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Schützenverein für ExZivis in Graz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schützenverein für ExZivis in Graz
Grüß euch!
Das ist mein erster Post, bitte verzeiht mir etwaige Fehler
Ich bin 23 (bald 24) Jahre alt und habe meinen Zivi von 2017 bis 2018 gemacht.
Ich war eigentlich immer schon am Schießsport interessiert, dachte mir aber, dass ich keine Möglichkeit habe den auszuüben wegen meines Zivildienstes. Durch dieses Forum und dieses Video (https://www.youtube.com/watch?v=SKnjCKFloSE) habe ich allerdings erfahren, dass sich das "Verbot" aufheben lässt.
Ich habe etwas recherchiert und gesehen, dass es ein paar Sportschützenverein in Graz gibt, bei einigen habe ich allerdings hier im Forum gelesen, dass man eine WBK braucht bzw. es schwer ist denen beizutreten. Meine Frage wäre nun, ob jemand von euch einen Sportschützenverein in Graz bzw. Graz-Umgebung kennt dem ich beitreten könnte um mit dem Sport anzufangen und regelmäßig trainieren könnte.
Im Forum habe ich öfters gelesen, dass behördliche Schießstände das Ausleihen von Waffen erlauben, bzw. für mich wäre es auch kein Problem wenn ich mir eine eigene Waffe der kat. C zulegen müsste.
Vielen Dank im Voraus!
Das ist mein erster Post, bitte verzeiht mir etwaige Fehler
Ich bin 23 (bald 24) Jahre alt und habe meinen Zivi von 2017 bis 2018 gemacht.
Ich war eigentlich immer schon am Schießsport interessiert, dachte mir aber, dass ich keine Möglichkeit habe den auszuüben wegen meines Zivildienstes. Durch dieses Forum und dieses Video (https://www.youtube.com/watch?v=SKnjCKFloSE) habe ich allerdings erfahren, dass sich das "Verbot" aufheben lässt.
Ich habe etwas recherchiert und gesehen, dass es ein paar Sportschützenverein in Graz gibt, bei einigen habe ich allerdings hier im Forum gelesen, dass man eine WBK braucht bzw. es schwer ist denen beizutreten. Meine Frage wäre nun, ob jemand von euch einen Sportschützenverein in Graz bzw. Graz-Umgebung kennt dem ich beitreten könnte um mit dem Sport anzufangen und regelmäßig trainieren könnte.
Im Forum habe ich öfters gelesen, dass behördliche Schießstände das Ausleihen von Waffen erlauben, bzw. für mich wäre es auch kein Problem wenn ich mir eine eigene Waffe der kat. C zulegen müsste.
Vielen Dank im Voraus!
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Hallo und willkommen im Forum,
Du brauchst halt ein wenig Zeit, Du musst mindestens ein Jahr in einem anerkannten Verein sein
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11b
Wir haben gerade einen Kollegen durch gebracht.
Du brauchst halt ein wenig Zeit, Du musst mindestens ein Jahr in einem anerkannten Verein sein
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11b
Wir haben gerade einen Kollegen durch gebracht.
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Grüß dich!racepics hat geschrieben: ↑Di 2. Mär 2021, 14:40Hallo und willkommen im Forum,
Du brauchst halt ein wenig Zeit, Du musst mindestens ein Jahr in einem anerkannten Verein sein
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11b
Wir haben gerade einen Kollegen durch gebracht.
Ja denk ich mir, ist für mich aber kein Problem! Hab keinen Stress damit und würd nur mal gerne irgendwo anfangen
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Für Anfänger um in die Materie des Schießsportes rein zu schnuppern wäre m.M.n. der Schützenverein Allerheiligen etwas... Leihwaffen gibt's dort auch... Also muss man am Anfang selber kein "Gerät" mitbringen
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Ist das in Graz so, dass man den Edelsportschützen machen muss? Oder ist das jetzt überall so?
