Hab hier viel über die Meldung gelesen, aber sicher nicht alles. Und auch im Gesetz gesucht und nicht gefunden. Behaltet bitte trotzdem eure Steine für wichtigere Steinigungen
Hab nach der Meldung einen Anruf bekommen und ein Mail dazu. Hier ist der Inhalt:
Sehr geehrter Herr ... !
Wie soeben telefonisch besprochen kann die Waffe CSA, Nr. ... nur in Kat. A gehoben werden, wenn Sie uns gem. § 17 Abs. 3 WaffG eine Bestätigung gem. § 11b WaffG (Sportschütze) vorlegen.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden die gemeldeten Magazine unter § 17 Abs. 1 Z 10 WaffG fallen, da die Waffe erst nach der Gesetzesänderung 2019 erworben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
Kat. A hat ja - glaub ich - einen Vorteil beim Nachkauf kaputter Magazine.
Ich hab zumindest noch nie was von "Sportschütze" in Zusammenhang mit Magazinen gelesen.
Kann mir wer sagen ob es dafür wirklich einen rechtlichen Hintergrund gibt?
Thx in advance!
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
Als Kat. A wirds dann wenn du sie vor dem Stichtag schon gehabt hast, dann kannst du Magazine kaufen wie du lustig bist.
Wenn du die Waffe erst nach dem Stichtag gekauft hast, werden die Magazine extra angeführt.
Frag mich bitte nicht nach dem ganzen Paragrafen Zeug.
Du kannst dann jedenfalls nur soviele Magazine besitzen wie eingetragen sind. Sprich eines wird kaputt, dann darfst du eines nachkaufen.
Wenn du die Waffe erst nach dem Stichtag gekauft hast, werden die Magazine extra angeführt.
Frag mich bitte nicht nach dem ganzen Paragrafen Zeug.
Du kannst dann jedenfalls nur soviele Magazine besitzen wie eingetragen sind. Sprich eines wird kaputt, dann darfst du eines nachkaufen.
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Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
§11b Abs 4 WaffGWick hat geschrieben: ↑Do 23. Dez 2021, 11:51Hab hier viel über die Meldung gelesen, aber sicher nicht alles. Und auch im Gesetz gesucht und nicht gefunden. Behaltet bitte trotzdem eure Steine für wichtigere Steinigungen
Hab nach der Meldung einen Anruf bekommen und ein Mail dazu. Hier ist der Inhalt:
Sehr geehrter Herr ... !
Wie soeben telefonisch besprochen kann die Waffe CSA, Nr. ... nur in Kat. A gehoben werden, wenn Sie uns gem. § 17 Abs. 3 WaffG eine Bestätigung gem. § 11b WaffG (Sportschütze) vorlegen.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden die gemeldeten Magazine unter § 17 Abs. 1 Z 10 WaffG fallen, da die Waffe erst nach der Gesetzesänderung 2019 erworben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
Kat. A hat ja - glaub ich - einen Vorteil beim Nachkauf kaputter Magazine.
Ich hab zumindest noch nie was von "Sportschütze" in Zusammenhang mit Magazinen gelesen.
Kann mir wer sagen ob es dafür wirklich einen rechtlichen Hintergrund gibt?
Thx in advance!
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
Danke, mir fehlt da aber der Zusammenhang zu den Magazinen...
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Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
Wenn du lange Magazin nach dem Stichtag haben und außerhalb eines genehmigten Schiessstandes montieren möchtest, dann benötigst du ja die §§17/1/7 oder 8 (Kurz- bzw. Langwaffe)
Um diesen zu erhalten, muss du die Waffe und das dazugehörige Magazin vor dem Stichtag besessen haben ODER du benötigst eine Bestätigung durch deinen Verband, dass du den §11b erfüllst, insbesondere den Absatz 4 ... Ich hoffe ich konnte mich ein bissi verständlicher ausdrücken.
Um diesen zu erhalten, muss du die Waffe und das dazugehörige Magazin vor dem Stichtag besessen haben ODER du benötigst eine Bestätigung durch deinen Verband, dass du den §11b erfüllst, insbesondere den Absatz 4 ... Ich hoffe ich konnte mich ein bissi verständlicher ausdrücken.
Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
Kaputte Magazine (Sollte) man afaik auch mit der reinen Magazinerlaubnis ERSETZEN dürfen. Mit den A Meldungen der Waffen darfst du dazukaufen, wie du magst.
Wichtiger aber:
Wichtiger aber:
Wenn das und die Meldung NACH dem 14.12. war, dann ja, musst du Edelsportschütze sein, um weiter einkaufen zu dürfen. Außer es gibt nun doch irgendeine Extra-Gnadenfrist. Oder hab ich was missverstanden?
Re: Meldung Magazine - SPORTSCHÜTZE als Voraussetzung?
Jein
Meldung und Termin bei Behörde natürlich vorher. Telefonat und Mail danach!
Meldung und Termin bei Behörde natürlich vorher. Telefonat und Mail danach!