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Untauglichkeit=Waffenverbot?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Untauglichkeit=Waffenverbot?
Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende . Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende . Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
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- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Nein du hast ja den Dienst an der Waffe nicht verweigert sondern konntest aus gesundheitlichen Gründen den Wehrdienst nicht ableisten.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Wafferverbot hast du prinzipiell KEINSNewShoot hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 21:24Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende . Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Untauglich ist NICHT Wehrdienstverweigerung.
D.h. keine Frist für WBK
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
you need an ar15
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Untauglichkeit ist kein Waffenverbot. WBK erst mit 21, da ist dann die BH zuständig oder welche Behörde halt bei dir zuständig ist.
Ab 18 kannst du aber C Waffen - z.B. Repetierbüchsen oder gewisse Flintentypen besitzen. Aufpassen nur bei der Munition, da benötigst du für manche ein waffenrechtliches Dokument.
Ab 18 kannst du aber C Waffen - z.B. Repetierbüchsen oder gewisse Flintentypen besitzen. Aufpassen nur bei der Munition, da benötigst du für manche ein waffenrechtliches Dokument.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Zuständig für den ganz regulären Erwerb deiner WBK ist deine zuständige BH,
ABER die gibts erst mit 21.
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Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Danke Leute. Das mit erst 21 weiß ich. Aber ich wollte mich trozdem schon informieren. Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Nur als Gedankengang .... die kannst morgen kaufen (Kat. C ist ab 18)
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6762
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Richtigkemira hat geschrieben: ↑Fr 10. Sep 2021, 06:21Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen
Mit einem Kleinkaliber beginnen, kostet nicht die Welt, macht unendlich Spaß, und lässt dir die Möglichkeit bei Gefallen auf was größeres zu wechseln. Da hast du anfänglich überschaubare Munitionskosten von 8-15€ je 100 Schuß. Mit 1000€ bist du beim Gewehr und Optik mehr als gut Aufgestellt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Nur um dir sicherheit zu machen: Ich war auch untauglich und es wurde nicht einmal erwähnt.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Nein, ein Waffenverbot bekommst du nicht
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
Ein Studienkollege hatte ein Problem bei der Amtsarztuntersuchung zum Lösen der ersten Jagdkarte. Untauglich wegen Tinnitus, Gefälligkeitsgutachten vom HNO.
Hat dann diverse Gutachten eingeholt, dass der Tinnitus doch nicht so schlimm ist. Dann zur Nachmusterung einberufen und tauglich. Nach dem Studium mit 26 dann zum Bund ist auch nicht lustig.
Erst dann gab es das ok vom Amtsarzt und er konnte die Jagdkarte lösen.
Hat dann diverse Gutachten eingeholt, dass der Tinnitus doch nicht so schlimm ist. Dann zur Nachmusterung einberufen und tauglich. Nach dem Studium mit 26 dann zum Bund ist auch nicht lustig.
Erst dann gab es das ok vom Amtsarzt und er konnte die Jagdkarte lösen.
Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?
erinnert mich irgend wie an Covid