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Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Liebe Schützen-Kollegen/innen!
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Das wäre wahrscheinlich das "unkomplizierteste" vorgehen....bzg. der Sicherheit meine ich.diver99 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:44Liebe Schützen-Kollegen/innen!
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
EDIT: Was spricht gegen einen "Verbleib" in den momentanen Räumlichkeiten?
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?diver99 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:44Liebe Schützen-Kollegen/innen!
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Gute Frage! Was passiert, wenn meine Frau bei der Verwahrungskontrolle sagt, mein Mann kommt erst in 9 Monaten wieder. Kann man die Verwahrungskontrolle vorziehen?
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja, alles im Safe.Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:58Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?diver99 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:44Liebe Schützen-Kollegen/innen!
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
ich würde bei BH anrufen und einfach fragen wie man in so a Fall vorgeht
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
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.45 ACP
.223 Rem
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja, wäre die letzte Option.
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.
Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Wenn dann noch ein Vertrauter (Nachbar, Familie...) hie und da lüften geht, Post usw. weg nimmt würde ich sie einfach im Safe lassen.diver99 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 10:01Ja, alles im Safe.Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:58Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?diver99 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 09:44Liebe Schützen-Kollegen/innen!
Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?
Lg
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Tja..... ob vorgezogen oder eben erst ein Jahr später wird so nix an der Verwahrung als solches ändern...... "eigsperrt is eigsperrt"...
Du könntest zwar Deine Behörde über Deinen Auslandseinsatz informieren.....aber was bringt's.... maximal das sie trotzdem einmal nachschauen kommen...
Nur können sie dann bei einer Info Deinerseits auch ned behaupten, daß Du dich der Verwahrungskontrolle entziehen wolltest.
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.hmg382 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 10:10Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.
Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.
Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Zuletzt geändert von tom72 am Fr 1. Mär 2019, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom
Gruß Tom
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Bei meiner letzten Kontrolle, wollte der Beamte auch die Kat-C sehen. Erfolglos. Ich will halt nicht, dass meine Frau quälen und ich 6000 km entfernt Bauchweh krieg und wenn ich daheim bin, mir die WBK entziehen.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja eh! Vielleicht war ja hier jemand schon in einer ähnlichen Situation.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Also nochmals..... informiere die Behörde über Deinen Auslandseinsatz...... wie sie das dann "Händeln" wollen ist denen ihre Entscheidung.
Bei mir war es auch aus dem selben Grund 2 mal ( aber ned gleich ein Jahr ) nicht möglich eine Verwahrungskontrolle durchzuführen.....
Mich hat der "Kontrollor" immer wieder einmal angerufen, wann es den nun möglich wäre die Verwahrung zu kontrollieren.... hat sich über mehrere Wochen hingezogen, aber letztendlich war's Stressfrei...
Also Fragen kost nix..... und Du hast dann auch die "Rechtssicherheit".....
g
willi
Bei mir war es auch aus dem selben Grund 2 mal ( aber ned gleich ein Jahr ) nicht möglich eine Verwahrungskontrolle durchzuführen.....
Mich hat der "Kontrollor" immer wieder einmal angerufen, wann es den nun möglich wäre die Verwahrung zu kontrollieren.... hat sich über mehrere Wochen hingezogen, aber letztendlich war's Stressfrei...
Also Fragen kost nix..... und Du hast dann auch die "Rechtssicherheit".....
g
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