammenzubauen = eine zusätzliche vollwertige Waffe zu generieren [..]
das steht bitte wo?

IceX
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 11
Registriert: Do 29. Aug 2019, 18:31

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von IceX » Mi 9. Nov 2022, 08:50

BR1 hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 07:46
Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Stückzahlüberschreitung der einzige Grund für das nicht-Zusammenbauen ist: Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn man genug freie Plätze hat?

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Themas.
Auf Nachfrage bei meiner zuständigen Behörde inkl. des Behörden-Juristen ist sogar das Führen eines Wechselsystems kein Problem, so lange die erlaubte Stückzahl nicht überschritten wird...

Benutzeravatar
Ballisticus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 202
Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Ballisticus » Mi 9. Nov 2022, 08:55

Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
sinngemäß
:think:
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])

Benutzeravatar
Ballisticus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 202
Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Ballisticus » Mi 9. Nov 2022, 08:58

IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 08:50
BR1 hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 07:46
Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Stückzahlüberschreitung der einzige Grund für das nicht-Zusammenbauen ist: Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn man genug freie Plätze hat?

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Themas.
Auf Nachfrage bei meiner zuständigen Behörde inkl. des Behörden-Juristen ist sogar das Führen eines Wechselsystems kein Problem, so lange die erlaubte Stückzahl nicht überschritten wird...
Beispiel:
2 B-Waffen auf insgesamt zwei bewilligten Plätzen, dazu ein Wechselsystem für eine der beiden Waffen.

Also darf ich in dem Moment, wo ich ein Wechselsystem habe, nur mehr zerlegt transportieren?
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])

Benutzeravatar
Ballisticus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 202
Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Ballisticus » Mi 9. Nov 2022, 09:05

Also, klar ist eigentlich nur eine einzige Sache:

Man darf eine bestimmte Zahl an Wechselsystemen besitzen.

Das ist meiner Meinung nach genau deshalb und nur deshalb unbestritten, weil der Eintrag des WS ins ZWR möglich ist - wäre das nicht erlaubt, würde das ZWR den Eintrag nicht gestatten.

Aber alles weitere, was nun genau unter welchen Umständen gemacht werden darf: Da hört man unterschiedliche Auffassungen von unterschiedlichen behördlichen Stellen. Das wiederum heißt: Man weiß es nicht und ist im Anlassfalle der Behörde ausgeliefert. Und wir wissen: Die Behörde hat immer recht.

Ich denk, ich werd meinen originalen upper von der Schmeisser verkaufen und das WS mit dem lower als B-Waffe melden - den Magazin-Altbestand bin ich dann wohl auch los, weil der ja nicht zu dieser Waffe gehörte, und irgendwie geht mir das alles schon nur mehr, verzeihts mir, gewaltig aufn Arsch.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1372
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Joewood » Mi 9. Nov 2022, 09:34

Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 08:58

Beispiel:
2 B-Waffen auf insgesamt zwei bewilligten Plätzen, dazu ein Wechselsystem für eine der beiden Waffen.

Also darf ich in dem Moment, wo ich ein Wechselsystem habe, nur mehr zerlegt transportieren?
Du darfst deine B-Waffen weiterhin ganz normal transportieren. Du darfst meiner Meinung nach - und offensichtlich auch der Meinung diverser Behörden nach - auch das Wechselsystem ständig auf dem Wechsel - Lower (ich finde die Bezeichnung "Lower" als Allgemeinausdruck für AR-Gerätschaftn und Pistolen - Griffstücke durchaus sinnvoll) haben, sofern du nicht PARALLEL dazu einen weitern (freien) Lower hast, wo ein zusätzliches ZWR-relevantes Trumm drauf montiert ist. Sprich: du bei 2 Plätzen 3 betreibsbereite Waffen daheim hast.

Was den Transport betrifft: auch hier: wenn du nicht mit 3 betriebsbereiten Waffen außerhalb des Schießstandes unterwegs bist, kannst es ruhig zusammenbauen für den Transport. Wennst mit deinem AR mit dem 16" und 20" (weiß nimmer, was genau du da hast) Upper unterwegs bist, dann muss sinnigerweise einer der beiden einfach so im Koffer liegen - ohne montierten weiteren Lower. Daneben legen in den Koffer kannst hingegen einen.

Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:05
Also, klar ist eigentlich nur eine einzige Sache:

Man darf eine bestimmte Zahl an Wechselsystemen besitzen.

Das ist meiner Meinung nach genau deshalb und nur deshalb unbestritten, weil der Eintrag des WS ins ZWR möglich ist - wäre das nicht erlaubt, würde das ZWR den Eintrag nicht gestatten.
Ich meine - man möge mich korregieren - dass man im ZWR sehr wohl eine Platzüberschreitung haben kann, weil es ja technisch möglich ist, dass man eine Waffe privat verkauft (da hat man dann 6 Wochen Zeit, das zu melden), aber am nächsten Tag eine neue im Handel kauft (der das dann üblicherweise direkt im ZWR eintragt). Da hast dann potentiell 6 wochen (-1 Tag) lang eine Stückzahlüberschreitung im ZWR. Dann wird dich die Behörde vielleicht anrufen aber wennst ihnen die Antwort gibst, dass du grad verkauft hast dann passt es.
Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:05
Aber alles weitere, was nun genau unter welchen Umständen gemacht werden darf: Da hört man unterschiedliche Auffassungen von unterschiedlichen behördlichen Stellen. Das wiederum heißt: Man weiß es nicht und ist im Anlassfalle der Behörde ausgeliefert. Und wir wissen: Die Behörde hat immer recht.
Du kannst eine entsprechend formulierte Anfrage an DEINE Behörde stellen und dann wird dir DEINE Behörde auch keinen Strick draus drehen, wenn du dich ihrer Antwort entsprechend verhältst. Solltest du Wohn - und somit Lagerort der Waffen wechseln musst dasselbe Spiel gegebenenfalls bei der neuen Behörde spielen. Und auch "hat immer Recht" stimmt nicht. Kostet gegebenenfalls etwas Zeit und Einsatz eines Anwalts aber du kannst sehr wohl die Behörde overrulen, wenn es gesetzeskonform ist und die sich nicht an geltende Gesetze hält...
Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:05
Ich denk, ich werd meinen originalen upper von der Schmeisser verkaufen und das WS mit dem lower als B-Waffe melden - den Magazin-Altbestand bin ich dann wohl auch los, weil der ja nicht zu dieser Waffe gehörte, und irgendwie geht mir das alles schon nur mehr, verzeihts mir, gewaltig aufn Arsch.
Das ist Unsinn... einfach behalten und gut ist.

IceX
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 11
Registriert: Do 29. Aug 2019, 18:31

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von IceX » Mi 9. Nov 2022, 09:47

Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 08:58
IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 08:50
BR1 hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 07:46
Simon80 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 22:48
Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben, wer Zweifel hat soll doch seine Behörde fragen. Hab bei meiner angefragt ob es Gesetzeskonform ist verschiedene Wechselsysteme und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen, auch wenn man beim zusammensetzen seine Stückzahl überschreiten wurde. Schriftliche Antwort war sinngemäß: ja solange der Zusammenbau nur am behördlich genehmigten Schießstand gemacht wird, sonst Stückzahlüberschreitung. Ein Kollege hat übrigens von seiner Behörde die selbe Antwort bekommen.

Für mich ist das Thema damit erledigt. Will ich sehen wie mir jemand einen Strick drehen will wenn ich so handle wie von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Stückzahlüberschreitung der einzige Grund für das nicht-Zusammenbauen ist: Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn man genug freie Plätze hat?

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Themas.
Auf Nachfrage bei meiner zuständigen Behörde inkl. des Behörden-Juristen ist sogar das Führen eines Wechselsystems kein Problem, so lange die erlaubte Stückzahl nicht überschritten wird...
Beispiel:
2 B-Waffen auf insgesamt zwei bewilligten Plätzen, dazu ein Wechselsystem für eine der beiden Waffen.

Also darf ich in dem Moment, wo ich ein Wechselsystem habe, nur mehr zerlegt transportieren?
Die beiden B-Waffen kannst du immer "normal" transportieren. Das Wechselsystem in deinem Fall immer "zerlegt". Selbst wenn du eine B-Waffe zerlegst, wird dadurch kein Platz frei. Soll heissen; B-Waffe zerlegen->Wechselsystem komplettieren ergibt 3 Plätze (Platzüberschreitung).

Antworten