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Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 00:33
von Joewood
Wie schon in der Überschrift geschrieben... gibt es für einen behördlich genehmigten Schießstand ein Mindestalter? Darf ein Vater seine 10 oder 12 jährigen Kinder mitnehmen und sie dort mit scharfen Waffen schießen lassen?
Gibt es rein rechtlich am Stand Unterschiede zwischen Luftis und Kat-B Waffen? Oder kat C?

Kann gut sein, dass der Schießstandbetreiber eine Hausordnung erlässt aber die interessiert mich jetzt gerade nicht, weil das sein Privatvergnügen ist... mich interessiert nur, wie es rein vom Gesetz her aussieht...

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 06:40
von Simon80
Gem. §14 WaffG sind auf behördlich genehmigten Schießstätten die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Daraus ergibt sich, dass es kein Mindestalter für die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten gibt.

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 08:50
von Joewood
Den § kenne ich grundsätzlich aber ich war/bin mir eben nicht sicher, ob es da nicht noch irgendwo einen gibt, der das zusätzlich doch einschränkt... Kollege von mir nimmt regelmäßig seine (damals 14-jährige, mittlerweile 16 oder 17; hat aber immer schon ausgesehen wie 18+, daher war das Alter wohl nie ein Thema) Tochter mit, "fürchtet" sich aber regelmäßig davor, dass mal jemand nach dem Alter bzw. Ausweis fragt...

Das heißt quasi seine Furcht ist unbegründet und wenn ich mal der Meinung bin, Kids mitzunehmen müsste das rein gesetzlich auch schon im Volksschulalter möglich sein (unabhängig davon, ob es sinnvoll ist)? Korrekt?

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 08:57
von fast12
Korrekt.

Das man Volksschulkinder auf dem Schießstand mit dem Luftgewehr oder auch mal mit der .22lr schießen lässt ist üblich, je nachdem wie ernst der Verein die Nachwuchsarbeit nimmt.

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 13:35
von Blaine
auf den meisten ständen wird doch von JEDEM der schießt (und ned nur zum zuschauen mit is) ein ausweis verlangt, oder ned ?

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 13:42
von fast12
Außer auf gewerblichen Schießständen (in Wien) hat mich noch niemals jemand nach einen Ausweis gefragt. Wozu auch?

Edit: ok bei den entsprechenden Bewerben fragens VIELLEICHT mal nach dem Schützenpass ;-)

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 14:23
von AUG-andy
Blaine hat geschrieben:
Fr 8. Okt 2021, 13:35
auf den meisten ständen wird doch von JEDEM der schießt (und ned nur zum zuschauen mit is) ein ausweis verlangt, oder ned ?
Das ist normalerweise nicht üblich, abgesehen von ein paar Ausnahmen.
Hab in 35 Jahren maximal 2-3 mal meine WBK herzeigen müssen.
Ob Alleine oder mit Begleitung.

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 16:52
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Fr 8. Okt 2021, 00:33
Kann gut sein, dass der Schießstandbetreiber eine Hausordnung erlässt aber die interessiert mich jetzt gerade nicht, weil das sein Privatvergnügen ist... mich interessiert nur, wie es rein vom Gesetz her aussieht...
LOL @ hausordnung interessiert mich nicht
aber wie du meinst ...

grundsaetzlich gibt es vom gesetzgebert kein mindestalter fuer Kat A, B oder C...

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Fr 8. Okt 2021, 17:02
von gynta
Grundsätzlich bestimmt das der Betreiber.
Ein "...aber am Schießplatz vom Hintertupfinger SV darf sie auch schon..." kannst gleich stecken lassen.

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 09:35
von Joewood
gewo hat geschrieben:
Fr 8. Okt 2021, 16:52
LOL @ hausordnung interessiert mich nicht
aber wie du meinst ...

grundsaetzlich gibt es vom gesetzgebert kein mindestalter fuer Kat A, B oder C...
Dass es auf diversen Ständen eine Hausordnung geben kann, ist mir schon klar aber ich wollte schlichtweg diese Diskussion daüber nicht haben, dass mir jetzt jeder mit der Ordnung auf seinem haus- und Hofschießstand daher kommt. Ich wollte eben nur wissen, was das Gesetz grundsätzlich hergibt. Das wäre jedenfalls hinreichend beantwortet

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 11:20
von hari
Ich bin kein Jurist, es stellt sich mir jedoch folgende Frage: Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist nicht zulaessig. Wenn also keine Verordnungen oder Gesetze (wie das Jugendschutzgesetz oder WaffG) dagegen sprechen, waere doch ein Mindestalter in der Hausordnung am Stand eine unzulaessige Diskriminierung, oder?

