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Das Österreichische Waffenrecht 1996
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Das Österreichische Waffenrecht 1996
WaffG:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
I WaffV:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006017,
II WaffV:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006074
Grüße
Sandman
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
I WaffV:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006017,
II WaffV:
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Sandman
Zuletzt geändert von Stickhead am Do 10. Mai 2012, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Links hinzugefügt
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.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Dankeschön ... diese grauslige Machwerk treibt einem aber nur zur Verzweiflung
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Ich kann in dem Text keine Stelle finden, welche die Verwahrung von Waffen regelt. In § 41 geht es nur um "Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen." (20 und mehr). Bin ich blind, oder ist das in einem anderen Gesetz (oder Verordnung) geregelt?
Bitte um Aufklärung!
Danke im Voraus.
Armin
Bitte um Aufklärung!
Danke im Voraus.
Armin
Right is right and left is wrong!
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Armin hat geschrieben:Ich kann in dem Text keine Stelle finden, welche die Verwahrung von Waffen regelt. In § 41 geht es nur um "Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen." (20 und mehr). Bin ich blind, oder ist das in einem anderen Gesetz (oder Verordnung) geregelt?
Bitte um Aufklärung!
Danke im Voraus.
Armin
hi
es qwird an mehreren stellen auf die notwendigkeit der "sicheren" verwahrung hingewiesen
und eine unsicher verwahrung als grund fuer den verfall der waffen und einzug des dokumentes angegeben
der rest ist in verordnungen und erlaessen geregelt bzw ergibt sich aus der laufenden judikatur, wobei nur hoechstgerichtsurteile wirklich relevant sind
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Vielen Dank - das ist mir nicht entgangen. Ich würde allerdings gerne über etwas "Handfestes" verfügen, falls mir die Staatsschergen anläßlich der nächsten Überprüfung mit irgendwelchen blödsinnigen G´schichterln kommen sollten.
Konkret: Wo steht, wie an der Wand hängende Waffen der Kategorie C gesichert sein müssen? Muß es ein zertifiziertes Montagesystem sein oder reicht Eigenbau mit Vorhangschloß? Wie dick muß das Holz (oder das Blech) eines Schrankes sein, in dem eine Verwahrung von B-Waffen erfolgt? Welche Qualität muß das jeweilige Schloß aufweisen?
Es kann ja, wie ich hoffe, nicht sein, daß das davon abhängt, wie der jeweilige Uniformträger grad drauf ist, oder? Andererseits - bei uns auf dem Balkan...
Konkret: Wo steht, wie an der Wand hängende Waffen der Kategorie C gesichert sein müssen? Muß es ein zertifiziertes Montagesystem sein oder reicht Eigenbau mit Vorhangschloß? Wie dick muß das Holz (oder das Blech) eines Schrankes sein, in dem eine Verwahrung von B-Waffen erfolgt? Welche Qualität muß das jeweilige Schloß aufweisen?
Es kann ja, wie ich hoffe, nicht sein, daß das davon abhängt, wie der jeweilige Uniformträger grad drauf ist, oder? Andererseits - bei uns auf dem Balkan...
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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Armin hat geschrieben:Vielen Dank - das ist mir nicht entgangen. Ich würde allerdings gerne über etwas "Handfestes" verfügen, falls mir die Staatsschergen anläßlich der nächsten Überprüfung mit irgendwelchen blödsinnigen G´schichterln kommen sollten.
hallo
in verordnungen findest du dazu nichts
dass findest du nur in der erlaessen
amtliche erlaesse sind arbeitsgrundlagen fuer behoerdenabteilungen und somit NICHT oeffentlich
an OHG urteile zu dem thema erinnere ich mich nicht
wenn der verschluss oder lauf trotz an der wand montierter waffe ohne werkzeug abnehmbar/abbaubar ist koennte es diskussionen geben ...
doubleaction OG, Wien
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Ist doch gut, dass es keine genaue Regelung gibt. Stell dir vor, die schreiben plötzlich genau vor, was du zu kaufen hast. Viel Spaß beim Einkaufen, die nächsten paar Tausender gehen in Schränke etc. statt in Munition und Waffen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
hallo
wenn du es noch "verbindlicher" haben willst:
dein SB (DEINER, auf der fuer DICH zustaendigen behoerde) muss dir auskunft geben wenn du ihn fragst
es kann zwar sein dass du eine auskunft bekommst die du so ned hoeren willst
es kann auch sein dass du eine auskunft bekommst die im gesetzt so keine deckung findet - denn SBs sind keine juristen
aber wenn es dann probleme gibt bei einer kontrolle bekommt den akt genau DEIN SB auf den tisch
und wenn er dir mal eine auskunft gegeben hat dann hat diese - wenn durch memo oder zeugen belegbar - durchaus aussagekraft im weiteren verfahren
wenn du von ihm eine definitiv falsch auskunft bekommen hast und kannst das nachweisen dann ist das jedenfalls ein strafmilderungsgrund, das steht sogar wo im gesetz oder in einer verordnung bild ich mir ein
von daher empfehle ich bei unklaren heiklen rechtslagen weder foren (keines von beiden) noch auskuenfte in waffengeschaeften (auch angestellte im waffenhandel sind keine juristen) und schon graned irgendwelches halbwissen vom schiesstand sondern immer den weg zum EIGENEN sachbearbeiter.