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Das in Graz Zustände wie in Deutschland herschen und man ein Jahr bei einem Verein sein muss und sich erst beweisen muss damit man überhaupt zu einer WBK kommt oder ein Empfehlungsschreiben braucht wäre mir neu!
Aber es wurde nach einem Verein gefragt...
Man muss kein Sportschütze oder Jäger sein um in Österreich eine WBK beantragen zu können. Stichwort Selbstverteidigung. Bei Toasty ist die Sache eventuell wegen Zivildienst etwas anders - bin da aber keiner der sich auskennt.
Ansonsten BH, waffenführerschein machen, psychologisches Gutachten erstellen lassen - wenn positiv wieder zur BH Antrag stellen mit allem drum und dran und fertig!
Aber es wurde nach einem Verein gefragt...
Man muss kein Sportschütze oder Jäger sein um in Österreich eine WBK beantragen zu können. Stichwort Selbstverteidigung. Bei Toasty ist die Sache eventuell wegen Zivildienst etwas anders - bin da aber keiner der sich auskennt.
Ansonsten BH, waffenführerschein machen, psychologisches Gutachten erstellen lassen - wenn positiv wieder zur BH Antrag stellen mit allem drum und dran und fertig!
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Muss man eh nicht, in Österreich brauchst nur den Waffenführerschein, das psychologische Gutachten, einen Antrag, ein Passfoto und knappe 76,- EuronenBleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Di 2. Mär 2021, 17:29Das in Graz Zustände wie in Deutschland herschen und man ein Jahr bei einem Verein sein muss und sich erst beweisen muss damit man überhaupt zu einer WBK kommt oder ein Empfehlungsschreiben braucht wäre mir neu!
Für einen Freund in OÖ haben wir den Sportschützennachweiß nach §11b gebraucht inkl. Schreiben vom OSM, eben weil Zivi um das "Verbot" aufzuheben. BH war aber sehr kooperativBleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Di 2. Mär 2021, 17:29Aber es wurde nach einem Verein gefragt...
Bei Toasty ist die Sache eventuell wegen Zivildienst etwas anders - bin da aber keiner der sich auskennt.
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Das ist für Ex-Zivis überall so.
Als "Normalo" brauchst du für die WBK wie racepics schon sagte den Waffenführerschein, Gutachten, Passfoto, Antrag und 76€
Als Ex-Zivi fällst du ja den ersten Teil von §5 Abs. 5 ZDG -
Dafür musst du dir im Gegenzug eine Bewilligung von deiner LPD holen, das steht im 2. Teil des §5 Abs. 5 ZDGZivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.
Falls du nun hier die Route wählst, diesen Bescheid als Sportschütze zu erlangen, kommst du nicht drum rum, §11b zu erfüllen. Das war bisher auch so, nur dass hier Sachbearbeiter beliebige Anforderungen stellen konnten, wenn ihnen danach war.Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Mit §11b hast du nun eine im Gesetz festgeschriebene Liste an Anforderungen, was einen Sportschützen ausmacht.
Ich habe das bei einem Freund von mir gesehen. Wien, Buchstabe R.
Das, was jetzt in §11b steht, war dem SB zu wenig, und auf die Frage, was denn fehlt, kam nur "naja, schicken's mir hald mehr, dann schauen wir, ob das reicht"
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Ich glaube der sinnvollste Weg wäre ein Gespräch mit dem zuständigen SB bei der Behörde. Natürlich sollte man sich gut vorbereiten, über die oben zitierten Gesetzesstellen informiert zu sein kann kein Fehler sein. Bei Bedarf kann man dann im Gespräch diese Punkte einbringen. Natürlich nicht in der Form den SB belehren zu wollen, Besserwisserei ist da vermutlich erschwerend.
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
Wenn Graz für dich zuständig ist...Frau Schmidt vom Waffenamt wäre somit deine erste Ansprechperson...und sie ist generell eine ganz "Nette" mit der man sehr konstruktiv reden kann!
