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von Glock1768 » Fr 15. Mär 2019, 08:17
die Waffe der Kat B (auch gemeinsam mit der Familie im Auto ... aber in einem nur geschlossenen Behältnis zwischen den Kindern ist sicherlich keine gute Idee!!! .... aber in dem Fall geschlossenes Behältnis im Kofferraum, zur Sicherheit sogar versperrt) transportieren ist prinzipiell kein Thema ... außer Berechtigten darf halt KEINER Zugriff darauf haben ... im Auto verwahren darfst Du Kat B sowieso nicht
Wenn Deine Familie in Kärnten die Möglichkeit hat, dass du die Waffe ordnungsgemäß (ich meine hier das gesamte Paket, also nicht nur ein Safe, wo einige Erwachsene Zugriff haben ...) verwahren kannst, dann sehe ich da kein Problem ... am beh. gen. Schiessstand sowieso nicht.
Vielleicht hast Du ja auch einen "mobilen Safe", welcher bei Deiner Familie zb mit einem Stahlseil irgendwo sicher befestigt werden kann? Da gab es hier im Forum schon so manche Diskussionen hierzu.
Bei solchen Fragen denke ich mir immer wieder wie praxisgerecht unsere schönes Waffengesetz doch ist ... warum diese blöde Stückzahlbegrenzung? Warum kann ich in meinem Safe nicht zusätzlich die Waffe eines Gastes zusätzlich sicher verwahren? Ist doch absolutes realitätsfremd ... meine BH gab mir eine WBK mit x Plätzen, aber x+1 ist nicht mehr sicher??? Kein Kommentar und Gedanken sind ja (NOCH) frei
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Glock1768 am Fr 15. Mär 2019, 08:29, insgesamt 1-mal geändert.
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
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