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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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hi zusammen,
kurze frage, nachdem mich google und forumssuche im stich lassen und ich damit noch nie konfrontiert war:
gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr) nachträglich noch zu einem wechselsystem zu machen? kann/darf das ein händler machen?
danke und lg,
thomas.
kurze frage, nachdem mich google und forumssuche im stich lassen und ich damit noch nie konfrontiert war:
gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr) nachträglich noch zu einem wechselsystem zu machen? kann/darf das ein händler machen?
danke und lg,
thomas.
Zuletzt geändert von thomers am Do 22. Jul 2021, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Da solltest Deinen Büchsenmacher befragen.
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
zwei teile zusammenlegen im prinzip jathomers hat geschrieben: ↑Do 22. Jul 2021, 14:50hi zusammen,
kurze frage, nachdem mich google und forumssuche im stich lassen und ich damit noch nie konfontiert war:
gibt es eine chance, einen upper und die dazugehörige verschlussgruppe (beides aktuell getrennt im zwr) nachträglich noch zu einem wechselsystem zu machen? kann/darf das ein händler machen?
danke und lg,
thomas.
umgekehrt nein
du kriegst an wisch vom haendler und gehst damit zur behoerde feddich
spannend wird es wenn die behoerde sagt mangels rechtsgrundlage will sie nicht taetig werden
kommt bei ein paar einschlaegigen problembehoerden vor ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
danke gerhard.gewo hat geschrieben: ↑Do 22. Jul 2021, 17:01zwei teile zusammenlegen im prinzip ja
umgekehrt nein
du kriegst an wisch vom haendler und gehst damit zur behoerde feddich
spannend wird es wenn die behoerde sagt mangels rechtsgrundlage will sie nicht taetig werden
kommt bei ein paar einschlaegigen problembehoerden vor ...
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Ja und Nein. Hier wirst auch nur eine Meinung hören.
Dann gehst zum Büchsenmacher 1 und er sagt: Mach ich nicht
Büchsenmacher 2 wird sagen: Kein Problem.
Daher ist Deine Frage gut und die Antwort von Gerhards hast auch, aber Vorort wird es wieder ganz anders sein.
Dann gehst zum Büchsenmacher 1 und er sagt: Mach ich nicht
Büchsenmacher 2 wird sagen: Kein Problem.
Daher ist Deine Frage gut und die Antwort von Gerhards hast auch, aber Vorort wird es wieder ganz anders sein.
- impact
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Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Ich glaube er meinte damit, dass im schlimmsten Fall ein Büchsenmacher in der Lage ist dir die beiden Teile zu einem zusammenzufallen, in dem du sie ihm verkaufst, er sie sie zusammenfasst, und dir als Wechselsystem (oder komplettwaffe) wieder verkauft. Daran gäbe es nichts zu rütteln, das muss jede Behörde so akzeptieren.
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
das wäre natürlich überhaupt der ideale weg, falls ein büchsenmacher das kann, dann wäre man auch nicht auf die willkür einer behörde angewiesen. und für eine faire aufwandsentschädigung sollte das dann wohl machbar sein. mit der info kann ich mich nun ja auf die suche nach einem willigen büchsner machen.impact hat geschrieben: ↑Do 22. Jul 2021, 21:31Ich glaube er meinte damit, dass im schlimmsten Fall ein Büchsenmacher in der Lage ist dir die beiden Teile zu einem zusammenzufallen, in dem du sie ihm verkaufst, er sie sie zusammenfasst, und dir als Wechselsystem (oder komplettwaffe) wieder verkauft. Daran gäbe es nichts zu rütteln, das muss jede Behörde so akzeptieren.
danke erstmal.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Verständnisfrage: Was genau hast als upper im ZWR drin? Ich hatte noch im Kopf dass ein upper (leeres Gehäuseteil ohne Lauf und Innenleben in Form von Verschlussträger etc) kein waffenrechtlich relevantes Teil beim AR System ist. Vor nicht allzulanger Zeit war der Konsens noch dass der upper zwar ein Gehäuse ist, aber nicht bei der Schussabgabe gasdruckbelastet und deshalb nicht waffenrechtlich relevant. Hat sich da was geändert?
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Ich glaube er meint mit Upper den gesamten Oberteil mit Lauf, nur halt ohne Verschluss, weil dieser separat gemeldet ist.
Was du meinst wäre der Upper Receiver, sprich nur das obere Gehäuse und dieses ist weiterhin ein freies Teil in Österreich.
Was du meinst wäre der Upper Receiver, sprich nur das obere Gehäuse und dieses ist weiterhin ein freies Teil in Österreich.
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
richtig, das was ich als "upper" bezeichnet hatte, ist der gesamte oberteil mit lauf, aber ohne bcg. das ist natürlich nicht frei.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: zusammenmelden von upper und bcg (ar)
Alles klar, danke für die Klarstellung.