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
Wenn Graz für dich zuständig ist...Frau Schmidt vom Waffenamt wäre somit deine erste Ansprechperson...und sie ist generell eine ganz "Nette" mit der man sehr konstruktiv reden kann!
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Interessant. Insofern hat die Reform doch eine gewaltige Verschlechterung mit sich gebracht die ich garnicht am Radar hatte. Wenn ich das vergleiche mit dem vorherigen "na bringens 6 Listen"...zeroflow hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 09:24Das ist für Ex-Zivis überall so.
Als "Normalo" brauchst du für die WBK wie racepics schon sagte den Waffenführerschein, Gutachten, Passfoto, Antrag und 76€
Als Ex-Zivi fällst du ja den ersten Teil von §5 Abs. 5 ZDG -
Dafür musst du dir im Gegenzug eine Bewilligung von deiner LPD holen, das steht im 2. Teil des §5 Abs. 5 ZDGZivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.
Falls du nun hier die Route wählst, diesen Bescheid als Sportschütze zu erlangen, kommst du nicht drum rum, §11b zu erfüllen. Das war bisher auch so, nur dass hier Sachbearbeiter beliebige Anforderungen stellen konnten, wenn ihnen danach war.Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Mit §11b hast du nun eine im Gesetz festgeschriebene Liste an Anforderungen, was einen Sportschützen ausmacht.
Ich habe das bei einem Freund von mir gesehen. Wien, Buchstabe R.
Das, was jetzt in §11b steht, war dem SB zu wenig, und auf die Frage, was denn fehlt, kam nur "naja, schicken's mir hald mehr, dann schauen wir, ob das reicht"
Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Er sollte sich vorher erkundigen welche rechtliche Handhabe er hat, deine Unterwürfigkeit mag dich weiter gebracht haben aber nicht Jeder steht auf diesen Stil....Centershot hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 13:20Ich glaube der sinnvollste Weg wäre ein Gespräch mit dem zuständigen SB bei der Behörde. Natürlich sollte man sich gut vorbereiten, über die oben zitierten Gesetzesstellen informiert zu sein kann kein Fehler sein. Bei Bedarf kann man dann im Gespräch diese Punkte einbringen. Natürlich nicht in der Form den SB belehren zu wollen, Besserwisserei ist da vermutlich erschwerend.
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Das hat absolut nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, sondern eher mit Hausverstand.Sniper308 hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 06:09Er sollte sich vorher erkundigen welche rechtliche Handhabe er hat, deine Unterwürfigkeit mag dich weiter gebracht aber nicht Jeder steht auf diesen Stil....Centershot hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 13:20Ich glaube der sinnvollste Weg wäre ein Gespräch mit dem zuständigen SB bei der Behörde. Natürlich sollte man sich gut vorbereiten, über die oben zitierten Gesetzesstellen informiert zu sein kann kein Fehler sein. Bei Bedarf kann man dann im Gespräch diese Punkte einbringen. Natürlich nicht in der Form den SB belehren zu wollen, Besserwisserei ist da vermutlich erschwerend.
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
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Den haben hier schon einige irgendwann verloren. Mit Druck und rechtlichen Schritten kommst du in der Regel zwar auch zum Ziel, aber die Basis für weitere Zusammenarbeit in Sachen die mit der WBK zusammenhängen hast du dann zerstört. Ich sag nur das Unwort "Behördenspielraum" . Einfacher wird es mit der Holzhammermethode sicher nicht. Viel Spaß dabei.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Ich denke auch das man zuerst mal mit freundlichkeit starten sollte und nicht gleich "ins gefecht" zieht gegen die Behörde.
Dieser weg steht immer noch offen wenn es mit freundlickeit nix wird. Aber ansonsten verbaut man sich selber eventuell Optionen um zum ziel zu gelangen.