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 11:29
von tousibaer
hari hat geschrieben:
Mo 11. Okt 2021, 11:20
Ich bin kein Jurist, es stellt sich mir jedoch folgende Frage: Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist nicht zulaessig. Wenn also keine Verordnungen oder Gesetze (wie das Jugendschutzgesetz oder WaffG) dagegen sprechen, waere doch ein Mindestalter in der Hausordnung am Stand eine unzulaessige Diskriminierung, oder?
Die, falls dem so wäre, sicher elegant mit der Formulierung "muss jeder Schütze ein eigenes waffenrechtliches Dokument besitzen" umgangen kann ;)

Grüße

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 11:40
von maggus2
Ich kenne zB. einen Schießstand da muss jeder Schütze eine gültige Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte haben.
Ich finde ich das voll in Ordnung da es hier so gut wie keine Defekte an der Anlage gibt und das trotz quasi Rund um die Uhr betrieb.

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 13:02
von John Connor
Joewood hat geschrieben:
Fr 8. Okt 2021, 00:33
Wie schon in der Überschrift geschrieben... gibt es für einen behördlich genehmigten Schießstand ein Mindestalter? Darf ein Vater seine 10 oder 12 jährigen Kinder mitnehmen und sie dort mit scharfen Waffen schießen lassen?
Eigentlich stellst Du damit ja 2 Fragen. Die erste, nämlich ob es waffenrechtlich ein Mindestalter gibt, wurde bereits - richtig - mit nein beantwortet.

Leider ist das WaffG bei Jugendlichen nicht die einzige in Frage kommende Norm. Hier können die Jugendschutzgesetze der Länder (gibt in jedem Bundesland ein eigenes) auch einschlägig sein. Bin im Jugendschutzrecht aber kein Spezialist - also nur als Hinweis verstehen .

Wennst Dir den § 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes anschaust (da sind beispielhaft Softair :tipphead: aufgezählt) könnts zB in Wien Probleme geben. Weiß das wer mehr?

Re: Schießstand Mindestalter

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 13:59
von Joewood
maggus2 hat geschrieben:
Mo 11. Okt 2021, 11:40
Ich kenne zB. einen Schießstand da muss jeder Schütze eine gültige Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte haben.
Ich finde ich das voll in Ordnung da es hier so gut wie keine Defekte an der Anlage gibt und das trotz quasi Rund um die Uhr betrieb.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun... ich kenne WBK Besitzer, denen hab ich hinsichtlich Fähigkeiten, das Ziel zu treffen regelmäßig gezeigt, wie es geht - lange bevor ich selbst eine hatte. Aber grundsätzlich verstehe ich das bis zu einem gewissen Grad, wenn keiner da ist, der ständig drüber schaut.
John Connor hat geschrieben:
Mo 11. Okt 2021, 13:02
Leider ist das WaffG bei Jugendlichen nicht die einzige in Frage kommende Norm. Hier können die Jugendschutzgesetze der Länder (gibt in jedem Bundesland ein eigenes) auch einschlägig sein. Bin im Jugendschutzrecht aber kein Spezialist - also nur als Hinweis verstehen .

Wennst Dir den § 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes anschaust (da sind beispielhaft Softair :tipphead: aufgezählt) könnts zB in Wien Probleme geben. Weiß das wer mehr?
Tatsächlich ein nicht ganz unberechtigter Einwand... wobei sich die Frage stellt, ob ein SchießSPORT Aggressionen und Gewalt fördert; nach der Logik dürfte kein Jugendlicher irgendeinen Kampfsport ausüben. Wäre ich aber tatsächlich neugierig, was Juristen zu dem Thema sagen...