wem das nicht verbindlich genug ist der kann ja ein schriftliches auskunftsersuchen an seine behoerde stellen
es fallen glaub ich 13,- eingabegebuehr an
die anfrage muss beantwortet werden soweit ich weiss
die beauskunftung erfolgt schriftlich
also viel nachweislicher gehts dann nimmer
du hast aber soweit ich weiss kein recht auf eine bescheidausfertigung (erst ein "echter" bescheid waere WIRKLICH in jede richtung wasserfest) denn inhalte eines gesetzes koennen niemals inhalt eines bescheides sein ...
wenn du es noch "verbindlicher" haben willst:
dein SB (DEINER, auf der fuer DICH zustaendigen behoerde) muss dir auskunft geben wenn du ihn fragst
es kann zwar sein dass du eine auskunft bekommst die du so ned hoeren willst
es kann auch sein dass du eine auskunft bekommst die im gesetzt so keine deckung findet - denn SBs sind keine juristen
aber wenn es dann probleme gibt bei einer kontrolle bekommt den akt genau DEIN SB auf den tisch
und wenn er dir mal eine auskunft gegeben hat dann hat diese - wenn durch memo oder zeugen belegbar - durchaus aussagekraft im weiteren verfahren
wenn du von ihm eine definitiv falsch auskunft bekommen hast und kannst das nachweisen dann ist das jedenfalls ein strafmilderungsgrund, das steht sogar wo im gesetz oder in einer verordnung bild ich mir ein
von daher empfehle ich bei unklaren heiklen rechtslagen weder foren (keines von beiden) noch auskuenfte in waffengeschaeften (auch angestellte im waffenhandel sind keine juristen) und schon graned irgendwelches halbwissen vom schiesstand sondern immer den weg zum EIGENEN sachbearbeiter.
wem das nicht verbindlich genug ist der kann ja ein schriftliches auskunftsersuchen an seine behoerde stellen
es fallen glaub ich 13,- eingabegebuehr an
die anfrage muss beantwortet werden soweit ich weiss
die beauskunftung erfolgt schriftlich
also viel nachweislicher gehts dann nimmer
du hast aber soweit ich weiss kein recht auf eine bescheidausfertigung (erst ein "echter" bescheid waere WIRKLICH in jede richtung wasserfest) denn inhalte eines gesetzes koennen niemals inhalt eines bescheides sein ...
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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Schau in der II WaffV unter § 3, Armin!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Danke für die sachdienlichen Hinweise! Ich hatte mit den handelnden Personen bisher zwar noch niemals Probleme, bin aber immer gerne auf Eventualitäten gefasst - deshalb meine Frage.
Right is right and left is wrong!
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Welche feuerwaffen kann man ohne wbk erwerben?
Vielleicht hab ich das überlesen.
Vielleicht hab ich das überlesen.
Legio Patria Nostra / Nec Pluribus Impar
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Kat.C und D
sofern 18 und kein waffenverbot. EWR-Bürger und Wohnsitz in Österreich
sofern 18 und kein waffenverbot. EWR-Bürger und Wohnsitz in Österreich
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1529
- Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
- Wohnort: Wien
Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Frage bzgl. Aktualität: wurden mit der Waffenrechtsnovelle 2012 das WaffG1996 sowie die 1. und 2. Durchführungsverordnung allesamt umgeschrieben/erweitert, sodass man mit diesen 3 Dokumenten das gesamte neue Waffenrecht hat? Zumindest steht Fassung vom 4.1.2013 bei den drei Dokumenten.
Oder gibt's da noch eine weitere Verordnung?
Oder gibt's da noch eine weitere Verordnung?
Re: AW: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Kriegsmaterialgesetz plus die Verordnung dazu
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996
Waffengesetz 1996 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
1. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
2. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
Kriegsmaterialgesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterialverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterial Deaktivierungsverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Waffenrecht Runderlass 5.11.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
Erlass zum Waffenpass 14.06.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenpass_14.06.2012.pdf
Verbot eine geladene Waffe trotz Waffenpass im Zug zu führen: (fraglich ob das Ministerium die Befugnis dazu hat!)
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz 1957 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz
Arbeitsrichtlinien für den Zoll:
VB-0401 Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
VB-0402 Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel
VB-0403 Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften
VB-0404 Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände
https://findok.bmf.gv.at/findok/showGes ... E92989F0CF
Zu den Ris-Links: auf "gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen" klicken und man hat das aktuelle Gesetz. Auf "gesamte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen" und man kann sich anschauen wie das Gesetz zu einem bestimmten Tag gegolten hat.
1. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
2. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
Kriegsmaterialgesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterialverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterial Deaktivierungsverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Waffenrecht Runderlass 5.11.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
Erlass zum Waffenpass 14.06.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenpass_14.06.2012.pdf
Verbot eine geladene Waffe trotz Waffenpass im Zug zu führen: (fraglich ob das Ministerium die Befugnis dazu hat!)
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz 1957 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz
Arbeitsrichtlinien für den Zoll:
VB-0401 Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
VB-0402 Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel
VB-0403 Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften
VB-0404 Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände
https://findok.bmf.gv.at/findok/showGes ... E92989F0CF
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