Immer alle Möglichkeiten offen halten
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
Bevor du mir hier "Unterwürfigkeit" unterstellst frage ich dich ob du mein Posting überhaupt sinnerfassend gelesen hast...Sniper308 hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 06:09Er sollte sich vorher erkundigen welche rechtliche Handhabe er hat, deine Unterwürfigkeit mag dich weiter gebracht haben aber nicht Jeder steht auf diesen Stil....Centershot hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 13:20Ich glaube der sinnvollste Weg wäre ein Gespräch mit dem zuständigen SB bei der Behörde. Natürlich sollte man sich gut vorbereiten, über die oben zitierten Gesetzesstellen informiert zu sein kann kein Fehler sein. Bei Bedarf kann man dann im Gespräch diese Punkte einbringen. Natürlich nicht in der Form den SB belehren zu wollen, Besserwisserei ist da vermutlich erschwerend.
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
Wenn Graz für dich zuständig ist...Frau Schmidt vom Waffenamt wäre somit deine erste Ansprechperson...und sie ist generell eine ganz "Nette" mit der man sehr konstruktiv reden kann!
Zum einfachen Verständnis habe ich den Wortlaut "fett" hervorgehoben der besagt dass man sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten soll...ist sinngemäß das Gleiche wie du im Bezug auf Erkundigung der "rechtliche Handhabe" geschrieben hast.
Wenn du glaubst dass dein Stil richtig ist...bitte gerne...probieren kann man alles. Sicher warten viele SB darauf von Antragstellern erklärt zu bekommen was Sache ist!
Zum Unterschied zu deiner Wortmeldung habe ich dem Threadsteller konkret "seine" Ansprechperson genannt, er hat um Hilfe gebeten, und darauf sollte der Fokus liegen!
Übrigens, deine Unterstellung finde ich hochgradig unangebracht! Bisher ist gerade dieses Forum ohne Untergriffe ausgekommen!
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Re: Schützenverein für ExZivis in Graz
aha, das ist mir neu dass gerade in diesem Forum nit so istCentershot hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 09:18Bevor du mir hier "Unterwürfigkeit" unterstellst frage ich dich ob du mein Posting überhaupt sinnerfassend gelesen hast...Sniper308 hat geschrieben: ↑Mi 10. Mär 2021, 06:09Er sollte sich vorher erkundigen welche rechtliche Handhabe er hat, deine Unterwürfigkeit mag dich weiter gebracht haben aber nicht Jeder steht auf diesen Stil....Centershot hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 13:20Ich glaube der sinnvollste Weg wäre ein Gespräch mit dem zuständigen SB bei der Behörde. Natürlich sollte man sich gut vorbereiten, über die oben zitierten Gesetzesstellen informiert zu sein kann kein Fehler sein. Bei Bedarf kann man dann im Gespräch diese Punkte einbringen. Natürlich nicht in der Form den SB belehren zu wollen, Besserwisserei ist da vermutlich erschwerend.
So lang der SB einen Entscheidungsspielraum hat ist ein freundlicher Gesprächston erfahrungsgemäß sehr hilfreich...letztendlich ist man in der Praxis immer irgendwie abhängig von der Sichtweise des SB.
Wenn Graz für dich zuständig ist...Frau Schmidt vom Waffenamt wäre somit deine erste Ansprechperson...und sie ist generell eine ganz "Nette" mit der man sehr konstruktiv reden kann!
Zum einfachen Verständnis habe ich den Wortlaut "fett" hervorgehoben der besagt dass man sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten soll...ist sinngemäß das Gleiche wie du im Bezug auf Erkundigung der "rechtliche Handhabe" geschrieben hast.
Wenn du glaubst dass dein Stil richtig ist...bitte gerne...probieren kann man alles. Sicher warten viele SB darauf von Antragstellern erklärt zu bekommen was Sache ist!
Zum Unterschied zu deiner Wortmeldung habe ich dem Threadsteller konkret "seine" Ansprechperson genannt, er hat um Hilfe gebeten, und darauf sollte der Fokus liegen!
Übrigens, deine Unterstellung finde ich hochgradig unangebracht! Bisher ist gerade dieses Forum ohne Untergriffe ausgekommen!
Zuletzt geändert von approach_lowg am Mi 10. Mär 2021, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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